wer haftet für eine schon gelieferten Ware aus einem Handwerksbetrieb? Ein Freund von mir hat in der Werkstatt seines Chefs eine Punpe in seiner Freizeit zusammengebaut. Über Tag ist diese Punpe aus der Werkstatt gestohlen worden. Wir haben seinen Chef gefragt, ob mein Freund diese Pumpe bei Ihm zusammenbauen darf. Wenn wir die Teile für den Zusammenbau der Punpe bei seinem Chef bestellen, wäre dies kein Problem. Jetzt behauptet der Chef, seine Versicherung könne dafür nicht gerade stehen, da er die Ware ja schon ausgeliefert habe, sie nach der Lieferung bei mir zu Hause war und mein Freund die Teile von zu Hause wieder mitgenommen hat, da er Sie in der Firma besser komplett zusammenbauen konnte.
Welche Versicherung tritt jetzt für diesen Diebstahl in Kraft ???
Hallo,
Grundsätzl.zählt nur schriftliches,wie z.b.Reparaturauftrag .
Mündliche Absprachen kann man nicht beweisen,Aussage gegen Aussage ect.
Ansonten noch enmal rechtsbeistand.
mfg Deke
Hallo,
Grundsätzl.zählt nur schriftliches,wie z.b.Reparaturauftrag .
Mündliche Absprachen kann man nicht beweisen,Aussage gegen Aussage ect.
Ansonsten noch enmal Rechtsbeistand einschalten.
mfg Deke
Hallo,
Also mit Expertenwissen kann ich da nichts machen - das hab ich in diesem Fall nicht.
Aber was ich sagen kann - und vielleicht hilft es Dir ja weiter, ist:
Das es im Hause für den Fall eine Hausratsversicherung gibt und das zu prüfen wäre ob es für eine Werkstatt eine äquivalente Versicherung gibt.
Was ich nicht weiß bzw. vermute, daß es solch eine nicht gibt.
Also ich kann Dir nicht sagen welche Versicherung da greifen würde.
Mit freundlichen Grüßen Hanna Rohst.
leider kann ich Dir in dieser Frage nicht konkret weiterhelfen.
Die einzigen Schritte die ich vorab empfehlen kann:
Nachhaken, ob die Pumpe nicht versehentlich zu einer Baustelle mitgenommen wurde, oder sie nur an einem anderen Ort abgelegt wurde.
Den Freund mal fragen, in wie weit sich Fremde in die Werkstatt " verirren " könnten, oder ob es sich um ein verschlossenes Gebäude / umfriedetes Grundstück handelt.
Wie konnte die Pumpe abhanden kommen ? Wie lange lag sie dort unbeaufsichtigt ? Wurde jemand gebeten, darauf aufzupassen ?
Oder wurde ein Spind / eine Kiste aufgebrochen, worin die Pumpe gelagert wurde ?
Diese Stichpunkte kannst Du schon mal in Erfahrung bringen, denn es werden sich gewiss auch Rechtsexperten melden. Für sie könnten diese Infos schon mal nützlich sein.
Hallo ich muß dir leider sagen das dein Freund selber dafür Aufkommen muß da er seinen Chef nicht darüber informiert hat, es ist das Gleiche als wenn ich mir ein Auto kaufe aber es nicht Abhole und es gestohlen wird da komme ich selber für auf.
P.S.: Tut mir leid aber es ist das deutsche Gesetz sei denn du hast glück und findest eine Lücke.