Wer haftet für diesen Schaden?

Hallo,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Ein Autofahrer bringt seinen PKW zur 100.000km-Inspektion in eine Werkstatt. Die Reparatur ist ausgeführt und der Wagen steht zur Abholung im Freien auf dem Gelände der Werkstatt.

Bei einem Hagel wird das Auto erheblich beschädigt.

Haftet in diesem Fall die Versicherung der Werkstatt oder die des KFZ-Halters?

Besten Dank
Slides

Hallo!

Die der Werkstatt ? Sie würde z.B. haften, wenn man vergessen hatte das Verdeck/Schiebdach/Fenster zu schließen und es deswegen Wasserschaden gab.
Klares Verschulden der Werkstatt, aber doch nicht bei Naturgewalten wie Hagel.

Die eigene Teil/Vollkasko haftet, wenn man eine abgeschlossen hatte.

MfG
duck313

@ duck

ZuHause wäre der Wagen aber in der Garage gestanden…

Slides

Hallo!

Und das ist die Schuld der Werkstatt ?

Wenn Du ihn rechtzeitig abgeholt hättest, vielleicht wärest Du auf der Heimfahrt selbst in den Hagelsturm geraten ?
Was dann? Wäre es dann deiner Meinung anders mit einer Haftung ?

Das Risiko Hagelschlag besteht immer, egal wo das Fahrzeug steht oder fährt. Nur der Halter kann sich dagegen schützen durch Versicherung.

MfG
duck313

ZuHause wäre der Wagen aber in der Garage gestanden…

Das macht die Werkstatt nicht haftpflichtig.

hallo

Das Risiko Hagelschlag besteht immer, egal wo das Fahrzeug
steht oder fährt. Nur der Halter kann sich dagegen schützen
durch Versicherung.

Das Risiko, dass der Wagen nachts von einem Unbekannten mutwillig beschädigt wird, besteht auch jederzeit. Würde die Werkstatt hier haften müssen, wenn dies passiert, während sie den Wagen Reparaturauftrag in Ihrer Obhut hat?!

Gruß
Bommel

Moin,

Haftet in diesem Fall die Versicherung der Werkstatt oder die
des KFZ-Halters?

wenn der Halter des Fahrzeugs den Wagen zwecks Besuch vor der Tür des Besuchten parkt und es zu diesem Schaden kommt, haftet dann der Besuchte?!

Gandalf

Hallo,

und das hat was mit der Frage zu tun? Wenn man jemand besucht, hat man mit diesem KEINEN Vertrag, der auch eine Sorgfaltspflicht bezüglich des Fahrzeugs beinhaltet.

aber Hauptsache mal was geschrieben, ich sag nur Experten Forum…

2 „Gefällt mir“

Na ganz so einfach würde ich es nicht machen…

Es wäre interesant, wann der Hagel war und ob dieser als Unwetterwarnung gemeltet wurde.

Es ist schon ein Unterschied, ob das Samstagsnachts aus heiterem Himmel passiert ist oder an einem Werktag in den Geschäftszeiten mit einer Unwetterwarnung.

hth

İch glaube, hier handelt es sich um Haftpflichtversicherung…
Wenn du Haftpflichtversichert bist, müsste die Versicherung den Schaden übernehmen …

hallo,

hier sollte man nicht glauben, hier sollte man wissen.

hth

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Na ganz so einfach würde ich es nicht machen…

So einfach würde sich das aber der Haftpflichtversicherer machen.

Es wäre interesant, wann der Hagel war und ob dieser als Unwetterwarnung gemeltet wurde.

Du hast schonmal einen Hagel erlebt? Der ist nicht annähernd so präzise vorherzusagen, wie Regen. Wer das schonmal erlebt hat, weiß, dass schon im nächsten Straßenzug kein einziger Schaden mehr zu sehen sein muss. Es bleibt also höhere Gewalt, für die die Werkstatt hier nicht haften braucht.

Es ist schon ein Unterschied, ob das Samstagsnachts aus heiterem Himmel passiert ist oder an einem Werktag in den Geschäftszeiten mit einer Unwetterwarnung.

Unwetterwarnungen gibt es sehr oft und sehr großflächig. Ein schadenverursachender Hagelschlag ist jedoch ein lokal sehr begrenztes Phänomen.
Und was soll dann die Werkstatt mit 15 Fahrzeugen und 4 Unterstellmöglichkeiten machen?
Den Naturgewalten ist man nun mal ausgesetzt, wenn man seine Garage verlässt.

Grüße

Moin,

hat man mit diesem KEINEN Vertrag, der auch eine
Sorgfaltspflicht bezüglich des Fahrzeugs beinhaltet.

aber eine solche sicher vorhandene Sorgfaltspflicht umschließt kaum solche außerordentliche Ereignisse wie einen schweren Hagelschauer. Wenn ich meine Auto auf einer Freifläche abgebe kann ich nicht erwarten, daß es nach einer Reparatur unter Dach gestellt wird, oder hat Deine Werkstatt nur überdachte Parkplätze?
Oder anders gefragt, wie würde Deine Werkstatt verhindern, daß Dein draußen geparktes Auto Hagelschäden kriegt?

Gandalf

ZuHause wäre der Wagen aber in der Garage gestanden…

Das macht die Werkstatt nicht haftpflichtig.

Hi,
unabhängig davon würde eine Kfz-Handel- Handwerksversicherung mit Einschluß der Teilkasko diesen Schaden als Obhutsschaden regulieren.

Gruß Keki

İch glaube, hier handelt es sich um Haftpflichtversicherung…
Wenn du Haftpflichtversichert bist, müsste die Versicherung
den Schaden übernehmen …

Nein, die Teil- oder Vollkaskoversicherung tut das.

Gruß S

Hallo,

da gibt es x möglichkeiten, das fäng bei in die Halle stellen an, mich anrufen, das fahrzeug unter ein brücke fahren usw…alles möglichkeiten, die ich auch gehabt hätte, wenn ich das fahrzeug im besitz hätte.

und ja, wenn ein schwerer hagel angekündigt ist, dann hat man dafür sorge zu tragen, das das fahrzeug nicht beschädigt wird.

hth

1 „Gefällt mir“

moin

Hallo,

Na ganz so einfach würde ich es nicht machen…

So einfach würde sich das aber der Haftpflichtversicherer
machen.

die neuerdings hagelschäden an fahrzeugen übernimmt, eigentlich könnte man hier schon aufhören zu lesen.

Es wäre interesant, wann der Hagel war und ob dieser als Unwetterwarnung gemeltet wurde.

Du hast schonmal einen Hagel erlebt? Der ist nicht annähernd
so präzise vorherzusagen, wie Regen. Wer das schonmal erlebt
hat, weiß, dass schon im nächsten Straßenzug kein einziger
Schaden mehr zu sehen sein muss. Es bleibt also höhere Gewalt,
für die die Werkstatt hier nicht haften braucht.

Es ist schon ein Unterschied, ob das Samstagsnachts aus heiterem Himmel passiert ist oder an einem Werktag in den Geschäftszeiten mit einer Unwetterwarnung.

Unwetterwarnungen gibt es sehr oft und sehr großflächig. Ein
schadenverursachender Hagelschlag ist jedoch ein lokal sehr
begrenztes Phänomen.
Und was soll dann die Werkstatt mit 15 Fahrzeugen und 4
Unterstellmöglichkeiten machen?
Den Naturgewalten ist man nun mal ausgesetzt, wenn man seine
Garage verlässt.

viel bla und trotzdem hat die werkstatt eine sorgfaltspflicht, die sie beachten muss. hier geht es um die rechtliche beurteilung, und bei einem schaden entsteht aus einer pflichverletzung nun mal ein anspruch.

hth

AGB
Das sollte in der AGB stehen, oder?

Beispiel (Auszug) „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH - Werkstatt“:

„Soweit der Schaden durch eine vom Auftaggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, und der Auftraggeber daraus Leistungen für den betreffenden Schadenfall erhalten hat, haftet die Auftragnehmerin nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.“

Ich weiß nicht, was „Summenversicherung“ bedeutet, liest sich aber, als ob (in diesem Fall) die Kasko-Versicherung des Kunden zahlen müsse.

Gruß Her_Schulz

Das sollte in der AGB stehen, oder?

So?
Dann verfasse ich jetzt sofort ein paar AGB für alle Fälle und muss danach für nichts mehr haften?