Wer haftet für ein aus der Gondel gefallenes Snowb

Hallo zusammen!
Das Snowboard meines Vaters ist heute aus der dafür vorgesehenen Halterung in der Gondel gefallen. Leider über einem nicht mit Skiern befahrbaren Gebiet ( Gletscher ).
Oben angekommen hat er es sofort dem Personal mitgeteilt. Diese haben so gut es ging gesucht, doch es ist nicht mehr auffindbar.
Die Härte ist, dass niemand bei der Bergbahn nun eine Aussage zur Haftung machen kann! Nun steht er da! Hat einen teuren Skipass für mehrere Tage aber kein Board. Auch das Leihen eines Boards ( was er nun wahrscheinlich tun wird) ist im „Weltcup“ Sölden recht kostspielig.
Wer kann mir sagen, wie sich das nun mit den Ansprüchen verhält?? Muss die Bergbahn das Snowboard ersetzten??

Hallo,
denke das ist ein Thema für die Nutzungs- oder Transportbedingungen des Bergbahnbetreibers. Schätze, dass dieser Fall darin aufgeführt ist,
viele Grüße
Andreas