Folgendes Szenario:
Auto, nichtmehr angemeldet, steht auf öffentlichem Parkplatz.
Wer kriegt den Ärger? Halter oder Eigentümer?
Danke
Folgendes Szenario:
Auto, nichtmehr angemeldet, steht auf öffentlichem Parkplatz.
Wer kriegt den Ärger? Halter oder Eigentümer?
Danke
Halter.
der, der als letztes als Halter registriert war…
der, der als letztes als Halter registriert war…
Ich verkaufe jemand mein Auto. Der meldet es gar nicht erst an, sondern stellt es auf der Straße vor seiner Tür ab. Und nun muss ich haften? Woraus sollte sich das denn ergeben?
Es KANN ja behördlich nur der letzte Halter ermittelt werden.
Wenn ein abgemeldetes KFZ von den Behörden entsorgt wird, dann geht die Rechnung erstmal an den vorherigen Halter…
Tach!
Mit eigenen Waffen geschlagen
Und nun muss ich haften?
Die Frage war ja „Wer kriegt den Ärger?“
SCNR,
-Efchen
Es KANN ja behördlich nur der letzte Halter ermittelt werden.
Und? Sind die Ermittlungen damit dann erfolgreich abgeschlossen?
Wenn ein abgemeldetes KFZ von den Behörden entsorgt wird, dann
geht die Rechnung erstmal an den vorherigen Halter…
Sollen sie doch schicken. Ich zahle einfach mal nicht, sondern nenne den neuen Besitzer. Wo in aller Welt sollte sich denn hier eine Haftung für mich ergeben?
Schau doch mal auf die Überschrift des Threads: genau darum geht es.
Es KANN ja behördlich nur der letzte Halter ermittelt werden.
Und? Sind die Ermittlungen damit dann erfolgreich
abgeschlossen?Wenn ein abgemeldetes KFZ von den Behörden entsorgt wird, dann
geht die Rechnung erstmal an den vorherigen Halter…Sollen sie doch schicken. Ich zahle einfach mal nicht, sondern
nenne den neuen Besitzer. Wo in aller Welt sollte sich denn
hier eine Haftung für mich ergeben?
Hier wird es putzig … Rechtlich ist ist die Behörde oder das Abschleppunternehmen der Besitzer, wenn sie das Fahrzeug mitnimmt
(Es ist im Besitz, aber nicht desses Eigentümer)
Die Rechnung geht dann an den Eigentümer, obwohl die Behörde sicherlich ersteinmal Kontakt mit dem zuletzt gemeldetem Halter aufnehmen wird.
Bei dem Verkauf eiens Fahrzeuges, sollte jedoch ein schriftlicher Vertrag existieren, in dem der neue Eigentümer auf geführt ist.
Schau doch mal auf die Überschrift des Threads: genau darum
geht es.