Wer haftet für fehlerhafte Vordrucke

Ein Internethändler stellt auf seiner WebSite für Reklamationen und Widerruf ein spezielles Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt und der Sendung beigefügt werden muss. Auf dem Formular ist die Adresse vorgegeben. Es stellt sich heraus, dass die Adresse falsch ist, weshalb die Ware im ersten Schritt nicht zugestellt werden kann. Bei der Nachsendung an die eigentliche Adresse verweigert der Empfänger die Annahme (Nachsendekosten werden nicht übernommen). Auf den Hinweis, dass die Anschrift auf dem Formular angegeben ist erwidert er nur: ich hätte ja im Impressum schauen können. Woher soll ich wissen, welche Anschrift die richtige ist? Die Sendung kommt nun kostenpflichtig zurück. Ich muss jetzt noch einmal Porto für die Rücksendung entrichtung. Somit sind neben zweil Porto auch noch Rücksendekosten entstanden. Wer kommt für diese Kosten auf. Ich bin der Meinung, es ist Sache des Händler.

Sorry, für Handelsrecht bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.

Hallo,
sofern es nicht anderes irgendwo geregelt ist, ist der Weg der Ware zum Kunden das Risiko des Kunden. Aber nur soweit ich das weis. Meine „Haftungsthemen“ beziehen sich auf Haftung aufgrund gesetzlicher Schadensersatzgrundlagen (-> Haftpflichtversicherung), bin also für die Antwort nicht der Richtige,
Gruß
Andreas

Hallo,
das ist natürlich ärgerlich.
Ein Transportschaden ist das eigentlich nicht und insofern auch nicht im Frachtrecht des HGB geregelt. Internetgeschäfte finden ohnehin bis dato keine spezielle Regelung im Frachtrecht.

Aber nach dem gesunden Menschenverstand haftet hier einwandfrei der Internethändler, weil er den Fehler gemacht hat. Auf das Impressum zu verweisen ist ja lächerlich.
Allerdings, wenn er sich stur stellt, werden Sie kaum Möglichkeit haben auf Erstattung. Bei so geringem Schaden lohnt ja kein Anwalt und schon gar keine Klage.

Hier können Sie meines ERachtens nur auf Fairness des Internet-Händlers hoffen. Der will ja vielleicht auch ne positive Bewertung, oder?

Grüsse
G.L.

Hallo G.L.
Danke für die Information. Habe inzwischen dem Händler (Firma) die erste und erneute Rücksendung in Rechnung gestellt. Habe von DHL, da Sie eigenmächtig eine Nachsendung veranlasst haben, die Nachsendegebühren zurtückgefordert.
Mal abwarten, wie der Händler reagiert.
Vielen Dank
B.K.

Hallo,
ich würde auch sagen, dass der Händler schuld ist und die Kosten tragen muss, aber da ich kein Anwalt bin kann ich da leider auch nicht mehr zu sagen.