Hallo,
mal eine Frage. Angenommen mitten auf dem Fußweg ist ein eisernes Abflussrohr, welches senkrecht in den Boden geht, aber keinerlei Sicherung aufweist, also kein Gitter, kein Schild und das auch Nachts noch unbeleuchtet.
Wer muss denn da Schmerzensgeld zahlen, wenn sich dort jemand die Knochen so bricht, dass eine OP unausweichlich ist?