Gestern musste meine Tochter,11 Jahre, früh mit unserem Hund ( Rottweilerdame ) außerplanmäßig mal Gassi gehen, da ich schon auf Arbeit war und meine Frau den Junior fertig machen musste, da er in die Kita sollte. Sie war also mit der Hündin alleine Gassi. Dort wurde unsere Hündin dann von einem Beagle attackiert und am Ohr gebissen, was zur folge hatte das der Tierarzt nun durch nähen des Ohres und Vollnarkose ein Kostenaufwand von 271 € entstand. Da wir in Sachsen-Anhalt wohnen ist unsere Luna auch laut Liste, hier kein Kampfhund obwohl die Schlagzeile auch heißen könnte, Kampfhund von einem Schmusehund gebissen.
Meine Frage ist nun: kann ich den Halter des beißenden Hundes zum Ausgleich der Kosten auffordern oder muss ich sie selber tragen weil unsere Tochter alleine mit dem Hund draußen war und sie nicht zurück halten konnte?
Hallo,
grundsätzlich würde ich sagen, dass der Halter des Beagle für die Tierarztkosten aufkommen muss. Ich würde ihn auf jeden Fall kontaktieren, damit er den Vorfall an seine Hundehaftpflichtversicherung weiterleiten kann. Normalerweise sollte ja jeder Hundehalter eine haben. Evtl. hat Deine Tochter ja Zeugen für den Vorfall. Auch mit denen würde ich Kontakt treten.
Allerdings reden sich die Versicherungen (und auch Hundehalter) gerne raus, wenn es zu Beissunfällen kommt. Da könnte es durchaus ein Problem sein, dass Deine Tochter den Rotti nicht halten konnte. Sollte dies aber der Fall sein, würde ich notfalls einen Anwalt einschalten bzw. zumindest ein Beratungsgespräch mit einem führen.
Ich hatte vor drei Jahren ebenfalls einen Beißunfall. Meine beiden Hunde (angeleint) wurden von einem Schäfermix (freilaufend) angefallen. Einer meiner Hunde wurde dabei gebissen und ich selber zu Boden gerissen und ebenfall in Hand und Gesicht gebissen. Die Hundehalterin und ihre Versicherung haben sich geweigert meinen Schaden anzuerkennen und sogar behauptet, ich wäre selber schuld gewesen, weil ich Hunde angeleint waren. Schlussendlich hat nach einem Jahr das Gericht entschieden und mir Tierarztkosten und Schmerzensgeld zugesprochen. Allerdings habe ich tatsächlich eine Teilschuld bekommen, weil Hunde immer unberechenbar sind. Nun ja, Deutsches Recht.
Aber lass Dich nicht unterkriegen und versuche, die Arztkosten erstatten zu bekommen. Zur Not auch nur teilweise. Ich hoffe, Deiner Tochter und Luna geht es wieder einigermaßen gut und sie haben den Schock gut verdaut.
Liebe Grüße und alles Gute
Bianca
Gestern musste meine Tochter,11 Jahre, früh mit unserem Hund (:Rottweilerdame ) außerplanmäßig mal Gassi gehen, da ich schon
auf Arbeit war und meine Frau den Junior fertig machen musste,da er in die Kita sollte. Sie war also mit der Hündin alleine Gassi. Dort wurde unsere Hündin dann von einem Beagle attackiert und am Ohr gebissen, was zur folge hatte das der
Tierarzt nun durch nähen des Ohres und Vollnarkose ein Kostenaufwand von 271 € entstand. Da wir in Sachsen-Anhalt wohnen ist unsere Luna auch laut Liste, hier kein Kampfhund obwohl die Schlagzeile auch heißen könnte, Kampfhund von einem Schmusehund gebissen.
Meine Frage ist nun: kann ich den Halter des beißenden Hundes zum Ausgleich der Kosten auffordern oder muss ich sie selber tragen weil unsere Tochter alleine mit dem Hund draußen war und sie nicht zurück halten konnte?
Hallo,
dass durch einen Hund irgendwelche Sach- und/oder Vermögensschäden und/oder gar Personenschäden entstehen können, müsste doch eigendlich bekannt sein. Dass die „gassi-führende Person“ den Hund nicht aufhalten konnte, ist dabei leider kein triftiger Rechtsgrund.
Es gibt für solche Unwägbarkeiten und durchaus öfters vorkommende Ereignissvarianten durch Tiere, ja nun auch eine „Hundehalter-Haftpflichversicherung“ http://www.dfv.ag/produkte/haftpflichtversicherung/h…
Wie viele dieser Haftpflichversicherungen des täglichen Lebens, finde ich diese beim Halten eines eigenen Tieres leider inzwischen auch sehr notwendig, denn keiner kann das Ausmaß eines (oder mehrerer) entstehenden Schadens in Ausmaß, Art des Schadens und Dauer von Heilbehandlungskosten
abschätzen oder einplanen.
Hoffe dies hilft bei der weiteren Vorgehensweise.
freundliche Grüsse
Ich mag keine Hunde.
Möchte Euch aber dennoch gerne auf § 833 BGB verweisen:
Ausnahmsweise ganz einfach: „Wird durch ein Tier […] eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ (Hund = Tier = rechtl. zu behandeln wie Sache, § 90a BGB)
Allerdings: Tritt die Ersatzpflicht „nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Ist der Hund also nur Haustier im umgangssprachlichen Sinne? (Ihren Ausführungen zufolge ja.)
Die Frage der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ ist allerdings etwas komplexer. Hier kommt es dann auf recht viele Details an: wie oft war die Tochter shcon mit dem Hund raus, wie kann sie mit gefährlichen Situationen umgehen, wie waren die konkreten Umstände usw usf.
Als „Laie“ (Rechtsberatung ist hier nicht möglich!) würde ich dem Vorhaben hier Schadensersatz nach 833 einzuklagen durchaus Erfolg zusprechen.
Weterhelfen kann ich nicht. Sollte nicht jeder HunD eine Privatversicherung haben?Frag bitte dort nach.LG Witharos
Hallo Steve Martin 79,
so weit ich weis kannst du den Halter des beissenden Hundes für die Kosten der Behandlung beim Tierarzt wenn nötig verklagen.Aber in zukunft solltet Ihr dafür sorgen dass noch eine andere erwachsene Person im notfall mit dehr Hündin gassi gehen kann.
MfG eintreiber22
Ich kenne leider die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nicht.
Wenn sollte denn deine Tochter zurückhalten wenn der andere Hund angreift??
Ich würde sagen, daß der andere Halter haften muß (Haftpflichtversicherung!) würde aber hier nochmal vorher einen Anwalt kontaktieren. Oder wenn der andere Halter bekannt ist vorher mit ihm reden…
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu meiner eigenen Sicherheit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass meine Ausführungen meine Meinung darstellen. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist und kann und darf aus diesem Grunde auch keine Rechtsberatung geben. Meine Ausführungen sind vielmehr als Richtungshinweis zu werten. Dennoch versuche ich so genau wie möglich zu antworten.
Zur Frage der Haftung…
Vom Grundsatz ist es so, dass die Partei, die einen Schaden durch Handlung, Duldung und/oder Unterlassung verursacht, gegenüber der geschädigten Partei schadensersatzpflichtig ist.
Dies regelt sich grundsätzlich nach dem BGB also auf zivilrechtlicher Basis.
Im vorliegenden Fall ist Ihre Tochter mit Ihrem Hund gegangen. Es gibt die Vorschrift zum Halten, Führen und Beaufsichtgen von Hunden. Danach muss die führende Person (hier Ihre Tochter) geeignet und in der Lage sein, den Hund zu beherrschen. Hört der Hund, kann auch ein Kind, einen Rottweiler, der durchaus in der Lage ist, das Kind umzureissen und außer Kontrolle zu geraten, diesen führen. Es besteht ein „Leinenzwang“ grundsätzlich für jeden Hund. Dieser kann teilweise in bestimmten Gegenden entfallen, wenn der Hund kontrollierbar ist, als auch hört, wenn der Halter ruft.
Hier ist nun der augenscheinlich größere und kräftigere Hund vom augenscheinlich kleineren Hund verletzt worden.
Nur einmal die Anmerkung zum „Kampfhund“. Der Rottweiler fällt nicht unter die Gattung der Kampfunde, bzw. ist nicht aus dem Grund gezüchtet. Der Beagle ist eigentlich ein Jagdhund. Also sind grundsätlich beide Hunde „potentiell“ gefährlich oder ungefährlich.
Nun zur praktischen Seite.
Nach den Schilderungen, die Sie mir übersandt haben, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Halter des Beagles, da dieser mittelbar für die Verletzung und somit den Schaden verantwortlich ist.
Hier sind grundsätzlich zwar die Gesamtumstände zu beachten, aber der Anspruch besteht.
Regelmäßig ist es ja so, dass die meisten Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere haben.
Ich würde empfehlen, erst einmal Kontakt mit dem Halter des Beagles aufzunehmen und mit ihm zu sprechen. Meist lassen sich solche Probleme leicht so regeln, insbesondere, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, aber auch, wenn diese nicht vorliegt.
Wenn Sie dies schon versucht haben und keinen Erfolg hatte, ist zu überlegen, die Forderung zunächst über einen Anwalt beizutreiben. Wenn auch das nicht so funktioniert, dann wird Ihnen nur der Weg über das Gericht bleiben. Sowohl der Anwalt, als auch ein Gerichtsverfahren verursacht kosten. Hier bleibt dann abzuwägen, ob ein Verfahren Erfolg verspricht.
Hier muss man dann wieder die Entstehungssituation beachten. Wie ist es tatsächlich dazu gekommen? Hat Ihre Tochter durch ihr Verhalten vielleicht ein Mitverschulden verursacht. Hier kommt es nicht unbedingt darauf an, ob Ihre Tochter aufgrund des Alters die Situation nicht hat übersehen/einschätzen können. Wenn dem so wäre, dann hätte Sie sie nicht mit dem Hund gehen lassen dürfen, da Sie die Gesamtverantwortung haben.
Es ist also so, dass zu klären ist, wie es zu der Situation gekommen ist. War der Halter des Hundes der die Verletzung verursacht hat, zunächst eher passiv? Hat er auf seinen Hund eingewirkt, ihn an der Leine gehabt? Ist er auf Ihre Tochter zugegangen? Hat Ihr Rottweiler Ihre Tochter mitgezogen und ist auf den Beagle losgegangen und dieser hat sich nur verteidigt?
Es ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen immer eine Einzelfallentscheigung, in der die Gesamtsituation zu beachten ist. Die Gesetzte sind als generelle Leitlinien/Grundsätze zu verstehen, zu denen dann die Gesamtumstände hinzugerechnet werden und dann die einzelnen Verantwortlichkeiten zu beachten sind.
Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben…
Viele Grüsse
eterno
es wäre echt gut, wenn vor fragen hier die jedem zugänglichen quellen genutzt würden, denn jeder „experet“ investiert hier private zeit. die ganz einfache suche in suchmaschinen bringt sie auf folgende seite:
www.emsbachdalmis.de/html/p_gerichtsurteile_rund_um_…
wo folgendes unmissverständlich nachzulesen ist:
„Hund beißt Hund
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhalter-Haftpflicht (§ 833 BGB) zur
Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung
(Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der
andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des
nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39“,
was bedeutet, dass sie einen schadensersatzanspruch gegen den anderen hundehalter haben.
hoffe, geholfen zu haben.
Hallo, Grüß dich,
ich denke, dass ein Anwalt verschiedene Fragen stellen würde:
a War der Rottweiler angeleint?
b Besteht Leinen- und Maulkorbpflicht?
c War der andere Hund angeleint?
Es ist schon ein Unterschied, ob beide Hunde frei liefen, oder ob beide Hunde angeleint waren. Ob der Kleine sich evtl. bedrängt gefühlt hat u.s.w.
Ich kann dir nur ein Beispiel geben. Das ist einer Freundin von mir passiert:
Sie geht mit ihren zwei kleinen (sehr kleinen) Hunden unangeleint über die Straße und trifft dort auf eine Frau mit einem Dobermann. Der Hund ist angeleint. Es ist aber bekannt, dass die Frau den Hund nicht unter Kontrolle hat. Die beiden kleinen Hunde meiner Freundin laufen zu diesem Hund hin, bellen ihn an. Dieser packt sich sofort einen von ihnen, schüttelt ihn durch und verletzt ihn so stark, dass er sofort in die Klinik muss.
Die rechtliche Sache wurde so ausgelegt: Meine Freundin musste 1/3 der Kosten tragen, den Rest die Dame mit dem Dobermann.
Begründung: Die Hunde meiner Freundin waren nicht angeleint und sind auf den anderen Hund zugelaufen. Dadurch war es erst möglich, dass das Unglück geschehen konnte. Der andere Hund hätte aber einen Maulkorb tragen müssen, da er schon den Öfteren auffällig wurde und die Frau keine Kontrolle über ihn hatte.
Du siehst, es kommt auf die besonderen Umstände an. In deinem Fall würde ich sagen; falls dein Hund nicht frei lief und den anderen bedrängt hat, müsste der Besitzer des anderen Hundes die Kosten zu tragen haben.
Ich hoffe, ich konnte dir ein klein wenig weiterhelfen.
LG Renate