Bei meinem Arbeitgeber musste ich für den Büroschlüssel eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution wurde gestohlen. Anzeige ist erfolgt. Nun gibt mein Arbeitgeber die Kaution nicht mehr zurück, mit der Bgründung, dass diese gestohlen worden ist. Wie sieht die Rechtslage aus?
P.S.: Neue Mitarbeiter müssen keine Kaution mehr hinterlegen.
also meiner Meinung nach der dem die Kaution gegeben wurde. Du hast es doch dem Arbeitgeber als Sicherheit gegeben. Also ist er dafür verantwortlich. Genauso wie Du für den Schlüssel verantwortlich bist. Wenn er nicht auspasst dann hat er auch die Schuld.
Wann er Dir nun die Kaution genau zurückzahlen muss, da würde ich bei den Juristen nachfragen.
Hallo,
wenn die „Kautionsbewachung“ nicht in Deinem Aufgabengebiet lag (siehe Dein Arbeitsvertrag), dann ist das mit dem Diebstahl und dem gerade stehen für das Abhandenkommen einzig und alleine Sache Deines Arbeitgebers!!
Er muss Dir die Kaution zurück erstatten.
Die Haftung liegt nur im Arbeitgeber Bereich und dessen Versicherung. Sollte er das nicht versichert haben, ist das sein Problem, nicht Deines!! Er kann sich nicht darauf ausruhen, das sie weg ist und die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat. Der Schaden ist von ihm alleine zu tragen und mit der Jahresabrechnung beim Finanzamt anzugeben (als außergewöhnliche Belastung / Sonderausgaben), aber auch das ist nicht Deine Sache!!
Solltest Du allerdings den Büroschlüssel verlieren, dann muss auf Deine Kosten für Ersatz gesorgt werden.
LG
Hase1