leider starben heute 28 Menschen aufgrund des Sturms.
Greift da eigentlich finanziell die Lebensversicherung? Familienangehörige stehen da neben dem Verlust des Menschen u.U. fuinanziell schlecht da.
Wie sieht es, weniger dramatisch, mit Personenschäden aus (Verletzungen, Schmerzensgeld durch heruntergefallene Ziegel o.ä.)?
Wie sieht es, weniger dramatisch, mit Personenschäden aus
(Verletzungen, Schmerzensgeld durch heruntergefallene Ziegel
o.ä.)?
Hi Benni,
Bei heruntergefallenen Ziegeln dürfte eigentlich die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers (oder wie die Versicherung auch heißt) zahlen. Meist haben die aber Klauseln, die ab gewissen Windstärken eine Zahlung ausschließen, frei nach dem Motto „Wer bei dem Sturm vor die Tür geht ist selber schuld“.
leider starben heute 28 Menschen aufgrund des Sturms.
Du bist ja noch schlimmer als die Medien! Oder liest du BILD-Online? Ich habe gerade mal 10 Tote, zwei davon in Deutschland. Aber ich mache mir sehr große Sorgen um das Team von N24 auf dem Brocken und die ständig zunehmende Zahl von Wanderern, die denen da auf die Füße treten.
Greift da eigentlich finanziell die Lebensversicherung?
Wenn sie sterben… Bei den Abenteuerwanderern wäre ich mir da nicht so sicher.
Familienangehörige stehen da neben dem Verlust des Menschen
u.U. fuinanziell schlecht da.
Das ist bei Todesfällen oft so, besonders in Afrika.
Wie sieht es, weniger dramatisch, mit Personenschäden aus
(Verletzungen, Schmerzensgeld durch heruntergefallene Ziegel
o.ä.)?
Ziemlich gut. Für jeden Ziegel bekommt man ein Jahr weniger Fegefeuer. Alles Gute kommt schließlich von oben.
leider starben heute 28 Menschen aufgrund des Sturms.
Du bist ja noch schlimmer als die Medien! Oder liest du
BILD-Online? Ich habe gerade mal 10 Tote, zwei davon in
Deutschland.
Hallo Horst,
„23:00 Europaweit hat „Kyrill“ bisher mindestens 28 Todesopfer gefordert. In Großbritannien kamen mindestens zehn Menschen ums Leben, in Deutschland acht.“
@Horst:
>>Ziemlich gut. Für jeden Ziegel bekommt man ein Jahr weniger Fegefeuer. >>Alles Gute kommt schließlich von oben.
Auf solche Antworten kann ich getrost verzichten, danke! Ich hätte um ein Haar dieses nicht schreiben können, weil eben gestern so etwas passiert ist. Zum Glück nicht auf den Kopf, sondern nur auf den Arm.
Übrigens:
Bevor du mich zum BILD-Leser stigmatisierst, solltest DU dir nicht lieber reliable Informationen einholen, um mir zu sagen, dass ich unrecht habe? Entschuldigung, ich bin nicht sensationsgeil.
Aber ich möchte mich nicht weiter aufregen bei diesem schlimmen Thema, dafür ist’s zu ernst.
Ansonsten: Danke an die anderen für eure Antworten
(Verletzungen, Schmerzensgeld durch heruntergefallene Ziegel
Da sieht schon schlechter aus, da niemand schuldhaft diese
Schäden verursacht hat. Für die Verletzungen hat man seine
Krankenversicherung.
Und das heißt dann, dass wegen des Sturms auch z.B. ein Baumbesitzer nicht für seine umgeblasenen Bäume haftet (sofern es keine alten, morschen Dinger waren)? Und das gilt dann natürlich nur, wenn es wirklich ein Sturm war (mehr als Windstärke 8), richtig?
Gruß
loderunner
Mir ist mal bei einem Sturm ein Dachziegel aufs Auto gefallen und die Gebäudeversicherung hat nur gezahlt, weil ich unter einem Gebäudeteil mit erneuertem Dach geparkt hatte.
Wäre ich an einer Stelle gestanden, an der noch das alte, beschädigte Dach gewesen wäre, wäre es (angeblich) Pech gewesen - dort parkt man bei erwartbarem Sturm nicht.
Und das heißt dann, dass wegen des Sturms auch z.B. ein
Baumbesitzer nicht für seine umgeblasenen Bäume haftet (sofern
Falsch ! Stichwort: Gefährdungshaftung. Nur ob Schadensersatz fällig wird mögen die Juristen entscheiden. Es kommt immer ganz extrem auf den Einzelfall an. Und: für höhere Gewalt (= Sturm) haftet niemand.
ja, angenommen.
ich war eben auch ein wenig sauer, da ich genausogut hätte tot sein können, wusstest du ja aber nicht.Einen Ziegelstein 30 cm vom ungeschützten Kopf aus ca. 5-6 m Höhe abzubekommen…
Ich kann ein 2. Mal Geburtdtag feiern.
Sorry, aber das habe ich leider nicht verstanden. Haftet der Baumbesitzer nun bei Sturm wegen Gefährdungshaftung oder nicht? Im ersten Satz schreibst Du: ja, im zweiten: nein.
Kannst Du das bitte nochmal klarstellen?
Gruß
loderunner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mir ist mal bei einem Sturm ein Dachziegel aufs Auto gefallen
und die Gebäudeversicherung hat nur gezahlt, weil ich unter
einem Gebäudeteil mit erneuertem Dach geparkt hatte.
Wäre ich an einer Stelle gestanden, an der noch das alte,
beschädigte Dach gewesen wäre, wäre es (angeblich) Pech
gewesen - dort parkt man bei erwartbarem Sturm nicht.
Das kann man doch so interpretieren:
das alte Dach war offensichtlich beschädigt, der Sturm kam als höhere Gewalt dazu, ergo selber Schuld.
Das neue Dach hätte auch bei Sturm (jedenfalls bei diesem konkreten Sturm) halten müssen, offensichtlich war es mangelhaft gebaut, ergo haftet der Besitzer und kann sich das vom eigentlich Verantwortlichen (Dachdecker, Architekt o.ä., wäre noch zu klären) später zurückzahlen lassen.
Siehst Du das anders?
Gruß
loderunner