Hoffe das heisst so. Nur mal angenommen auf dem Konto eines Bankkunden fehlen plötzlich 5000 Euro und der Eigentümer des Kontos hat diese Überweisung nicht gemacht sondern jemand anderes. Vorausgesetzt er hat niemand Zugang zu seinem Konto gewährt. Wer haftet letztendlich, die Bank oder der Kontoinhaber ?
Wie, fehlen?
Würde der Betrag abgebucht kann er zurückgebucht werden, das ist auf jeden Fall ein Problem der Bank.
Wurde eine Überweisung vorgenommen kommt es auf den Einzelfall an, ob die Bank daran schuld ist (und man ihr das beweisen kann). Hat sie einen gefälschten schriftlichen Überweisungbeleg angenommen? Liegt ein Fehler im Onlinebanking-System vor, hat sich also jemand „reingehackt“? Das hätte natürlich die Bank zu verantworten.
Wurde einfach eine Onlineüberweisung mit den korrekten Daten (PIN / TAN) vorgenommen ist erst einmal davon auszugehen, dass der Kunde mit seinem Zugangsdaten unvorsichtig war, das hat er dann auf seine Kappe zu nehmen.
Wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an.
Praktisch wird wahrscheinlich jede Bank eher dem Kunden Geld erstatten als eine Lücke im System einzugestehen.
Ach ja, es heißt übrigens „Phishing“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing
Das ist das Problem das Kunden, er hat dafür zu sorgen das seine Zugangsdaten „geheim“ bleiben", also auch seinen PC entsprechend zu schützen.
Kommt aber auch wieder auf den Einzelfall an, wen z.B. jemand die DNS-Einträge der Bank auf einem offiziellen DNS-Server ändern könnte, die echte Webseite übernimmt oder sonst was in der Richtung macht dürfte den Kunden keine Schuld treffen. Würde aber im Fall der Falle wohl ein Gericht zu klären haben.
Hallo,
wen z.B. jemand
die DNS-Einträge der Bank auf einem offiziellen DNS-Server
ändern könnte
… sollte der Browser Alarm geben oder eine unverschlüsselte Verbindung aufbauen. Deshalb ist es eine gute Idee, beim Online-Banking zu gucken, ob die Verbindung tatsächlich verschlüsselt abläuft (und wer das Zertifikat ausgestellt hat).
HTH,
Sebastian