ich habe als Sub-Unternehmer bei einer Firma gearbeitet.
Nun wurde ein Schaden beim Abfluss festgestellt, obwohl ich als Fliesenleger alle benötigten Gefälle montiert habe.
Nun soll ich für den Schaden geradestehen, obwohl es nicht sicher ist, ob es mein Fehler bei der Montur war. Kann ja auch sein, dass der Installateur etwas daran beigetragen hat.
Da die Firma aber außergerichtlich vorgehen möchte, wurde zZ. noch kein Gutachter bestellt, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Ich möchte aber auch nicht, ohne bezahlung u. sonstigem alles wieder abreißen und neu machen müssen, das Problem ist aber, es gab keinen Vertrag zwischen mir und dem Bauherrn.
Deswegen die Frage: wer muss für den schaden geradestehen?
ich habe als Sub-Unternehmer bei einer Firma gearbeitet.
Nun wurde ein Schaden beim Abfluss festgestellt, obwohl ich als Fliesenleger alle benötigten Gefälle montiert habe.
Nun soll ich für den Schaden geradestehen, obwohl es nicht sicher ist, ob es mein Fehler bei der Montur war. Kann ja auch
sein, dass der Installateur etwas daran beigetragen hat.
Da die Firma aber außergerichtlich vorgehen möchte, wurde zZ. noch kein Gutachter bestellt, um der Sache auf den Grund zu
gehen.
Ich möchte aber auch nicht, ohne bezahlung u. sonstigem alles wieder abreißen und neu machen müssen, das Problem ist aber,
es gab keinen Vertrag zwischen mir und dem Bauherrn.
Deswegen die Frage: wer muss für den schaden geradestehen?
Ich danke im vorraus.
AndreasL
Hallo Andreas L.
Ja, das sieht auf den ersten Überblick nichtgut aus, weil Du keinen schriftlichen Vertrag mit dem Bauherren in Händen hast.(Aufraggeber war der Bauherr ? gehe mal davon aus. Wer hat Dich als Subunternehmer bestellt ? Hoffe keine Schwarzarbeit, sonst könnten die noch ein Druckmittel mehr haben.
Anderenfalls hat die Gegenseite doch auch keine Zeugen und keinen Vertrag - oder ?
Normal gilt wer beauftragt der bezahlt.
Aussergerichtlich wäre auf jedenFall mal sehr gut (weil durch den ganzen rechtl. Prozess nur noch mehr Verwaltungskosten auffliegen.)
Schau Dir die Sachlage nocheinmal gründlich an, bleib mit kühlem Kopf und Menschenverstand bei der Sache und überlege Dir wie das nacheinander ! abgelaufen sein könnte. Wer war nach Dir am Arbeiten dort ?
(das ist wichtig um die Verursachung bzw. die verursachende(n) Person(n)auszumachen.
Wieso müsstest Du „Alles“ wieder abreißen, Gefälle ist doch hergestellt ? Kann man da nicht am Ablauf (Höhe des Einlassrohres) etwas korrigieren ?
Hoffe ich konnte hilfreich beitragen.
Freundlich grüssend
Hi Andreas,
sorry da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen.Das geht zu sehr in die Tiefe im Thema Baurecht/Vertragsrecht. Generell gilt aber, das derjenige der den Schaden hat ihn dir nachweisen muß,d.h.wenn der gutachter feststellt das es nicht an deinem gewerk liegt bist du ausm schneider, wenn nicht mußt du den gutachter auch noch bezahlen.
Ich würde mich folgendes Fragen:
wie groß ist mein aufwand und was kostet es mich?
verliere ich zukünftig aufträge weil ich mich stur stelle?
Wenn du die Fragen für dich beantwortet hast und es kostet dich z.B. 500€ würde ich mit dem Auftragnehmer hingehen und sagen: "schau es schaut so aus, wir können uns streiten mit Gutachter (Ergebnis offen!!)und so und das ist nicht wünschenswert, wir machen z.B. 50:50.
Vielleicht hilft dir das ein bischen weiter
Alles Gute
gruß
dr.mo
Hallo, ein kleiner Irrtum! ich habe mich für die Bereiche Import und Kunst angeboten, mit Abklären von Schadensaverursachung bin ich leider nicht die Richtige, gefühlsmässig würde ich den Gutachter abwarten. Viel Glück - Edith Przedborski