Folgende Annahme: Es existiert ein detailiertes Baugutachten, dass Feuchtigkeit aus dem Erdreich auf Grund schlechter Isolation/Bausubstanz in den Wänden aufsteigt. Dem Mieter sind hierdurch erhebliche Schäden am Mobiliar entstanden. Wer haftet dafür? Bzw. inwieweit ist der Satz korrekt: „Wenn ein Hauseigentümer/Vermieter nichts von dem schadhaften Mauerwerkt weiß, kann er auch nicht dafür haften.“ Inwieweit betrifft dies die Instandhaltungspflicht des Hauseigentümers/Vermieters?
Folgende Annahme: Es existiert ein detailiertes Baugutachten,
dass Feuchtigkeit aus dem Erdreich auf Grund schlechter
Isolation/Bausubstanz in den Wänden aufsteigt.
Wessen Gutachten? Die Antwort entscheidet im wesentlichen, ob das Gutachten einen Wert hat.
Dem Mieter sind
hierdurch erhebliche Schäden am Mobiliar entstanden.
Die Frage ist, ob die naheliegende, aber keineswegs zwingende Kausalkette „Aufsteigende Feuchte --> Möbelschäden“ bewiesen werden kann.
Wer
haftet dafür? Bzw. inwieweit ist der Satz korrekt: „Wenn ein
Hauseigentümer/Vermieter nichts von dem schadhaften Mauerwerkt
weiß, kann er auch nicht dafür haften.“
Nicht korrekt. Der Vermieter muss sich Schäden aus Mängeln der Mietsache zurechnen lassen, seine Unwissenheit schützt ihn davor nicht. Das Problem ist eher, ihm zu beweisen, dass das Mobiliar genau deshalb gelitten hat, weil die Mietsache in vertragswidrigem Zustand war.
Gruß
smalbop
Folgende Annahme: Es existiert ein detailiertes Baugutachten,
dass Feuchtigkeit aus dem Erdreich auf Grund schlechter
Isolation/Bausubstanz in den Wänden aufsteigt.Wessen Gutachten? Die Antwort entscheidet im wesentlichen, ob
das Gutachten einen Wert hat.
Das Gutachten hat der Mieter in Auftrag gegeben. Hat hier nicht der Vermieter die Pflicht, sofern er das Gutachten anzweifelt, den Gegenbeweis durch ein eigenes Gutachten zu erbringen?
Dem Mieter sind
hierdurch erhebliche Schäden am Mobiliar entstanden.Die Frage ist, ob die naheliegende, aber keineswegs zwingende
Kausalkette „Aufsteigende Feuchte --> Möbelschäden“ bewiesen
werden kann.Wer
haftet dafür? Bzw. inwieweit ist der Satz korrekt: „Wenn ein
Hauseigentümer/Vermieter nichts von dem schadhaften Mauerwerkt
weiß, kann er auch nicht dafür haften.“Nicht korrekt. Der Vermieter muss sich Schäden aus Mängeln der
Mietsache zurechnen lassen, seine Unwissenheit schützt ihn
davor nicht. Das Problem ist eher, ihm zu beweisen, dass das
Mobiliar genau deshalb gelitten hat, weil die Mietsache in
vertragswidrigem Zustand war.Gruß
smalbop
Folgende Annahme: Es existiert ein detailiertes Baugutachten,
dass Feuchtigkeit aus dem Erdreich auf Grund schlechter
Isolation/Bausubstanz in den Wänden aufsteigt.Wessen Gutachten? Die Antwort entscheidet im wesentlichen, ob
das Gutachten einen Wert hat.Das Gutachten hat der Mieter in Auftrag gegeben. Hat hier
nicht der Vermieter die Pflicht, sofern er das Gutachten
anzweifelt, den Gegenbeweis durch ein eigenes Gutachten zu
erbringen?
Hallo,
Prinzipiell trägt vor deutschen Gerichten derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der eine Behauptung vorbringt, auf die er ein Klagebegehren (hier: Schadenersatz) stützt.
Ein Parteigutachten (das liegt hier vor) hat im Gegensatz zum Gerichtsgutachten eine vergleichsweise geringe Beweiskraft, da man davon ausgehen muss, dass das Ergebnis „bestellt“ ist.
In dem Fall kommt aber (wie schon in der ersten Antwort gesagt) noch hinzu, dass der Mieter nicht nur A) glaubhaft darlegen muss, dass aufsteigende Feuchte im Mauerwerk ist, sondern auch B), dass es die nur von ihm behaupteten Möbelschäden tatsächlich gibt (Gutachten 2) und diese C) ursächlich auf die Mauerdurchfeuchtung und nicht auf andere Ursachen - in Verbindung mit unzureichendem Lüften) zurückzuführen sein können (z. B. Feuchte aus dem Verantwortungsbereich des Mieters - Duschzwang, Aquarium, Pflanzen,…Gutachten 3).
So lange ihm das alles nicht gelingt, braucht der Vermieter überhaupt nichts anderes zu tun, als die Behauptungen des Mieters zu bestreiten.
In solchen Fällen hilft am ehesten, auszuziehen, denn auf Feuchte folgt meist Schimmel, und der ist ungesund.
Gruß
smalbop
Schimmer immer ungesund?
Hallo
In solchen Fällen hilft am ehesten, auszuziehen, denn auf
Feuchte folgt meist Schimmel, und der ist ungesund.
Hmm, wird hier nicht mal wieder eine Sache kolportiert, die so kaum haldbar wäre?
Bitt geben doch mal an, wieso Schimmer ungesund (immer) ist.
hier beim X
vlg MC
PS:
Es gibt auch eßbaren Schimmel, Cammertii, Rockfortii etc., alles Delikatessen…
…bin echt gespannt auf die Gegenargumente.
Nebenbei die meisten Schimmelarten sind für den Mensche ungefährlich, (so 99 bis 99,9 % aller).