Wer haftet für Schäden an meinem Haus Bj 1835 entstanden durch eine öfentliche baustelle?

Lieber Leser,seit ca.2 mon hab ich eine öffentliche Baustelle vor der Tür,es soll alles erneut werden-Straße,Kanalisation,Wasser&Gasleitungen Strom&Tel.Kabel.Für die arbeiten wird auch schweres Gerät eingesetzt wie ASPHALTFRÄSE,Bagger (gross,klein,mitte),Rüttelmaschinen,Lastwägen uva. Die arbeiten fangen um 7UHR an und enden um 17uhr.der ganzen Tag wird gebuddelt direkt am meinem Haus und wenn man sich im Haus befindet,dann denkt man das es ein Erdbeben wäre und das Haus auseinander bricht.Es sind schon Risse an der Fassade sichtbar die EINGANGS TÜR schlisst sich ganz schwer und in 2 Stock kann man die Türe gar nicht mehr schließen weil die Bausubstanz nachgegeben hat.Die Gemeinde(Bürgermeister & sein Kollege von Bauamt) als Bauträger will davon nichts wissen -mann wird einfach in Stich gelassen und vergessen.Es handelt sich hier um einen Mehrfamilien Haus von 1835 zum Teil vermietet,in dem mehrere Personen wohnen.Eine Mieterin mit Ihren neugebohrenem  Kind ist schon in alle Eile ausgezogen ohne zu Kündigen-kein wunder.Die Baustelle wird sich noch bis zum Herbst hinauszuziehen ob bis dahin main Haus noch bewohnbar ist,weisst keiner.Nur weil es eine öffentliche Baustelle ist muss man alles hinnehmen wie es kommt und auf seine Rechte als Bürger verzichten oder geht es auch anderst?

Hallo!

Muss man auch nicht.
Man nimmt sich einen Bausachverständigen , der den Ist-Zustand des Hauses begutachtet und ob die Rissbildung auf die Baustelle zurückzuführen ist.  Und ob das statisch schon bedenklich ist.
Auch kann  er mit Markierungen neue Risse/Verbreiterung dokumentieren. Beweissicherungmaßnahmen.
Gut wäre es, wenn man das bereits VOR der Baumaßnahme vorsorglich veranlasst hätte.

Und der wird einem Hauseigentümer auch helfen, sich an die verantwortliche Gemeinde zu wenden. Kann sein, man muss auch mit Anwalthilfe gerichtlich dagegen vorgehen.

Grundsätzlich haftet sie für Gebäudeschäden durch Baumaßnahmen bei Erdarbeiten,Straßenbau,Rohrverlegung.

Sie muss auch auch alte Gebäude mit möglicherweise schwachen Fundamenten Rücksicht nehmen. Etwa durch kleinere Rüttelplatten mit weniger Energie oder mehr Abstand mit den Schachtungen usw.

MfG
duck313