Wer haftet für Schäden beim Rücktransport?

Hallo Leser,

ich schlage mich inzwischen seit 3 Wochen mit meinem Laptophersteller herum. Es geht um die Frage, ob er verpflichtet ist, den Laptop zu reparieren, oder nicht. Es sieht aus wie folgt:

Der Laptop hatte bereits kurz nach dem Kauf eine Mangelerscheinung (der Bildschirm wird weiß und friert ein). Ich habe den Laptop sofort zur Reparatur angemeldet. Da ich mich jedoch in Kenia aufhalte, konnte ich den Laptop nicht einschicken, da es mich knapp 250€ gekostet hätte.
Meine Schwester hat den Laptop, als sie mich besuchte, mit nach DE genommen und in der Originalverpackung eingeschickt. Trotzdem ist anscheinend eine Beschädigung des Laptops aufgetreten. Der Hersteller verweigert jetzt eine kostenfreie Reperatur auf Grund dieser Beschädigung.

Abgelehnt hat er es deshalb, da es sich nach seiner Überprüfung um eine mechanische Beschädigung handelt und nicht um einen Materialfehler. Ich kann jedoch mit Bildern und sogar einem Video + Zeugen beweisen, dass der Materialfehler schon bestand, als noch keine Beschädigung vorhanden war.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer für die Beschädigung aufkommt ODER ob der Hersteller trotz Beschädigung verpflichted ist, den Laptop auf Grund des beweisbaren Materialfehlers zu reparieren.

Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Gruß Uw3

Da sind also mittlerweile drei Parteien unter einen Hut zu bringen. Zum Verkäufer und Käufer ist der für den Transportschaden in Regress zu nehmende Spediteur hinzugekommen.

Ich würde folgendes versuchen: Verkäufer (natürlich per Einschreiben) anschreiben unter Beifügung der Fotos, die die Primärreklamation belegen und diesen auffordern, nur diese zu beheben und den (hopefully) nur optisch störenden Transportschaden zunächst unbearbeitet zu lassen.

Außerdem dennoch anklingen lassen, dass es seine Pflicht gewesen wäre, den Transportschaden zu reklamieren und für dessen Dokumentation zu sorgen, um die Ersatzansprüche gegen den Spediteur geltend machen zu können.

Es kann natürlich sein, dass die Schwere des Transportschadens eine Reparatur des Basisschadens überflüssig macht.

Im Grunde ist die Chose wegen der Anspruchsverflechtungen recht verfahren und die größte Hoffnung dürfte in der Kulanz des Verkäufers liegen.

Natürlich haftet für Transportschäden im Prinzip der Spediteur.
Da sind aber mittlerweile drei Parteien verwickelt.

Ich würde folgendes versuchen: Verkäufer per Einschreiben unter Beifügung der Fotos, die die Primärreklamation belegen, auffordern, zunächst einmal diesen Basismangel zu beheben (vielleicht betrifft der Transportschaden ja nur die Optik).

Außerdem würde ich um Zusendung der Unterlagen bitten, die belegen, dass und wie der Verkäufer seiner Pflicht nachgekommen ist, den zusätzlichen Transportschaden umgehend zu reklamieren und zu dokumentieren.

Dann würde ich dem Spediteur den Frachtschaden unter Hinzufügung der Verkäuferangaben melden und um eine Regulierungszusage bitten.

Im Grunde ist die Chose wegen der Anspruchsverflechtungen recht verfahren.
Die größte Hoffnung dürfte in der Kulanz von Verkäufer wie Spedition liegen, denn durch Schwarze-Peter-Spielchen können die den rechtlich ohnehin schwierigen Durchgriff mühelos sabotieren.

Hallo Leser,

Mein Laptop hatte bereits kurz nach dem Kauf eine
Mangelerscheinung (der Bildschirm wird weiß und friert ein).
Ich habe den Laptop sofort zur Reparatur angemeldet. Da ich
mich jedoch in Kenia aufhalte, konnte ich den Laptop nicht
einschicken, da es mich knapp 250€ gekostet hätte.
Meine Schwester hat den Laptop, als sie mich besuchte, mit
nach DE genommen und in der Originalverpackung eingeschickt.
Trotzdem ist anscheinend eine Beschädigung des Laptops
aufgetreten. Der Hersteller verweigert jetzt eine kostenfreie
Reperatur auf Grund dieser Beschädigung.

Abgelehnt hat er es deshalb, da es sich nach seiner
Überprüfung um eine mechanische Beschädigung handelt und nicht
um einen Materialfehler. Ich kann jedoch mit Bildern und sogar
einem Video + Zeugen beweisen, dass der Materialfehler schon
bestand, als noch keine Beschädigung vorhanden war.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer für die Beschädigung
aufkommt ODER ob der Hersteller trotz Beschädigung
verpflichted ist, den Laptop auf Grund des beweisbaren
Materialfehlers zu reparieren.

Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Gruß Uw3

Aktuell ist der Laptop nicht beim Verkäufer, sondern beim Hersteller.

Ich würde folgendes versuchen: Verkäufer per Einschreiben
unter Beifügung der Fotos, die die Primärreklamation belegen,
auffordern, zunächst einmal diesen Basismangel zu beheben
(vielleicht betrifft der Transportschaden ja nur die Optik).

Der Hersteller hat es, trotz des Videos und des Fotos, abgelehnt, den Schaden zu beheben, weil behauptet wird, dass der Materialfehler, den ich beanstande, nur deshalb existiert, weil der Laptop eine mechanische Beschädigung erlitten hat. Es handelt sich um eine starke Beschädigung des Bildschirms, welche bei erster Betrachtung das Hauptschadensbild ausmacht, so der Hersteller.

Außerdem würde ich um Zusendung der Unterlagen bitten, die
belegen, dass und wie der Verkäufer seiner Pflicht
nachgekommen ist, den zusätzlichen Transportschaden umgehend
zu reklamieren und zu dokumentieren.

Dann würde ich dem Spediteur den Frachtschaden unter
Hinzufügung der Verkäuferangaben melden und um eine
Regulierungszusage bitten.

Ich versuche mein Bestes.

Im Grunde ist die Chose wegen der Anspruchsverflechtungen
recht verfahren.
Die größte Hoffnung dürfte in der Kulanz von Verkäufer wie
Spedition liegen, denn durch Schwarze-Peter-Spielchen können
die den rechtlich ohnehin schwierigen Durchgriff mühelos
sabotieren.

Der Hersteller weigert sich, selbst den Basisschaden zu reparieren und das macht mich stutzig. Auf Grund der Reaktion des Herstellers, den Basisschaden als Folge durch die mechanische Beschädigung darzustellen, kommt es mir so vor, als müsste der Hersteller den Schaden beheben, sobald sich herausstellt, dass es einen Materialfehler, also den Basisschaden, doch gibt und dieser keine Folge der mechanischen Beschädigung ist.

Vor allem die Problematik mit der Kommunikation, die ,auf Grund meines akuellen Wohnorts, nur via Email stattfindet, macht mir hier Schwierigkeiten, da ich nur kurze und nichtssagende Bürokratiefloskeln bekomme.

Ich würde - ganz pragmatisch - einerseits eine „normale“ Reparatur in die Wege leiten, den Hersteller um einen Kostenvoranschlag bitten und um eine Schätzung der Kostenanteile für den geschilderten Basisschaden und den offensichtlich wesentlich gravierenderen Transportschaden bitten (könnte am einfachsten durch das Angebot einer Reduzierung der eigentlichen Reparaturkosten hierfür erfolgen) und ganz separat die Eintreibung der angefallenen Kosten - insbesondere beim Spediteur - betreiben.

Das Argument, auch der Basisschaden habe erst nach der Transportbeschädigung vorgelegen ist völlig unhaltbar: Wer würde denn schon ein funktionierendes Neugerät zur Reparatur einschicken?

Wenn der Hersteller allerdings unterstellt, dass der „Transportschaden“ gar nicht stattgefunden hat und vielmehr dem Kunden selbst ein Malheur passiert ist, kommt es auf Beweise für die Transportbeschädigung an (hatte der Händler denn unmittelbar nach Empfang der „Trümmerchen“ schon „Laut“ über die demolierte Verpackung gegeben ?).

Der Hersteller weigert sich, selbst den Basisschaden zu
reparieren und das macht mich stutzig. Auf Grund der Reaktion
des Herstellers, den Basisschaden als Folge durch die
mechanische Beschädigung darzustellen, kommt es mir so vor,
als müsste der Hersteller den Schaden beheben, sobald sich
herausstellt, dass es einen Materialfehler, also den
Basisschaden, doch gibt und dieser keine Folge der
mechanischen Beschädigung ist.

Vor allem die Problematik mit der Kommunikation, die ,auf
Grund meines akuellen Wohnorts, nur via Email stattfindet,
macht mir hier Schwierigkeiten, da ich nur kurze und
nichtssagende Bürokratiefloskeln bekomme.

Hallo Uw3,
offensichtlich muss von 2 Beschädigungen/ Mängel am Laptop ausgegangen werden. Die angezeigte Funktionsstörung ist mit der erwähnten Beweisführung als Garantieleistung zu werten. Die Transportbeschädigung steht offensichtlich nicht im kausalen Zusammenhang mit der ursprünglichen Funktionsstörung. Dafür muss der Transport-/ Paketdienstleister haftbar gehalten werden. Am Ende sicher alles nur außergerichtlich im Rahmen einer Kulanzregelung klärbar.

Hallo, wenn nachweislich die Vorbeschädigung (Materialfehler) nichts mit dem eigentlichen Defekt zu tun hat, gilt die gesetzliche Garantie. Der Hersteller wird wahrscheinlich, wie hier schon beschrieben, den Defekt auf den mechanischen Vorschaden schieben. Wird wohl somit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Der Hersteller ist frei von Garantieleistungen, wenn selbst schon am Gerät „repariert“ wurde. VG sunana

Hallo,

ohne ganz tief einzusteigen: Es geht wohl nicht um „Haftung“ für Transportschaden, sondern darum, ob ein Mangelbeseitigungsanspruch besteht. Bei diesem kommt es darauf an, ob ein Mangel vorliegt zum Zeitpunkt des Kaufs - mit folgender wichtigen Besonderheit: In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht bestand, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestand oder ohne sein Zutun entstanden ist.

Wenn sich wirklich beweisen lässt, dass der Fehler mit dem Transportschaden nichts zu tun hat, könnte man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Gleiches gilt, wenn der Hersteller wie heute fast üblich eine Garantie gegeben hat. (Garantie ist etwas anderes als Mangelbeseitigungsanspruch nach Kaufrecht.)

Anstelle kostenloser Reparatur durch den Hersteller kann man - nach erfolgloser Aufforderung - den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen und diese Kosten beim Hersteller einklagen.

Alles sehr aufwändige Verfahren, die sich als gerichtliche Verfahren wohl kaum lohnen. Androhen kann man solches aber. evtl. in einem Vergleichsvorschlag.

Viel Erfolg,
Tronicrot

Hallo,

innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf von einem Hersteller oder Zwischenhändler/Verkäufer (oder anders gesagt nicht von einer Privatperson, die die Gewährleistung ausgeschlossen hat) musst Du als Käufer den Defekt nicht nachweisen, außer er wäre erst durch Vorsatz oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden (Bsp. ich werfe mein Handy ins Wasser und es geht kaputt). Wenn das der Vorwurf der FIrma ist und Du kannst das Gegenteil beweisen, dann nimm dir einen Rechtsbeistand und fechte das durch.

Bezüglich dem Transport bin ich mir nicht ganz sicher, auf wen die Gefahr der Beschädigung lastet - beim Transportunternehmer oder bei dir - bitte lies die anderen Rechtsmeinungen dazu.

Gruß
who_knows

Hi,

ob der Beweis eines Videos ausreichend ist, wird im Zweifel das GEricht feststellen. Man kann anhand eines Videos nicht vollständig beweisen, das es sich genau um das eingeschickte Gerät handelt.

Nur wenn sich zweifelsfrei feststellen läßt, das der Schaden nicht durch die Beschädigung verursacht wurde, ist der Hersteller zur Reparatur verpflichtet, sofern der Schaden noch innerhalb des Gewährleistungzeitraumes bzw. der vertraglich vereinbarten Dinge bestand. Dies wird im Zweifel ein Gutachter klären müssen.

Gruß
Tina