Hallo Leser,
ich schlage mich inzwischen seit 3 Wochen mit meinem Laptophersteller herum. Es geht um die Frage, ob er verpflichtet ist, den Laptop zu reparieren, oder nicht. Es sieht aus wie folgt:
Der Laptop hatte bereits kurz nach dem Kauf eine Mangelerscheinung (der Bildschirm wird weiß und friert ein). Ich habe den Laptop sofort zur Reparatur angemeldet. Da ich mich jedoch in Kenia aufhalte, konnte ich den Laptop nicht einschicken, da es mich knapp 250€ gekostet hätte.
Meine Schwester hat den Laptop, als sie mich besuchte, mit nach DE genommen und in der Originalverpackung eingeschickt. Trotzdem ist anscheinend eine Beschädigung des Laptops aufgetreten. Der Hersteller verweigert jetzt eine kostenfreie Reperatur auf Grund dieser Beschädigung.
Abgelehnt hat er es deshalb, da es sich nach seiner Überprüfung um eine mechanische Beschädigung handelt und nicht um einen Materialfehler. Ich kann jedoch mit Bildern und sogar einem Video + Zeugen beweisen, dass der Materialfehler schon bestand, als noch keine Beschädigung vorhanden war.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wer für die Beschädigung aufkommt ODER ob der Hersteller trotz Beschädigung verpflichted ist, den Laptop auf Grund des beweisbaren Materialfehlers zu reparieren.
Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Gruß Uw3