hallo,mein sohn 15 jahre alt hat mit zwei anderen jugendlichen beide 14 jahre an einigen pkws die typen bzw.markenplaketen´abgekratzt.wer muß für den schaden an den autos aufkommen?danke schon mal für … m.f.g waldemar
Hallo Waldemar, ich antworte mit einem Link:
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html.
Ich hoffe, dass klärt dann auch deine Zweifel.
MfG
Joanna
Hallo Waldemar,
die Antwort auf deine Frage ist, wie leider meistens bei rechtlichen Fragen: das kommt darauf an :-/
Ich versuch´ mal, das grob zu Überreißen (natürlich alles „ohne Gewähr“, verbindliche Aussagen kann und darf ich hier nicht machen).
In Betracht kommt bei durch Minderjährige verursachten Schäden zum einen eine Haftung der Eltern. Aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da ein 15-jähriger natürlich auch unbeaufsichtigt draußen rumlaufen darf (wenn´s nicht gerade mitten in der Nacht ist), dürfte das hier wohl kaum der Fall gewesen sein.
Der Minderjährige kann aber auch durchaus selbst haftbar sein, wenn im konkreten Fall von ihm erwartet werden konnte, dass er die Einsichtsfähigkeit hatte, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist. Da würde ich in eurem Fall eigentlich sagen: ein 15-jähriger weiß durchaus, dass man nicht einfach die Typenschilder an fremden Autos abkratzen darf. Ich würde daher davon ausgehen, dass - wenn es zu einem Rechtsstreit über diese Frage käme - das Gericht deinen Sohn haftbar machen würde (im Übrigen würde ich das bei den beiden 14-jährigen ähnlich sehen).
Ein zusätzlicher Problempunkt könnte werden, ob eure Haftpflichtversicherung den Schaden trägt. Bei einem Erwachsenen wäre das einfach: wenn Schäden vorsätzlich verursacht werden (Abkratzen passiert ja nicht „aus Versehen“), muss die Versicherung nicht zahlen. Bei Minderjährigen kann das in den Versicherungsbedingungen anders geregelt sein. Dazu kann ich aber leider nichts Genaues sagen. Da kommt es wirklich auf den jeweiligen Versicherungsvertrag u.s.w. an.
Eine davon unabhängig Frage wäre übrigens, ob die Jungs auch strafrechtlich wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung belangt werden können. Da gibt das Gesetz klar vor: wer unter 14 ist, ist noch nicht strafmündig. Da sie alle drei älter sind, käme Jugendstrafrecht zur Anwendung, falls die Geschädigten sie anzeigen oder die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungsverfahren einleitet (was eher unwahrscheinlich ist).
Ich hoffe, ich konnte dir schon mal ein bisschen weiterhelfen. Auf jeden Fall kann ich nur raten, einen Anwalt einzuschalten, wenn es um größere Summe geht.
MfG,
Silke
Hallo Silke,
danke für die schnelle Antwort.
gruß waldemar
Hallo Waldemar, ich antworte mit einem Link:
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html.
Ich hoffe, dass klärt dann auch deine Zweifel.
MfG
Joanna
Hallo Joanna,
danke für die schnelle Antwort.
gruß waldemar
hallo,mein sohn 15 jahre alt hat mit zwei anderen jugendlichen
beide 14 jahre an einigen pkws die typen
bzw.markenplaketen´abgekratzt.wer muß für den schaden an den
autos aufkommen?danke schon mal für … m.f.g waldemar
da wirst du selber in die tasche greifen müssen, sie hat eine vorsätzliche straftat begangen, sachbeschädigung, und ist alt genug, dass sie erkennen kann, dass das unrecht ist. somit bist du voll haftbar für die schäden. wer von den mittätern wieviel bezahlen muss, hängt von der nachweisbarkeit ab. vermutlich wird der schaden geteilt, es sei denn´, man kann nachweisen, dass einer der beteiligten mehr / webiger schaden angerichtet hat. da deine tochter aber älter ist, wird das für dich nicht gut aussehen. sie ist strafmündig und es könnte noch eine strafanzeige folgen, wenn es nicht schon passiert sein sollte
Hallo Axel,
danke für die schnelle antwort.
gruß waldemar…
hallo,mein sohn 15 jahre alt hat mit zwei anderen jugendlichen
beide 14 jahre an einigen pkws die typen
bzw.markenplaketen´abgekratzt.wer muß für den schaden an den
autos aufkommen?danke schon mal für … m.f.g waldemarda wirst du selber in die tasche greifen müssen, sie hat eine
vorsätzliche straftat begangen, sachbeschädigung, und ist alt
genug, dass sie erkennen kann, dass das unrecht ist. somit
bist du voll haftbar für die schäden. wer von den mittätern
wieviel bezahlen muss, hängt von der nachweisbarkeit ab.
vermutlich wird der schaden geteilt, es sei denn´, man kann
nachweisen, dass einer der beteiligten mehr / webiger schaden
angerichtet hat. da deine tochter aber älter ist, wird das für
dich nicht gut aussehen. sie ist strafmündig und es könnte
noch eine strafanzeige folgen, wenn es nicht schon passiert
sein sollte
hallo,mein sohn 15 jahre alt hat mit zwei anderen jugendlichen
beide 14 jahre an einigen pkws die typen
bzw.markenplaketen´abgekratzt.wer muß für den schaden an den
autos aufkommen?danke schon mal für … m.f.g waldemar
die privathaftpflichtversicherung der eltern,sofern diese vorhanden.gruss
Hallo Kai,
dnke für die schnelle Antwort.
gruß waldemar
hallo,mein sohn 15 jahre alt hat mit zwei anderen jugendlichen
beide 14 jahre an einigen pkws die typen
bzw.markenplaketen´abgekratzt.wer muß für den schaden an den
autos aufkommen?danke schon mal für … m.f.g waldemardie privathaftpflichtversicherung der eltern,sofern diese
vorhanden.gruss
da der sohnemann die tat aber vorsätzlich begangen hat (und nicht aus versehen) dürfte sich die versicherung ggfs. weigern.am besten mit ihrem versicherungsmenschen mal reden,ob da was geht.gruss
da der sohnemann die tat aber vorsätzlich begangen hat (und
nicht aus versehen) dürfte sich die versicherung ggfs.
weigern.am besten mit ihrem versicherungsmenschen mal reden,ob
da was geht.gruss
Danke!
Gruß Waldemar
Bin kein Jurist und würde in jedem Fall dem Bengel die „Ohren langziehen“…