Hallo an die Gemeinde…
Mich interessiert:
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müssen die Anbieter von Handy-Verträgen auch die Angaben der Kunden prüfen (z.B. durch Personalausweis, da ich etwas im Hinterkopf habe, dass „anonyme bzw. offensichtlich falsche Handy-Verträge (z. B. Max Mustermann in der Musterstr. in 12345 Musterstadt)“ durch die Anti-Terror Gesetze verboten sind?
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haften die Handy-Provider für die Folgen und Straftaten aus diesen „gedrehten“ Handyverträgen?
Irgendwie finde ich keine Rechtsgrundlage dafür