Wer haftet für ungeprüfte Handy-Verträge

Hallo an die Gemeinde…

Mich interessiert:

  1. müssen die Anbieter von Handy-Verträgen auch die Angaben der Kunden prüfen (z.B. durch Personalausweis, da ich etwas im Hinterkopf habe, dass „anonyme bzw. offensichtlich falsche Handy-Verträge (z. B. Max Mustermann in der Musterstr. in 12345 Musterstadt)“ durch die Anti-Terror Gesetze verboten sind?

  2. haften die Handy-Provider für die Folgen und Straftaten aus diesen „gedrehten“ Handyverträgen?

Irgendwie finde ich keine Rechtsgrundlage dafür

Hallo,

1)wird zwingend geprüft (auch Schufa) bei Handy-Vertägen, da Bonität Voraussetzung für einen Vertag ist (nicht Prepaid)
2)wohl nur, wenn sich nachträglich heraus stellt, dass der Handy-Vertrag durch den Kunden finanziell nicht erfüllt wird; da geht dann die Provision des Vermittlers „flöten“; die Provider interessieren sich nur für Umsatz, Umsatz, Umsatz,…

si