Sehr geehrte Damen und Herren,
einmal angenommen, ein eingetragener Verein veranstaltet ein mehrtägiges Volksfest und es kommt im Veranstaltungsverlauf
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Szenario: am Eintritt zu Ausschreitungen zwischen einem Diensthabenden Vereinsmitglied (Eintritt bzw. Eintrittskontrolle) und einem Besucher
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Szenario: im Festzelt zu Ausschreitungen zwischen zwei Besuchern, wobei ein Vereinsmitglied versucht (auch gewaltsam) die „Streithähne“ zu trennen
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Szenario: während der Veranstaltung zu Ausschreitungen zwischen zwei Besuchern, wobei einer der Besucher Vereinsmitglied ist.
Wie stellt sich hier die Haftung des Vereins für das Verhalten (angenommene Körperverletzung) von Vereinsmitgliedern dar?
Wie stellt sich die Haftung bei Beauftragung eines Sicherheitsdienstes (Übertragung des Hausrechts) dar, wenn in den oben aufgeführten Szenarien das Vereinsmitglied durch eine Sicherheitskraft ersetzt wird?
Ich hoffe, dass diese Frage ausreichend und verständlich formuliert wurde und bin auf die Antworten sehr gespannt…