Wer haftet für Verhalten der Vereinsmitglieder?

Sehr geehrte Damen und Herren,

einmal angenommen, ein eingetragener Verein veranstaltet ein mehrtägiges Volksfest und es kommt im Veranstaltungsverlauf

  1. Szenario: am Eintritt zu Ausschreitungen zwischen einem Diensthabenden Vereinsmitglied (Eintritt bzw. Eintrittskontrolle) und einem Besucher

  2. Szenario: im Festzelt zu Ausschreitungen zwischen zwei Besuchern, wobei ein Vereinsmitglied versucht (auch gewaltsam) die „Streithähne“ zu trennen

  3. Szenario: während der Veranstaltung zu Ausschreitungen zwischen zwei Besuchern, wobei einer der Besucher Vereinsmitglied ist.

Wie stellt sich hier die Haftung des Vereins für das Verhalten (angenommene Körperverletzung) von Vereinsmitgliedern dar?

Wie stellt sich die Haftung bei Beauftragung eines Sicherheitsdienstes (Übertragung des Hausrechts) dar, wenn in den oben aufgeführten Szenarien das Vereinsmitglied durch eine Sicherheitskraft ersetzt wird?

Ich hoffe, dass diese Frage ausreichend und verständlich formuliert wurde und bin auf die Antworten sehr gespannt…

Hallo,

  1. Szenario: am Eintritt zu Ausschreitungen zwischen einem
    Diensthabenden Vereinsmitglied (Eintritt bzw.
    Eintrittskontrolle) und einem Besucher

  2. Szenario: im Festzelt zu Ausschreitungen zwischen zwei
    Besuchern, wobei ein Vereinsmitglied versucht (auch gewaltsam)
    die „Streithähne“ zu trennen

  3. Szenario: während der Veranstaltung zu Ausschreitungen
    zwischen zwei Besuchern, wobei einer der Besucher
    Vereinsmitglied ist.

Zwischenfrage:

Handelt es sich vllt. um einen Boxverein?

Gruß:
Manni

Zwischenantwort:

Nein! Wer ein wenig am realen Leben teilnimmt, der müsste wissen, dass auf Volksfesten ein gewisses Konfliktpotential vorhanden ist.
Dies muss man in den Griff bekommen, was nichts mit einem Boxverein oder gewalttätigen Personen zu tun hat.

Daher glaube ich, dass meine Frage nicht unbedingt fehlplaziert oder abwägig ist!