ich hab da eine Frage. Was ist, wenn aufgrund einer undichten Silikonfuge in der Duschwanne Wasser durch die Decke dringt und nen Schaden in der darunter liegenden Wohnung verursacht. Ich habe mehrmals gelesen, dass für den Schaden die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen müsste. Aber was ist, wenn die Versicherung nur gegen Brand versichert und nicht gegen Leitungswasserschäden. Wer kommt da für den Schaden auf?
Schon mal danke für die Antworten
Undichte Silikonfuge ist auf keinen Fall ein Leitungswasserschaden.
Sollte der VM nachweisen, dass der Mieter von dem Mangel wusste, ihn aber nicht gemeldet haben,ist es ggf. ein Verschulden des Mieters. Der kann den Schadenersatz, der durchaus ganz erheblich sein kann, seiner hoffentlich bestehenden Haftpflichtversicherung melden.
Ansonsten gehört dies zu den Risiken eines Vermieters. Schäden beim Mieter oder Untermieter könnte die VM-Haftpflicht decken.
Danke für die schnelle Antwort
Eine Woche vor Schadenseintritt wurde bei einer gemeinsamen Besichtigung der Wohnung der Schaden festgestellt und der Vermieter sagte, dass der Schaden in Kürze behoben werden soll.