Hallo Zusammen,
ich habe eine Rechtsfrage:
Ich war in einem Hotelzimmer und mir ist die Zigarette versehentlich aus dem Aschenbecher gefallen und hat ein Loch in den Teppich gebrannt. Wer haftet für den Schaden? Ich selber mit meiner evtl. Privathaftpflichtversicherung? Und wenn ja, welchen Anspruch hat das Hotel? Hat es Anspruch darauf, komplett den ganzen Teppich neu verlegen zu lassen oder nur Anspruch auf Ausbesserung?
Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort. Vielen Dankl
Liebe/-r Experte/-in,
Soweit ich weiß, hängt das davon ab
- Ob Rauchen im Zimmer untersagt ist und
- Ob das Brandloch vorsetzlich entstanden ist.
Wenn sie einen der beiden Punkte bejahen, sind Sie für den Schaden verantwortlich und zum Ersatz verpflichtet. Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung zahlt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
Wenn Sie beide Punkte verneinen (sprich: Rauchen im Zimmer ist erlaubt UND der Schaden ist nicht absichtlich entstanden), müsste eigentlich die Versicherung des Hotels greifen.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Hotel hat offiziell keine Raucherzimmer. Das Zimmer wurde mir aber bei der Buchung vermietet mit dem Hinweis: „Da ist ein Balkon am Zimmer und wir geben Ihnen einen Aschenbecher mit.“
Ist das jetzt „Auslegungssache“, ob es sich dabei um ein Raucherzimmer handelt?
Hallo, na der Verursacher (du). Anspruch besteht auf Ausbesserung, geringfügige Abweichungen müssen in Kauf genommen werden. Das Ganze ist aber ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, viele Grüße Andreas