Wer haftet-Garantiefall 3D-AGP nicht llieferbar

Hallo,

Wer haftet im Garantiefall,
Vor einem Jahr neuen Rechner gekauft, mit 3D-AGP-Grafikkarte nVIDIA 7800GS (diese Grafikkarte ist uns damals wegen einer Falschlieferung beim Kauf noch nachgesendet worden).

Nun ist die Grafikkarte defekt.
Nachdem die Grafikkarte seit 4 Wochen eingeschickt war meldet sich der Hersteller/Vertreiber?, daß diese Gafikkarte (3D-Grafikkarte, AGP-Express) nicht mehr lieferbar ist.

Es können nur noch PCI-Express 3D-Grafikkarten geliefert werden. Nur passt eine solche PCI-Expresskarte nicht an das vorhandene Motherboard.

Uns wurde gesagt, daß man uns damals einen veralteten Rechner verkauft hätte.
Wegen einer 3D-Grafikkarte haben wir uns damals den Rechner überhaupt gekauft.

Wenn es keine 3D-AGP-Grafikkarte mehr gibt, dann müssten wir uns nun wieder einen neuen Rechner kaufen, wenn wir deren Funktionalität nicht verlieren möchten.

Wer übernimmt in diesem Falle die Garantie-Haftung für die Herstellung der alten 3D-Grafikfunktionalität unseres Rechners gemäß Garantieanspruches (sprich neuer Rechner mit 3D-PCI-Grafikkarte)?

Wie sollen wir uns in diesem Falle verhalten?

Vielen Dank

E. B.

Hi E B

Nachdem die Grafikkarte seit 4 Wochen eingeschickt war meldet
sich der Hersteller/Vertreiber?, daß diese Gafikkarte
(3D-Grafikkarte, AGP-Express) nicht mehr lieferbar ist.

das mag sein

Es können nur noch PCI-Express 3D-Grafikkarten geliefert
werden.

das ist definitiv falsch. Auch wenn AGB-Karten langsam am Aussterben sind, gibt es doch noch eine Menge davon zu kaufen, zB hier
http://www1.conrad.de/scripts/wgate/zcop_b2c/~flN0YX…
oder in anderen Computershops: halt Ausschau nach Graphikkarten, die sind damm meist unterteilt in PCI-E und AGB-Karten
Nur passt eine solche PCI-Expresskarte nicht an das

vorhandene Motherboard.

klar

Gruss
ExNicki

Hallo,

die Frage ist im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sicher besser aufgehoben.

Gruß

S.J.

Nun ist die Grafikkarte defekt.
Nachdem die Grafikkarte seit 4 Wochen eingeschickt war meldet
sich der Hersteller/Vertreiber?, daß diese Gafikkarte
(3D-Grafikkarte, AGP-Express) nicht mehr lieferbar ist.

Es können nur noch PCI-Express 3D-Grafikkarten geliefert
werden. Nur passt eine solche PCI-Expresskarte nicht an das
vorhandene Motherboard.

Servus,

Wer haftet im Garantiefall,

Der Händler. Jedoch nach seinen Garantiebedingungen (soweit vorhanden) und da kann einiges drin stehen, was dir nicht gefallen muss.

Vor einem Jahr neuen Rechner gekauft, mit 3D-AGP-Grafikkarte

Die Frage ist, ob du nach einem Jahr Garantie hast oder „nur“ noch Gewährleistung. Da ist nämlich ein grosser Unterschied.

Nachdem die Grafikkarte seit 4 Wochen eingeschickt war meldet
sich der Hersteller/Vertreiber?, daß diese Gafikkarte
(3D-Grafikkarte, AGP-Express) nicht mehr lieferbar ist.

Wenn noch Garantie besteht ist das des Händlers Problem und er muss gleichwertigen Ersatz liefern, wenn er es nicht reparieren kann.

Es können nur noch PCI-Express 3D-Grafikkarten geliefert
werden. Nur passt eine solche PCI-Expresskarte nicht an das
vorhandene Motherboard.

Das sind Ausreden, es gibt noch genügend AGP-Karten im Handel.

Uns wurde gesagt, daß man uns damals einen veralteten Rechner
verkauft hätte.

Auch nicht dein Problem.

Wenn es keine 3D-AGP-Grafikkarte mehr gibt, dann müssten wir
uns nun wieder einen neuen Rechner kaufen, wenn wir deren
Funktionalität nicht verlieren möchten.

Es gibt noch welche.
128 MB: http://geizhals.at/deutschland/?cat=gra128
256+ MB: http://geizhals.at/deutschland/?cat=gra256

Du könntest den Händler darauf aufmerksam machen, dass es noch AGP-Karten gibt, er jedoch gerne eine PCI-E-Karte einbauen darf, nur muss er dann zusätzlich gratis ein Mainboard zur Verfügung stellen, damit du diese auch benutzen kannst. Schliesslich hast du eine funktionierende Einheit gekauft und wenn etwas defekt ist, muss er diese Einheit als ganzes wieder funktionstüchtig machen. Wie er das macht, kann dir egal sein.

Ich bin recht zuversichtlich, dass ein Händler bei soeiner Argumentation sich eher nach einer AGP-Karte umsieht um nicht auch noch die Mainboardkosten tragen zu müssen.

Wer übernimmt in diesem Falle die Garantie-Haftung für die
Herstellung der alten 3D-Grafikfunktionalität unseres Rechners
gemäß Garantieanspruches (sprich neuer Rechner mit
3D-PCI-Grafikkarte)?

Wenn du innerhalb der Händler-Garantiezeit bist, dann muss der Händler ein zumindest gleichwertiges Produkt nachliefern, wenn das defekte Produkt nicht mehr reparierbar bzw. erhältlich ist.

Wenn dein Rechner ausserhalb der Garantie ist, hättest du nur Gewährleistungsanspruch, der nach 6 Monaten schwer durchzusetzen ist (Stichwort: Beweislastumkehr).
Es kann sein, dass der Rechner ausserhalb der Garantiezeit ist, jedoch eine Herstellergarantie vom Grafikkartenhersteller vorliegt. Diese müsste man dann jedoch beim Produzenten der Karte einfordern. Da diese normalerweise im Ausland ansässig sind, ist man auf die Kooperation des Produzenten angewiesen. Normalerweise gilt dein Kaufbeleg dann als Beweis dass man sich noch innerhalb des Garantiezeitraums befindet.

Wie sollen wir uns in diesem Falle verhalten?

  • Klären ob wirklich noch Garantieanspruch besteht.
  • Garantiebestimmungen des Händlers lesen.
  • Wenn Garantieanspruch besteht, dem Händler schriftlich eine Frist für die Reparatur des PC´s setzen.
  • Ihn darauf hinweisen, dass noch AGP-3D-Karten verfügbar sind und es seine Pflicht ist, die defekte Karte durch ein zumindest gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
  • Ihn informieren, dass, wenn er keine gleichwertige 3D-Karte auftreiben kann, die ganze Einheit (sprich den PC) tauschen muss (wiederum müsste er in diesem Fall einen gleichwertigen PC liefern).
  • GGF mit Rechtsweg drohen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.

Jeder Hersteller sendet heutzutage aktuelle Geräte, wenn innerhalb der Garantiezeit ein älteres defekt ist und dieses Modell nicht mehr verfügbar ist. Ich kenne Menschen, deren 24-fach CD-ROM durch ein 50x ersetzt wurde. 120 GB-Platten durch 160 GB etc.

Wenn du nur innerhalb der Gewährleistung bist hättest du das Problem nachweisen zu müssen, dass das Produkt schon bei Lieferung defekt war, was im Normalfall unmöglich oder zu teuer ist. Ein Grund, warum ich mich von Händlern nicht mit der Gewährleistungslüge abspeisen lasse, wenn keine Garantieleistungen geboten werden. Die Ausnahme wäre, wenn der Händler schriftlich auf der Rechnung auf die Beweislastumkehr verzichten würde, was jedoch sowieso keiner tut…, ausser BMW soweit ich weiss. Aber das ist eine andere Sparte :smile:

gl,
fred

Hallo,

Wer haftet im Garantiefall,

Der Händler. Jedoch nach seinen Garantiebedingungen (soweit
vorhanden) und da kann einiges drin stehen, was dir nicht
gefallen muss.

der Regelfall dürfte sein, dass der Hersteller eine Garantie einräumt, womit der Händler absolut nichts zu tun hätte.

Gruß

S.J.

hi,

der Regelfall dürfte sein, dass der Hersteller eine Garantie
einräumt, womit der Händler absolut nichts zu tun hätte.

Bei Komplett-PC´s ist das eher nicht der Regelfall.

lg,
fred

der Regelfall dürfte sein, dass der Hersteller eine Garantie
einräumt, womit der Händler absolut nichts zu tun hätte.

Bei Komplett-PC´s ist das eher nicht der Regelfall.

Hallo,

1.) Reden wir hier über eine Grafikkarte, nicht über komplett PCs, Kühlschränke oder Schuhe

2.) Nenne mir mal ein Beispiel, bei dem ein Händler für einen PC, für den der Hersteller keine Garantie gewährt, Garantie auf eigenes Risiko gibt.

Gruß

S.J.

hey

1.) Reden wir hier über eine Grafikkarte, nicht über komplett
PCs, Kühlschränke oder Schuhe

Ein gekaufter Komplett-PC gilt als Einheit, sowie auch ein Auto als Einheit gilt, somit gilt die Herstellergarantie vom PC-Hersteller, weil dieser den PC zusammengebaut hat und somit Produzent ist.

2.) Nenne mir mal ein Beispiel, bei dem ein Händler für
einen PC, für den der Hersteller keine Garantie gewährt,
Garantie auf eigenes Risiko gibt.

Davon ist auch nicht die Rede.

Ich ging von einem vom Händler selbst gebauten PC aus.

Wenn es sich z. B. um einen Fuji-Siemens-PC handelt, dann gilt die Herstellergarantie von Fuji-Siemens, jedoch auch wieder über die Einheit. Wobei im Normalfall der Händler die Garantieabwicklung übernimmt.

Verweigert dieser, muss man sich an den PC-Hersteller wenden, die Prozedur bleibt dieselbe.

D.h. wenn ein Teil der Einheit defekt ist, muss derjenige, der die Garantie gegeben hat dafür sorgen, dass diese Einheit wieder funktioniert. Er kann es nicht auf den Kunden abwälzen weil ein Teil der Einheit nicht funktioniert.

Du wirst ja vom Autohersteller auch nicht gezwungen dich an den Produzenten der Lichtmaschine zu wenden, wenn diese innerhalb der Garantie defekt wird :wink:

lg,
fred

Ein gekaufter Komplett-PC gilt als Einheit, sowie auch ein
Auto als Einheit gilt, somit gilt die Herstellergarantie vom
PC-Hersteller, weil dieser den PC zusammengebaut hat und somit
Produzent ist.

Im vorherigen Posting hast Du noch behauptet, dass der Händler für die Garantie verantwortlich wäre.

2.) Nenne mir mal ein Beispiel, bei dem ein Händler für
einen PC, für den der Hersteller keine Garantie gewährt,
Garantie auf eigenes Risiko gibt.

Davon ist auch nicht die Rede.

Siehe oben.

Ich ging von einem vom Händler selbst gebauten PC aus.

Ach und wer ist da bitte der Hersteller? Händler = Hersteller = Herstellergarantie

Wenn es sich z. B. um einen Fuji-Siemens-PC handelt, dann gilt
die Herstellergarantie von Fuji-Siemens, jedoch auch wieder
über die Einheit. Wobei im Normalfall der Händler die
Garantieabwicklung übernimmt.

Nö. Kann er, muss er aber nicht. Im Normalfall setzt man sich direkt mit dem Garantiegeber in Verbindung.

Verweigert dieser, muss man sich an den PC-Hersteller wenden,
die Prozedur bleibt dieselbe.

Eben. Welche Prozedur bleibt dann aber die selbe ?

D.h. wenn ein Teil der Einheit defekt ist, muss derjenige, der
die Garantie gegeben hat dafür sorgen, dass diese Einheit
wieder funktioniert. Er kann es nicht auf den Kunden abwälzen
weil ein Teil der Einheit nicht funktioniert.

Das ist schon klar, aber woher nimmst du die Erkenntnis, dass die Grafikkarte, um die es im Ursprungsposting geht, Teil eines komplett PCs war? Glaskugel? Telepathie?

Gruß

S.J.

OT? Rechtboard: Wie ‚Äpfel & Birnen‘
Moin,
Abwicklung der Herstellergarantie

Ergänzend zur Gewährleistung des Händlers hat der Kunde möglicherweise Ansprüche gegenüber den Produktherstellern aus deren Garantieerklärungen (Herstellergarantien), die häufig den Produkten beigefügt sind. Die Fristen der Herstellergarantien sind z.T. erheblich länger als die in Deutschland z.Zt. geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Sie beträgt bei einigen Produkten 36 Monate und bei z.B. HiFi-Lautsprechern sogar meist 60 Monate oder in einzelnen Fällen 10 Jahre.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Gew…
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=PlnL

mfg
W.

Hallo,

mir ist der Unterschied Gewährleistung vs. Garantie durchaus bekannt, so dass ich hier auch nicht Äpfel mit Birnen vergleiche. Oder hast Du meinen Beiträgen derartiges entnehmen können?

Gruß

S.J.

Abwicklung der Herstellergarantie

Ergänzend zur Gewährleistung des Händlers hat der Kunde
möglicherweise Ansprüche gegenüber den Produktherstellern aus
deren Garantieerklärungen (Herstellergarantien), die häufig
den Produkten beigefügt sind. Die Fristen der
Herstellergarantien sind z.T. erheblich länger als die in
Deutschland z.Zt. geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist
von 24 Monaten. Sie beträgt bei einigen Produkten 36 Monate
und bei z.B. HiFi-Lautsprechern sogar meist 60 Monate oder in
einzelnen Fällen 10 Jahre.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Gew…
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=PlnL

mfg
W.

hey,

Im vorherigen Posting hast Du noch behauptet, dass der Händler für die
Garantie verantwortlich wäre.

Der Händler ist auch im Garantiefall immer der Ansprechpartner, da dieser die Geräte ja verkauft und dementsprechend regelmässig Lieferungen vom Hersteller erhält. Wieso sollte sich ein Kunde an einen ev. Hersteller im Ausland zuerst wenden?

Ich bin sicher du schickst deinen defekten DVD-Player wegen der Garantie nach Taiwan, anstatt dich an den Händler zu wenden. LOL

Ach und wer ist da bitte der Hersteller? Händler = Hersteller =
Herstellergarantie

Der Hersteller ist der Produzent. Komplett-PC´s können auch von Händlern selbst zusammengestellt werden, damit werden sie auch Hersteller und haften im Sinne der Produkthaftung. Ein zusammengebauter Komplett-PC gilt als Einheit und diese Einheit muss im Sinne der Produkthaftung funktionieren. Oder warum glaubst du tauscht z. B. Aldi die PC´s bei Defekten komplett aus, bzw. sendet diese komplett zurück an den Hersteller?

Jeder Händler hat heute Garantiebedingungen, wenn er denn eine gibt. Wenn nicht, dann nennt es sich Gewährleistung (wie vom Gesetz vorgeschrieben). Gewährleistung wird jedoch für den Endverbraucher nach 6 Monaten witzlos, weil danach die Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Wenn der Händler nicht der Produzent des Gerätes ist, dann kann man sich bezüglich einer Herstellergarantie vom Produzenten schlau machen. Erster Ansprechpartner ist jedoch immer der Händler, da man das Gerät ja auch dort gekauft hat.

Wobei man innerhalb der EU als Produzent gilt, wenn man Waren von ausserhalb der EU (Drittländer wie Taiwan etc.) importiert. In diesem Fall würde der Händler als Importeur von Drittländern auch dafür haften, wenn das Gerät nicht den EU-Normen entspricht, aber das geht dann schon etwas weiter :smiley:

Das ist schon klar, aber woher nimmst du die Erkenntnis, dass
die Grafikkarte, um die es im Ursprungsposting geht, Teil
eines komplett PCs war? Glaskugel? Telepathie?

Sein Satz war: „Vor einem Jahr neuen Rechner gekauft, mit 3D-AGP-Grafikkarte nVIDIA 7800GS“

Damit bin ich von einem Komplett-PC ausgegangen. Wenn dies nicht so ist, muss der Poster das halt genau angeben bzw. richtigstellen.

Wenn es kein komplett-PC ist, dann würd ich schreiben: „Vor einem Jahr habe ich mir einen PC zusammengebaut…“

Sonst noch Fragen?

lg,
fred

Hallo,

Der Händler ist auch im Garantiefall immer der
Ansprechpartner, da dieser die Geräte ja verkauft und
dementsprechend regelmässig Lieferungen vom Hersteller erhält.

mit Verlaub, das ist Unsinn. Einzig und allein entscheidend ist, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Wieso sollte sich ein Kunde an einen ev. Hersteller im Ausland
zuerst wenden?

Ich bin sicher du schickst deinen defekten DVD-Player wegen
der Garantie nach Taiwan, anstatt dich an den Händler zu
wenden. LOL

Wenn es so in den Garantiebedingungen und kein Gewährleistungsanspruch gegen den Händler besteht, bleibt einem nichts anderes übrig.

Der Hersteller ist der Produzent. Komplett-PC´s können auch
von Händlern selbst zusammengestellt werden, damit werden sie
auch Hersteller und haften im Sinne der Produkthaftung. Ein
zusammengebauter Komplett-PC gilt als Einheit und diese
Einheit muss im Sinne der Produkthaftung funktionieren. Oder
warum glaubst du tauscht z. B. Aldi die PC´s bei Defekten
komplett aus, bzw. sendet diese komplett zurück an den
Hersteller?

Also Produkthaftung ist ja nun wieder etwas ganz anderes und hat mit Gewährleistung und Garantie nichts zu tun.

Jeder Händler hat heute Garantiebedingungen, wenn er denn eine
gibt. Wenn nicht, dann nennt es sich Gewährleistung (wie vom
Gesetz vorgeschrieben). Gewährleistung wird jedoch für den
Endverbraucher nach 6 Monaten witzlos, weil danach die
Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Also Garatie tritt neben die Gewährleistung und ersetzt diese nicht. Siehe hierzu auch BGB § 443 Abs. 1

Wenn der Händler nicht der Produzent des Gerätes ist, dann
kann man sich bezüglich einer Herstellergarantie vom
Produzenten schlau machen. Erster Ansprechpartner ist jedoch
immer der Händler, da man das Gerät ja auch dort gekauft hat.

Nein und nochmals Nein. Der Händler ist Ansprechpartner für Ansprüche aus der Gewährleistung, der Garantiegeber (meist der Hersteller oder Importeur) Ansprechpartner für Garantieansprüche.

Wobei man innerhalb der EU als Produzent gilt, wenn man Waren
von ausserhalb der EU (Drittländer wie Taiwan etc.)
importiert. In diesem Fall würde der Händler als Importeur von
Drittländern auch dafür haften, wenn das Gerät nicht den
EU-Normen entspricht, aber das geht dann schon etwas weiter :smiley:

Man gilt nicht als Produzent sondern als Inverkehrbringer. Sonst korrekt.

Du vermischt hier Dinge und stellst Sachverhalte als verbindlich dar, die zwar manchmal so gehandhabt werden, aber rechtlich nicht zutreffen. Klar, dass viele Kunden erstmal zum Händler laufen, da sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennen. In einigen Fällen ist der Händler auch so nett, den Garantieanspruch für den Kunden abzuwickeln. Aber er ist hierzu in keiner Form verpflichtet.

Gruß

S.J.

moin!
ich hab so ziemlich das selbe problem
bloß mein agp mainboard is flöten gegangen. hersteller epox-aber die sin ja aus europa weg.
nach nun 7 wochen hab ich ein scheck bekommen mit 40€, aber das board hat ursprünglich 92€ gekostet.
hab ich da nicht mehr ansprüche?

Hi

ich hab so ziemlich das selbe problem
bloß mein agp mainboard is flöten gegangen. hersteller
epox-aber die sin ja aus europa weg.
nach nun 7 wochen hab ich ein scheck bekommen mit 40€, aber
das board hat ursprünglich 92€ gekostet.
hab ich da nicht mehr ansprüche?

erwartest du jetzt eine sinnvolle Antwort von mir?
Ich bin weder Versicherungsfachmann noch Rechtsberater.
Musst halt die Versicherung fragen, auf welcher Basis sie das berechnet hat

Gruss
ExNicki

erwartest du jetzt eine sinnvolle Antwort von mir?
Ich bin weder Versicherungsfachmann noch Rechtsberater.

Wieso versicherung?
ich dacht man hat 24monate gewährleistung :frowning:((

ich hab so ziemlich das selbe problem
mein agp mainboard is flöten gegangen, kurz bevor die garantie abgelaufen ist.
hersteller: epox - aber die sin ja aus europa weg.
nach nun 7 wochen hab ich ein scheck bekommen mit 40€, aber
das board hat ursprünglich 92€ gekostet.
hab ich da nicht mehr ansprüche?

[MOD] Frage Rückerstattungsbetrag
Hallo 580v8,

die Frage mit dem Rückerstattungsanspruch wäre wirklich besser im Rechtsbrett aufgehoben. Stell sie bitte als eigenen Artikel dort nochmal. Ich lösche dann hier, falls keine sachdienlichen Antworten kommen.

Ich persönlich bin der Ansicht, du hast Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises. Zumindest wäre das im Gewährleistungsfall so.
Der Garantiefall liegt wohl etwas anders. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers. Den Umfang der Rückerstattung legt somit wahrscheinlich auch der Hersteller in seinen ‚Garantiebedingungen‘ etc. fest.
Das ist jetzt aber nur meine Laienmeinung.

LG Jesse [MOD]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD] Ich lass es laufen
Hallo Steve et.al.,

die Frage ist im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sicher besser
aufgehoben.

ich seh das prinzipiell genauso, lasse den Ausgangsartikel/Artikelbaum aber wegen des starken computertechnischen Bezuges trotzdem hier weiter laufen.

@EccoBravo: Du kannst trotzdem gern noch einmal eine Anfrage im Rechtsbrett stellen, mit Verweis auf diesen Artikel.

LG Jesse [MOD]