Servus,
Wer haftet im Garantiefall,
Der Händler. Jedoch nach seinen Garantiebedingungen (soweit vorhanden) und da kann einiges drin stehen, was dir nicht gefallen muss.
Vor einem Jahr neuen Rechner gekauft, mit 3D-AGP-Grafikkarte
Die Frage ist, ob du nach einem Jahr Garantie hast oder „nur“ noch Gewährleistung. Da ist nämlich ein grosser Unterschied.
Nachdem die Grafikkarte seit 4 Wochen eingeschickt war meldet
sich der Hersteller/Vertreiber?, daß diese Gafikkarte
(3D-Grafikkarte, AGP-Express) nicht mehr lieferbar ist.
Wenn noch Garantie besteht ist das des Händlers Problem und er muss gleichwertigen Ersatz liefern, wenn er es nicht reparieren kann.
Es können nur noch PCI-Express 3D-Grafikkarten geliefert
werden. Nur passt eine solche PCI-Expresskarte nicht an das
vorhandene Motherboard.
Das sind Ausreden, es gibt noch genügend AGP-Karten im Handel.
Uns wurde gesagt, daß man uns damals einen veralteten Rechner
verkauft hätte.
Auch nicht dein Problem.
Wenn es keine 3D-AGP-Grafikkarte mehr gibt, dann müssten wir
uns nun wieder einen neuen Rechner kaufen, wenn wir deren
Funktionalität nicht verlieren möchten.
Es gibt noch welche.
128 MB: http://geizhals.at/deutschland/?cat=gra128
256+ MB: http://geizhals.at/deutschland/?cat=gra256
Du könntest den Händler darauf aufmerksam machen, dass es noch AGP-Karten gibt, er jedoch gerne eine PCI-E-Karte einbauen darf, nur muss er dann zusätzlich gratis ein Mainboard zur Verfügung stellen, damit du diese auch benutzen kannst. Schliesslich hast du eine funktionierende Einheit gekauft und wenn etwas defekt ist, muss er diese Einheit als ganzes wieder funktionstüchtig machen. Wie er das macht, kann dir egal sein.
Ich bin recht zuversichtlich, dass ein Händler bei soeiner Argumentation sich eher nach einer AGP-Karte umsieht um nicht auch noch die Mainboardkosten tragen zu müssen.
Wer übernimmt in diesem Falle die Garantie-Haftung für die
Herstellung der alten 3D-Grafikfunktionalität unseres Rechners
gemäß Garantieanspruches (sprich neuer Rechner mit
3D-PCI-Grafikkarte)?
Wenn du innerhalb der Händler-Garantiezeit bist, dann muss der Händler ein zumindest gleichwertiges Produkt nachliefern, wenn das defekte Produkt nicht mehr reparierbar bzw. erhältlich ist.
Wenn dein Rechner ausserhalb der Garantie ist, hättest du nur Gewährleistungsanspruch, der nach 6 Monaten schwer durchzusetzen ist (Stichwort: Beweislastumkehr).
Es kann sein, dass der Rechner ausserhalb der Garantiezeit ist, jedoch eine Herstellergarantie vom Grafikkartenhersteller vorliegt. Diese müsste man dann jedoch beim Produzenten der Karte einfordern. Da diese normalerweise im Ausland ansässig sind, ist man auf die Kooperation des Produzenten angewiesen. Normalerweise gilt dein Kaufbeleg dann als Beweis dass man sich noch innerhalb des Garantiezeitraums befindet.
Wie sollen wir uns in diesem Falle verhalten?
- Klären ob wirklich noch Garantieanspruch besteht.
- Garantiebestimmungen des Händlers lesen.
- Wenn Garantieanspruch besteht, dem Händler schriftlich eine Frist für die Reparatur des PC´s setzen.
- Ihn darauf hinweisen, dass noch AGP-3D-Karten verfügbar sind und es seine Pflicht ist, die defekte Karte durch ein zumindest gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
- Ihn informieren, dass, wenn er keine gleichwertige 3D-Karte auftreiben kann, die ganze Einheit (sprich den PC) tauschen muss (wiederum müsste er in diesem Fall einen gleichwertigen PC liefern).
- GGF mit Rechtsweg drohen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Jeder Hersteller sendet heutzutage aktuelle Geräte, wenn innerhalb der Garantiezeit ein älteres defekt ist und dieses Modell nicht mehr verfügbar ist. Ich kenne Menschen, deren 24-fach CD-ROM durch ein 50x ersetzt wurde. 120 GB-Platten durch 160 GB etc.
Wenn du nur innerhalb der Gewährleistung bist hättest du das Problem nachweisen zu müssen, dass das Produkt schon bei Lieferung defekt war, was im Normalfall unmöglich oder zu teuer ist. Ein Grund, warum ich mich von Händlern nicht mit der Gewährleistungslüge abspeisen lasse, wenn keine Garantieleistungen geboten werden. Die Ausnahme wäre, wenn der Händler schriftlich auf der Rechnung auf die Beweislastumkehr verzichten würde, was jedoch sowieso keiner tut…, ausser BMW soweit ich weiss. Aber das ist eine andere Sparte 
gl,
fred