Bei einem Verkauf mit der Klausel EXW hat der Verkäufer den Transport für den Käufer organisiert. Der Transport wurde nicht versichert. Es ist zu einem Transportschaden gekommen. Wer haftet? Der Käufer, weil die Klausel EXW besagt, dass der Käufer alle Gefahren und Kosten ab Werk trägt oder der Verkäufer, weil er den Transport organisiert hat?
Die internationalen Incoterms regeln unter anderem auch den Haftungsübergang. Der Haftungsübergang ist relevant für eine spätere Haftung im Schadenfall. Ohne einer rechtsverbindlichen Auskunft, welche ausschließlich ein Rechtsanwalt vornehmen darf, zuvorkommen zu wollen, ist es in ihrem Fall irrelevant, wer den Transport organisiert hat. Zu klären wäre, ob der Verkäufer von ihnen beauftragt wurde, den Transport zu organisieren und ob abgesprochen wurde, in welcher Form (versichert oder unversichert) der Transport durchgeführt werden sollte. Ferner bleibt zu klären, wie sich der Schaden ereignet hat. Ein unversicherter Transport ist kein Freibrief für den Transport Durchführenden. Dieser trägt trotzdem eine Haftung aufgrund seiner Sorgfaltspflicht. Klären sie außerdem, wer Vertragspartner des Transporteurs geworden ist. Hat der VErkäufer in ihrem Auftrag gehandelt (organisert) sind sie Vertragspartner. Hat der Verkäufer eventuell nur im guten Glauben gehandelt, ist er Vertragspartner und hätte damit gegen die vereinbarten Incoterms verstossen.
Hallo,
bei EXW haftet ganz klar der Käufer, ganz unabhängig davon, ob der Verkäufer den Transport für den Käufer organisiert hat!
Bei Schäden, die nachweislich auf dem Transprotweg entstanden sind (sichtbarer SChaden, bei Ablieferung durch den Käufer/ Empfänger auf dem Lieferschein vermerkt) haftet der Spediteur nach CMR !
DieHaftung nach CMR ist jedoch begrenzt mit 8 1/3 Sonderziehungsrechte pro Schaden-kg-brutto, d.h. aktuell 10,42 €/ kg - also bei einem angenommen Warenschaden von 100 kg liegt die Höchsthaftung des Spediteurs bei 1042 € !
Hoffe das hilft !
Grüsse
Thomas
Das auschlaggebende ist der Vermerk EXW in den Handels und Frachtpapieren. Durch diesen verbindlichen Vermerk geht die Haftung von dem Moment der Übergabe an der Verladerampe auf den Käufer über. Aber trotz allem ist der Transport versichert, da alle Transporteure eine vom Gesetz vorgeschriebene Güterschadenshaftpflichtversicherung haben müssen. Wenn es sich also nachweislich um einen Transportschaden handelt, muß der Transporteur für diesen Schaden aufkommen. Und für die Abwicklung des Schadens, das heißt die Inanspruchnahme des Spediteurs als Haftender ist derjenige zuständig, der den Transportvertrag mit dem Speiteur abgeschlossen hat, also in diesem Falle der Versender. Aber Achtung, die Haftung für den Transportschaden geht dadurch nicht auf den Versender über, sonder bleibt beim Spediteur. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Gruß
Der Käufer, denn er hat ab Werk gekauft und er hätte eine Transportversicherung abschließen sollen. Wer den Transport organisiert spielt m.W. keine Rolle. Näheres ist bei den INCOTERMS zu finden.
Gruss Klaus
Hallo henkdetroit,
der Gefahrenübergang bleibt der Hof/das Lager des Lieferanten. In diesem Fall hat sich der Käufer mit dem Schadenverursacher auseinander zusetzten, nicht der Lieferant !
Guten Tag henkdetroit,
zunächst einmal zur Fragestellung: Haften tut derjenige, der einen Schaden verursacht hat. Nun, dass wollen wir nicht erkunden. Ich weiß schon, was Sie meinen:
EXW traditionell gesehen, der Käufer trägt die Gefahr und das Risiko ab Werk des Verkäufers. Um gegen Transportgefahren evtl. Entschädigungen zu erlangen, sollte ER eine Transportversicherung abschließen, es sei denn die Ware ist so minderwertig, dass er mit den Haftungsgrenzen der Frachtführer/Spediteure im Schadenfall zurecht kommt.
Aber dass wollten Sie auch nicht so genau wissen?!
Zu Ihrem Problem direkt:
Es kommt darauf an! Hatte der Verkäufer einen vertraglichen Auftrag vom Käufer eine Transportversicherung abzuschließen (…und wer zahlt sie dann??) oder war es nur so locker gesagt: mach mal?? Letzteres könnte man dann als Gefälligkeit einstufen, für die keiner haftbar zu machen ist, es sei denn es lag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
So, nun hoffe ich Ihnen geholfen zu haben. Sie können jederzeit gern nachfragen.
Viele Grüsse aus der Türkei.
SAB
Der Käufer hat „ab Werk“ gekauft und haftet. …
Hallo erstmal,
Es kommt ganz darauf an, wer den Transport organisiert hat. Ex Works ist die Incoterms Frankatur und besagt dass die Frachtkosten zu lasten des Empfängers gehen. Normalerweise beauftrag bei Ex-Works Sendungen der Empfänger (Frachzahler) die Spedition. Sie als Absender sind lediglich dafür zuständig, die Sendung geeignet zu Verpacken. Falls keine Transportversicherung abgeschlossen wurde, so haftet der Frachtführer/Spedition laut ADSP / CMR, je nachdem ob es ein nationaler oder internationaler Transport war, nach einer bestimmten Satzung (genannt Sonderziehungsrechte) die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Gewicht usw…)
Wenn der Schaden beim Empfänger festgestellt wurde, so müsste er es eigentlich bei dem Anlieferdokument schriftlich fixieren mit den Worten „Ware beschädigt erhalten“ und den Frachtführer eine Haftbarmachung zukommen lassen. Also sprich am besten per Fax schreiben, dass die Ware beschädigt angeliefert wurde, und somit der Spediteur haftbar gehalten wird. Am besten mit der jeweiligen Schadensabteilung der Spedition in kontakt treten. Diese Prüfen dann anhand der Übernahmedokumente, ob bereits bei der Abholung vom Absender irgend ein Schaden bei den Abholpapieren vermerkt wurde. Wenn dies nicht der Fall war, so ist bewiesen, dass die Ware im Gewahrsam des Spediteurs beschädigt wurde.
Ich hoffe ich konnte einigermassen helfen:smile:
Gruss
Erdal
Hallo,
wenn nur „EXW“ vereinbart wird ist der Gefahrenübergang direkt „nach“ dem Verkäufer. Heißt ab dem Moment der Abholung gibts einen Gefahrenübergang auf den Käufer.
Wer den Transport organisiert hat ist nun zweitrangig, da der Transport mit dem Kaufvertrag nicht direkt zu tun hat.
Gruß, Tab