Wer haftet im Krankenhaus fürs Internet

Im krankenhaus haben die Patientne ja neuerdings Internet, wer haftet dafür wenn ein patient illegale sachen betreibt im krankenhaus übers internet.
Das krankehaus oder der patient?
wir gehen davon aus das das internet nicht gespeert etc ist…??

Hallo,

Im krankenhaus haben die Patientne ja neuerdings Internet, wer
haftet dafür wenn ein patient illegale sachen betreibt im
krankenhaus übers internet.

Der Patient natürlich. Mit welchem recht sollte das Krankenhaus auch die Verantwortung für das Tun des Patienten übernehmen?

Das krankehaus oder der patient?
wir gehen davon aus das das internet nicht gespeert etc
ist…??

Wenn es gesperrt ist, kann es der Patient ja nicht nutzen. :smile:

Gruß Chewpapa

Moin,

Der Patient natürlich. Mit welchem recht sollte das
Krankenhaus auch die Verantwortung für das Tun des Patienten
übernehmen?

Da bist du aber aufm Holzweg. In der Verantwortung steht immer der Anschlussinhaber. Also der Betreiber des Krankenhauses. Denn er allein entscheidet schliesslich wem er Zutritt und Funktionen seines Netzwerkes zur Verfügung stellt.

Einizge Ausnahme: Hot-Spot Einwahl des Patienten mit eigenen Zugansdaten.

Gruß
widecrypt

Hallo

Der Patient natürlich. Mit welchem recht sollte das
Krankenhaus auch die Verantwortung für das Tun des Patienten
übernehmen?

Da bist du aber aufm Holzweg. In der Verantwortung steht immer
der Anschlussinhaber. Also der Betreiber des Krankenhauses.

Nein. Es steht immer der Täter in der Verantwortung.

Denn er allein entscheidet schliesslich wem er Zutritt und
Funktionen seines Netzwerkes zur Verfügung stellt.

Und warum soll er deswegen verantwortlich für die Straftaten sein? Dann wäre die Telekom ja auch automatisch für alle über ihr Netz begangenen Straftaten verantwortlich, denn sie allein entscheidet schliesslich wem sie Zutritt und Funktionen seines Netzwerkes zur Verfügung stellt.

Typischerweise bekommt man Zugang zu solchen Netzen (Hotel, Krankenhaus oder ähnliche Einrichtungen) nur über passende Logindaten, und somit kann der Täter für eine beschränkte Zeit (solange der Anbieter die Logs speichert) ermittelt werden. Selbst falls das Krankenhaus aber wirklich ein komplett offenes WLan betreibt, gilt zivilrechtlich die eingeschränkte Störerhaftung.

Es muss aber niemand in den Knast, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann das er (in dem Fall wohl der Krankenhauschef?) eine Straftat begangen hat.

Gruß, DW.

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