Wer haftet, wenn nach einvernehmlicher Handlung ein Schaden entstanden ist?
Konkret: A möchte B einen Verstärker verkaufen und schließt ihn deshalb einvernehmlich an den Boxen von B an.
Nach einiger Zeit kommt es zu einem Defekt des Verstärkers und die Boxen von B erleiden Schaden.
Der Defekt war A nicht bekannt. Wer haftet für den entstandenen Schaden?