Wer haftet im Schaensfall nach einvernehmen?

Wer haftet, wenn nach einvernehmlicher Handlung ein Schaden entstanden ist?

Konkret: A möchte B einen Verstärker verkaufen und schließt ihn deshalb einvernehmlich an den Boxen von B an.

Nach einiger Zeit kommt es zu einem Defekt des Verstärkers und die Boxen von B erleiden Schaden.

Der Defekt war A nicht bekannt. Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Der Defekt war A nicht bekannt. Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Niemand, kein schuldhaftes Verhalten erkennbar.