Wer haftet im Zweifelsfall für den Schaden?

Hallo zusammen,

ich bin im Moment ziemlich genervt und weiß langsam auch nicht mehr weiter.
Mein Freund hat an seinem Geburtstag eine Party gefeiert und danach zwei Kumpels auf unserer Couch übernachten lassen.
Als wir am nächsten Morgen aufgestanden sind, war die Couch voll mit Erbrochenem und einer seiner Kumpels weg.
Der Kumpel der noch da war beteuerte seine Unschuld. Also haben wir den anderen Kumpel angeschrieben und ihn auf den Schaden der Couch hingewiesen. Auch dieser beteuert seine Unschuld.
Fakt ist, es muss einer der Beiden gewesen sein, weil sonst niemand mehr sich auf der Couch aufgehalten hat.
Inzwischen haben wir eine Reinigungsfirma beauftragt den entstanden Flecken zu entfernen. Kostenpunkt 150€+ Mehrwertsteuer.
Wer haftet denn nun im Zweifelsfall für unsere Couch?
Welchen Schaden bekämen wir ersetzt (falls sich endlich der Verursacher stellt), wenn der Fleck nicht mehr zu entfernen ist und wir eine neue Couch kaufen müssten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße
Lizy

Wer haftet denn nun im Zweifelsfall für unsere Couch?

Der Verursacher. Wenn ihr den nicht ermitteln könnt, wirds schwierig.

Welchen Schaden bekämen wir ersetzt (falls sich endlich der
Verursacher stellt), wenn der Fleck nicht mehr zu entfernen
ist und wir eine neue Couch kaufen müssten?

Die Reinigungskosten oder den Zeitwert der Couch.

Der Verursacher. Wenn ihr den nicht ermitteln könnt, wirds
schwierig.

Was wäre, wenn dieser sich nicht zu erkennen gibt? Es gibt ja nur zwei mögliche Verursacher.

Die Reinigungskosten oder den Zeitwert der Couch.

Wie ermittelt man den Zeitwert der Couch?

Wäre es auch möglich den Schaden im Zweifelsfall über unsere Hausratsversicherung zu regulieren?

Was wäre, wenn dieser sich nicht zu erkennen gibt? Es gibt ja nur zwei mögliche Verursacher.

DAnn bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Ich glaube nicht, dass man beide heranziehen kann (aber: IANAL)

Wie ermittelt man den Zeitwert der Couch?

Faustregel: Nutzungsdauer wird häufig mit 10 Jahren angesetzt, d.h. für jedes jahr zieht man 10 % des Kaufpreises ab. In besoders gelagerten Fällen kann man den Zweitwert anders ermitteln.

Wäre es auch möglich den Schaden im Zweifelsfall über unsere Hausratsversicherung zu regulieren?

Nein.

Wer haftet denn nun im Zweifelsfall für unsere Couch?

Du selber, weil Du Deine besoffenen Kumpel auf Deiner Couch übernachten lassen hast.

Wer haftet denn nun im Zweifelsfall für unsere Couch?

Du selber, weil Du Deine besoffenen Kumpel auf Deiner Couch
übernachten lassen hast.

Vielen Dank für diesen unkonstruktiven und NICHT hilfreichen Kommentar. Es waren nicht MEINE Kumpel.

Danke für die Antworten, sie haben mir schon weitergeholfen.
Eine Sache gäbe es noch die mich beschäftigt:
Wir haben nun eine Reinigungsfirma beauftragt die Couch zu reinigen.
Was müsste der Verursacher begleichen, wenn Sich nach der Reinigung herausstellt, das die Couch nicht mehr zu reinigen ist?
Die Reinigung und den Zeitwert der Couch? Oder nur den Zeitwert der couch?

Es waren nicht MEINE Kumpel.

O.k. dann waren es EURE Kumpel, oder Kumpel Deines Freundes.
DU jedenfalls hat sie auf DEINER oder EURER Couch schlafen lassen, im offensichtlich besoffenenen Zustand.

Zusammengefaßt: Wenn der Schädiger nicht ermittelt wird, zahlt keiner!

Was von den Kumpeln zu halten ist (die beide mit Sicherheit wissen, wer von beiden gekotzt hat…) ist eine andere Sache.

Wenn Eure beiden „Freunde“ sich nicht aufraffen, sich den Schaden zu teilen, werdet Ihr drauf sitzen bleiben.

Gruss

Barmer

Wäre es auch möglich den Schaden im Zweifelsfall über unsere
Hausratsversicherung zu regulieren?

Wenn ein Allgefahrenvertrag besteht, könnte diese Möglichkeit durchaus bestehen. Allerdings sind die Selbstbehalte hier meist ziemlich hoch.

Hallo Lizy,

man könnte vermuten, dass hier der Couchinhaber wie ein Ersthelfer agiert hat und zum Schutz des Betrunkenen seine Couch zur Verfügung stellte. Ein Ersthelfer kann natürlich vom Opfer Schadenersatz verlangen BGB 670. Diesen Schadenersatz kann der Geschädigte auch mal gesamtschuldnerisch von beiden verlangen, ein Brief vom Anwalt wirkt da meist Wunder!
Nach BGB 823 haftet der Verursacher, Haftpflichtversicherungsschutz hat dieser hier nicht, wenn Alkohol Ursache für das Erbrechen war, also darf der Verursacher selbst den Geldbeutel aufmachen.
Das einzige Problem dürfte die Nachweisbarkeit sein!

VG
Mela

Hallo,

Haftpflichtversicherungsschutz hat dieser hier nicht, wenn
Alkohol Ursache für das Erbrechen war, also darf der
Verursacher selbst den Geldbeutel aufmachen.

Wie kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die PHV nicht zahlen würde ?
Ich finde in den Vertragsbedingungen zur PHV keine Ausschlussklausel in Zusammenhang mit solch einem Schaden für Alkohol.

Gruß Merger

Mit der PH-Deckung bei Alkohol sehe ich keine Probleme, eher mit dem §823… wenn es nur eine normale Übelkeit war, haftet der Kollege ggf gar nicht.

dass hier der Couchinhaber wie ein
Ersthelfer agiert hat und zum Schutz des Betrunkenen seine
Couch zur Verfügung stellte.

Woher ist das abzuleiten? Habe noch nie von einem realen Fall gehört/gelesen, wo das zum Tragen kam.

Grüße, M

im offensichtlich besoffenenen Zustand.

Wo steht das eigentlich?