Wer haftet in diesem Fall: eBay Kleinanzeigen - Versand Irrtum?!?

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir in diesem Rätsel helfen.

Mark hat am 23.01.2018 über eBay Kleinanzeigen einen Computerartikel erworben; Adam, der VK, hat sich auf den Preis von 80€ mit Versand geeinigt.
Der genaue Wortlaut hieß : „ich muss es verpacken und zur Post bringen. Päckchen verschicken kostet auch um die 4,00€.“

Einen Tag später hat der Käufer von Adam folgende Nachricht bekommen:
„Hallo nochmal,
anbei noch die Sendungsnummer: XXXX
Viel Spaß damit.
Gruß“

Leider konnte der Käufer unter der angegebenen Sendungsnummer auf der Homepage des Versandunternehmens keine Nachverfolgung einsehen. Deswegen hat der Käufer gefragt, mit welchem Versandunternehmen verschickt wurde.

Unverzüglich hat der Käufer mit folgende Nachricht geantwortet:
„Hallo XXX,
ich habe das Paket gestern mit DHL verschickt. Mir ist es auch ein
Rätsel warum man das bei DHL-Sendungsverfolgung nicht sehen kann, so was
ist mir noch nie passiert. Ich werde aber versuchen irgendwie Kontakt…:“

Der Käufer hat den Versandbeleg angefordert und erhalten. Daraufhin hat der Käufer festgestellt, dass das Paket ohne Versicherung geschickt wurde:
„Weißt du warum man es nicht verfolgen kann?
Du hast es ohne Sendungsverfolgung gesendet. Als Päckchen 1kg. Ist ohne Versicherung.
Hoffentlich kommt es an … … …“

Darauf hin der Käufer:
„Oh, das wusste ich nicht, mein Fehler.
Ich hoffe auch das es morgen geliefert wird. Jetzt fällt mir aber ein
dass ich schon öfter als Päckchen verschickt habe und bis jetzt war
immer alles ok.“

Nach langem hin und her wurde ein Nachforschungsantrag gestellt, bis zum heutigen Tag hat sich jedoch nichts ergeben.

Da der Käufer aber die Ware haben möchte, fragt er regelmäßig nach dem aktuellen Stand.

Nun hat der Käufer von Adam folgende E-Mail inkl. einem PDF-Dokument „Drittschadenliquidation“ erhalten:
„Hallo,
ich habe heute mit einem Rechtsanwalt meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Dieser hat mir mitgeteilt, dass das Versand Risiko immer bei dem Käufer liegt, und somit keine Rückerstattung erfolgen wird.
Im Anhang dieser E-Mail schicke ich dir eine Abtretung zur Drittschadenliquidation gegenüber dem Versandunternehmen ab.
Gruß“

Jetzt hat der Käufer mit folgender E-Mail geantwortet:
"Guten Morgen XXX,

dir ist bewusst, dass du den Versand ohne Versicherung gewählt hast, und nicht DHL?
Du hast mir im Anschluss eine Sendungsnummer geschickt, die keine war und du hast dich im Anschluss dafür sogar entschuldigt, dass dir ein Fehler mit der Sendungsnummer unterlaufen ist – der Schriftverkehr ist gespeichert.

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen"

Nun die letzte Nachricht vom Käufer:
„Hallo,
wie ich schon sagte ich hebe es als Päckchen bei der DHL verschickt, die Sendungsnummer die ich Dir mitgeteilt habe war auf dem Versandetikett. Wir haben auch nichts konkretes vereinbart wie die Sendung verschickt werden soll.“

Hat der Käufer nun kein Anrecht auf die Ware? Bezahlt wurde per PayPal als Freundetransaktion. Leider besitzt der Käufer keine Rechtschutzversicherung.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

Hallo,

er hat doch gesagt, dass das ein Päckchen ist.
Die sind eben nicht versichert.

Wenn der Käufer einen versicherten Versand möchte sollte er das stets ausdrücklich erwähnen.
Bezahlt er für einen unversicherten Versand, so trägt er das Versandrisiko.

Gruß,
Steve

PS: Ich bin natürlich kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung.

Hallo.

Also ich bin der Meinung, dass man als Verkäufer immer auch den versicherten Versand anbieten muss. Wenn dann der Kunde lieber den unversicherten Versand wählt, dann geht das Risiko zu lasten des Käufers.

Hier wurde ja grundsätzlich der versicherte Versand gewählt, aber durch den Verkäufer falsch verschickt. Daher würde ich hier davon ausgehen, dass der Verkäufer hier dafür einstehen muss. Unter umständen hätte einen der Preis von 4 EUR stutzig machen können, da für den Preis wohl nur Hermes mit Versicerung verschickt. Das wäre jetzt so meine Einschätzung. Ich bin jedoch auch kein Anwalt und es ist nur meine Einschätzung - keine Rechtsberatung.

Ich würde aber dringend zu einer Rechtsschutz raten. Leider braucht man die im Leben manchmal schneller und öfter als man denkt. :frowning:
Wenn derjenige da Hilfe braucht könnt ihr mich gerne ansprechen. Da ich bei einem Versicherer arbeite könnte ich da unterstützen.

Der Käufer wusste aber nicht, dass der Begriff Päckchen explizit mit DHL in Verbindung gebracht wird. Bei Hermes gibt es nämlich das „Päckchen“ für 3,99€ inkl. Haftung.

Hallo,

so wie ich das BGB verstehe und es in Berichten über Gerichtsurteile gelesen habe, trägt beim privaten Verkauf tatsächlich der Käufer das Transportrisiko, sofern er einen Transport über einen Dienstleister wünscht.

An dieser Stelle hat der Verkäufer deutlich gemacht, auf welchem Weg und zu welchen Bedingungen die Ware versendet wird. Jetzt hätte der Käufer darauf bestehen können, dass die Ware mit einem versicherten, verfolgbaren Paket versendet wird. (Über die Mehrkosten hätte man sich evtl. einigen müssen.) Da der Käufer in Deiner Schilderung eben nicht auf diesem Versand bestand, wird er mit den Folgen seiner Bestellung leben müssen.

Grüße
Pierre

P.S.: das gesagte stellt nur mein privates Rechtsempfinden und meine Schlussfolgerungen auch aus dem lesen populärer Zeitschriften dar. Ich kann und will keine professionelle Beratung durch einen Anwalt ersetzen.

P.P.S.: Nachtrag:

Der Käufer wusste aber nicht, dass der Begriff Päckchen explizit mit DHL in Verbindung gebracht wird. Bei Hermes gibt es nämlich das „Päckchen“ für 3,99€ inkl. Haftung.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ weiß der Volksmund. Der Käufer hätte sich also vor der verbindlichen Bestellung des Versandes darüber informieren müssen, welche Konsequenzen sein Handeln hat.

Ja, Haftung bis 50 € !

Auf 30 € wärest Du also auch in diesem Fall sitzen geblieben !

Der Verkäufer hat doch „Post“ gesagt und „Päckchen“, das sind beides bekannte Begriffe und gehören zu Deutsche Post/DHL. Und bei der Post war ein Päckchen schon immer unversichert. Es gehört nämlich zum Briefsystem und nicht zum Paket/Fracht)System der Post. Auf Wunsch könnte man es versichern, etwa als Einschreiben oder Wertsendung.

Leider.
Wenn der Nachforschungsauftrag ergebnislos bleibt, dann hast Du leider Pech gehabt.
Der Verkäufer kann die Übergabe an das Unternehmen nachweisen- das reicht.
Ab nun war es dein Risiko.

Auch muss er natürlich nicht deine Vorkasse erstatten.

Verlange in Zukunft immer ausdrücklich „versicherten Versand“ je nach Wert des Inhaltes, i.d.R. wäre das das normale Paket mit der gängigen Haftungssumme von 500 € . Ganz egal ob das „Ding“ winzig klein ist und auch in einen Umschlag passt.

mfG
duck313.

2 Like

hi,

Päckchen zur Post bringen.
Keinesfalls zweifelsfrei ein versicherter Versand, da hätte man erwähnen dürfen, dass man versicherten Versand möchte.
Aber ja, da wusste der Käufer noch nicht, dass etwas passieren wird.

grüße
lipi

Genau, meinen ist aber nicht wissen und von „müssen“ kann da keine Rede sein oder kennst Du einen Gesetzestext der das vorschreibt?

Woraus schließt Du das?

Spätestens hier hätte der Käufer dies berichtigen und auf versicherten Versand bestehen müssen, Hat er aber nicht!

Vielleicht bei einem Versicherungsproblem aber offenkundig nicht bei einem Diesnstleistungsproblem zu dem Versandformen gehören. ramses90

1 Like

„Genau, meinen ist aber nicht wissen und von „müssen“ kann da keine Rede sein oder kennst Du einen Gesetzestext der das vorschreibt?“

  • ich habe ausdrücklich geschrieben dass es meine Einschätzung ist.
    Ich weiß dass es damals von eBay (nicht kleinanzeigen) für gewerbliche Verkäufer eine solche Info gab. Kann aber für private anders sein.

Die Hilfe war in Bezug auf eine Rechtsschutz gemeint. Nicht auf den Rechtsstreit an sich.

Es tut mir leid dass du dich über meine persönliche Einschätzung so geärgert hast. Das war nicht meine Absicht. Ich hatte es so verstanden dass Versicherter Versand abgesprochen war. Beim erneuten lesen hab ich mich durch die Entschuldigung und der Sendungsnummer irritieren lassrn. Sorry.

Ich hoffe der Fall klar sich noch positiv auf.

Wenn dann war das wohl eine Ebay-Richtlinie. Ich denke aber nicht, oder es war als Absicherung für den Verkäufer gedacht, denn gewerbliche Verkäufer haften sowieso für den Versand.

Das stimmt nicht, Päckchen gehören nicht zum Briefsystem und werden von der DHL befördert, und nicht vom Postboten. Man kann sie auch nicht als Einschreiben verschicken. Wär auch Quatsch, das wär ja ca. genau so teuer wie ein Paket und wär nur bis 25,- Euro versichert.