Hallo!
Folgendes ist ein Auszug aus einer AGB eines online-shops. irgendwie bin ich mir inzwischen nicht mehr sicher, wie das ganze zu verstehen ist:
"5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
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Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. -
Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Lieferung.
7.2 Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den defekten Artikel inklusive vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie ordnungsgemäß verpackt an den Verkäufer zu senden.
7.3 Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig."
Transportunternehmen ist UPS. Nur da es sich um mögliche Sendungen im Wert über 510€ handelt, haftet UPS nicht mehr standardmäßig für etwaige Transportschäden. Auf Anfrage beim online-shop, ob es denn möglich sei, dass die Sendung zusätzlich deklariert wird (alle anfallenden Kosten selbstverständlich zu meinen Lasten), damit UPS im Ernstfall haftet, bekam ich die Antwort, dies sei nicht möglich (und nicht nötig), da besagte Firma immer den Wert der Sendung versichere.
Ja wie denn nu? Wer haftet im Falle eines Transportschadens?
Vielen Dank im Vorraus an jeden, der Licht in dieses Wirrwarr bringen kann.
Gruß
Flo