Person A veröffentlicht einen Beitrag in einem Online-Forum F.
In diesem Beitrag befindet sich ein urheberrechlcih geschütztes Bild.
Wer ist für diese Straftat haftbar zu machen?
Person A oder Betreiber des F?
Sind bei Urheberrechtsverletzungen die den Bereich „Bilder“ umfassen Schadensersatzforderungen schon in der Abmahnung die Regel oder wird dem Täter die Chance gegeben zuerst die Verletzung aufzuheben, indem der Beitrag gelöscht wird?
Andererseits gab’s bei ähnlichen Fällen auch schon Freispruch für F. Das Problem „Forum“ ist im deutschen Recht noch nicht so wirklich 100% festgelegt.