Wer haftet, wenn Eiszapfen jemanden verletzt?

Nehmen wir an man wohnt in einem Hochhaus oder generell einfach Haus und ganz oben hängt am Dacht ein Eiszapfen runter. Den abzumachen schafft der normale Laie nicht. Außerdem hatte der Hausbesitzer den nicht mal bemerkt. Nun fällt der auf jemanden drauf und derjenige ist verletzt. Wer würde haften?

Dafür gibt es die Gebäude-Haftpflicht-Versicherung.
Sofern der Haus-/Gebäude-Eigentümer davon Kenntnis hatte, die Eiszapfen nicht entfernt hat oder nicht entfernen hat lassen, dann „kann“ es auch mit der Versicherung zu Probleme kommen, denke ich.

klick mich

… ja, kann es. Aber nicht für den dem der Eiszapfen auf den Kopf gefallen ist und der Ansprüche stellt. Der bekäme immer sein Recht( und Geld).

Versicherung kann ggf. Regress beim Hausbesitzer nehmen.

Die Gebäudehaftpflicht tritt zunächst für den Schaden ein. Sollte diese grobe Fahrlässigkeit den Eigentümer nachweisen können, kann sie den Eigentümer in Regress nehmen.
Einige Gebäudeversicherungen decken aber auch diesen Fall ab, da muss man in den Kleingedruckten nachschauen.

…so ist es.

…genau.

Danke euch!