Wer haftet, wenn Post schlammpt?

Hallo!
Ich habe bei ebay für 1 Euro einen Artikel gekauft und 6,90 Euro verlangt. Man hat mir also 7,90 Euro überwiesen und ich habe das Paket ordnungsgemäß zur Post gebracht.
Das Paket kam dann wieder, es wurde aber kein Grund angegeben, warum das Paket zurück kam. Ich habe bei der Post nachgefragt, aber dort wusste man auch nicht, warum das Paket zurückgekommen ist. Die Adresse stimmte jedenfalls und Porto war auch ausreichend drauf.
Bei der Post wollte man dann, dass ich nochmal 6,90 Euro zahle, wenn sie das Paket nochmal losschicken sollen.
Das sehe ich nicht im Geringsten ein. Dazu bin ich doch als ebay Verkäufer auch nicht verpflichtet oder?
Also habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass er mir entweder nochmal 6,90 Euro überweisen muss oder ich ihm seinen 1 Euro zurücküberweise.
Eine bessere Lösung fällt mir nicht ein. Wie würdet ihr sowas lösen? Natürlich ist der Verkäufer nicht bereit nochmal 6,90 Euro zu zahlen und mit dem 1 Euro ist er auch nicht einverstanden.
Grüsse Ali

Hi
hast du nen alten Karton verwendet? war ev ein alter Strichcode (an dich adressiertes Paket) drauf? dann wäre es deine Schuld. Normalerweise wenn unzustellbar zurück und die Adresse stimmt ist die Post ausgesprochen kulant und versendet OHNE weitere Kosten nochmal. Kommt aber ein kleinwenig auf den Ton an in dem du dein Anliegen vorträgst…
und auf das Paket :smile: wenn du wegen alter Strichcodes selber schuld bist, wirste wohl zahlen müssen. Der Käufer kann jedenfalls NICHTS für DEIN Problem.
B

Moin,

Du hast also über ebay einen Kaufvertrag geschlossen. Der Käufer hat seine Schuld erbracht, nämlich bezahlt.
Nun musst Du Deine Schuld erbringen, nämlich liefern.
Wenn Du jetzt Ärger mit der Post hast, was kann der Käufer dafür?
Das sind zwei verschiedene Dinge. Der Ärger mit der Post befreit Dich weder von der Lieferung, noch gibt er Dir das Recht nochmals zu kassieren, auch wenn Du daran keine Schuld trägst.
Rechtlich wäre es zwar Sache des Käufers, denn die Gefahr geht an den Käufer über sobald Du das Paket bei der Post aufgibst, aber versetze Dich bitte in die Lage des Käufers.
Ich würde zur Lösung des Problems bei der Post freundlich aber bestimmt darauf bestehen dass die das Paket erneut (kostenfrei) versenden sofern sie Dir a) nicht belegen können dass es Dein Fehler war und b)nichteinmal begründen können warum das Paket wieder zurück kam.

Gruss Jakob

Hallo,

Normalerweise wenn unzustellbar zurück und die
Adresse stimmt ist die Post ausgesprochen kulant und versendet
OHNE weitere Kosten nochmal. Kommt aber ein kleinwenig auf den
Ton an in dem du dein Anliegen vorträgst…

ich hatte mal einen Fall, dass eine Sendung lange vor Ablauf der Lagerfrist zurück kam. Post Angestellte und ich haben Daten verglichen, Post Angestellte hat einen Fehler der Post erkannt, Post hat mir Porto für noch mal schicken erstattet.

In einem anderen Fall wurde eine Sendung bei überfülltem Briefkasten zurückgeschickt, statt das der Postbote wie üblich einen Abholschein hinterlassen hätte. Dagegen habe ich bei der Post online Beschwerde eingelegt und gleich ein mehrfaches des Portos ersetzt bekommen.

Wenn es mit dem ersten Postangestellten nicht klappte, würde ich es bei einem anderen versuchen oder bei der Post online.

Es hilft, wenn man mehr weiß, als die Postangestellten und seine Position klar und sachlich belegen kann - wenn ich mich mit Postangestellten über Porto streiten will (Darf die Sendung nur 30 oder doch 35 cm lang sein?), nehme ich die Post-eigene Portobroschüre mit.

Stephanie

Hallo!
Sicher kann der Käufer nichts dafür, wenn die Post ärger macht, aber ich auch nicht. Und schlißlich hat mir die Dame bei der Post gesagt, dass es gut sein kann, dass das Paket zurückgekommen ist, weil der Empfänger nicht da war. Dafür kann ich ja nun wirklich nichts.

Bei der Post habe ich drauf bestanden, dass das Paket nochmal kostenlos an den Empfänger geschickt wird, aber das wollte die Dame nun absolut nicht. Daher habe ich mich schriftlich bei der Deutschen Post beschwert.

Grüsse Ali

Hallo,

Sicher kann der Käufer nichts dafür, wenn die Post ärger
macht, aber ich auch nicht. Und schlißlich hat mir die Dame
bei der Post gesagt, dass es gut sein kann, dass das Paket
zurückgekommen ist, weil der Empfänger nicht da war.

wenn der Empfänger nicht da ist, erhält er einen Abholschein und muss das Paket innerhalb der Lagerfrist (1-2 Wochen) bei der Post abholen.

Schickt die Post das Paket vor Ablauf der Lagerfrist zurück, ist die Post Schuld. Lässt der Käufer die Lagerfrist ohne Abholung verstreichen ist der Käufer Schuld und muss noch mal Porto zahlen. Kontrolliere die Daten!

Wenn der Käufer die Lagerfrist hat ablaufen lassen, mache ihn darauf aufmerksam und fordere mit dieser Begründung noch mal Porto.

Stephanie

Moin,

Und schlißlich hat mir die Dame
bei der Post gesagt, dass es gut sein kann, dass das Paket
zurückgekommen ist, weil der Empfänger nicht da war. Dafür
kann ich ja nun wirklich nichts.

Schon klar, aber mit der Erklärung „könnte ja sein das…“ würde ich mich nicht abspeisen lassen.
Du hast für eine Leistung bezahlt, die aus was für Gründen auch immer, nicht erbracht wurde.
Solange Dir also die Post keinen Fehler nachweisen kann hat sie diese Leistung gefälligst zu erbringen.
Bei solchen Dingen werde ich auch fuchsig, das kann ich verstehen.
Ich bin in einem Fall (da ging es allerdings um Gebühren für Kabel Deutschland) mal an einem Urlaubstag zu Kabel Deutschland gefahren und habe da mein Recht durchgesetzt. Sowas ist für mich dann keine Frage mehr des Geldes, sondern des Prinzips.
Und so eine Postfiliale hat auch einen Vorgesetzten. Da würde ich mit der Dame da überhaupt nicht mehr sprechen.

Bei der Post habe ich drauf bestanden, dass das Paket nochmal
kostenlos an den Empfänger geschickt wird, aber das wollte die
Dame nun absolut nicht. Daher habe ich mich schriftlich bei
der Deutschen Post beschwert.

Richtig, und dabei wünsche ich Dir auch Erfolg. Aber unbeschadet der Tatsachen würde ich nicht den Käufer da reinziehen. Es sei denn, die angegebene Adresse war fehlerhaft.

Gruss Jakob