Wer haftet? wer muss Zahlen?

Angenommen : Ein Mädchen wurde vor 6 Jahren an ihrem Arm
operiert (weil ihre Katze sie gebissen hatte). Sie war zu dem
Zeitpunkt jedoch nicht Krankenversichert. Sie ist zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt. Die Eltern waren zum Zeitpunkt
auch nicht versichert.
Es folgten Kosten von ca. 8000 Euro die das Krankenhaus forderte. Davon wusste das Mädchen
aber nichts. Erst als sie 18 wurde kam ein
Gerichtsvollzieher nach Hause und lies das Mädchen eine
eidestattliche Versicherung unterschreiben. Ist der Fall nun erledigt oder kommt nochmal ein Gerichtsvollzieher? Muss das Mädchen diese Kosten zahlen oder müssen das
die Eltern? Denn es waren die Eltern, die das Mädchen
damals nicht versicherten und nun hat das Mädchen angst das sie auf den Kosten sitzen bleibt. Zumal sie von Mahnungen nie etwas
bekommen hat und die Eltern diese anscheinend wegschmissen.
Das Mädchen macht momentan eine Ausbildung und ist im 3. Lehrjahr.

Wie kann das Mädchen nun aus der Sache rauskommen?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus

Man hätte viel früher reagieren sollen, denn ein Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. somit musste das Krankenhaus einen Titel gegen das Mädchen erwirkt haben.
Daran kann man jetzt normal nichts mehr ändern.
Durch die Abgabe der EV hat sich einiges verschlechtert für das Mädchen. Dadurch steht sie in der Schufa. Die Forderung wird für 3 Jahre ausgesetzt. Nach diesen 3 Jahren kann das Krankenhaus wieder gegen das Mädchen vorgehen (30 Jahre lang).
Wenn das Mädchen dann irgendwann mal eigenes Einkommen hat, werden voraussichtlich Pfändungen beim Arbeitgeber eingehen - bis die Rückstände vollständig abbezahlt sind.
Durch die EV ist kein Kauf auf Raten etc. möglich, keine Kreditaufnahme bei einer Bank, kein Handyvetrag etc.
GGfs. mit dem Gläubiger versuchen eine Einigung zu erreichen. Teilerlass durch den Gläubiger versuchen zu bekommen.
Wenn keine Einigung möglich ist, kann anscheinend das Krankenhaus die volle Summe verlangen…

MfG