wenn ein 6jähriger einen Schaden verursacht (z.B. mit einem Schlüssel ein Auto zerkratzt) ist er selber doch nicht schuldfähig bzw. haftbar zu machen. Seine Eltern haben die Aufsichtspflicht doch auch nicht unbedingt verletzt. Es ist ihnen ja schließlich nicht zuzumuten rund um die Uhr auf ihr Kind aufzupassen. Wer zahlt den Schaden? Soweit ich weiss würde die Privathaftpflicht der Eltern doch nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen, richtig? Bleibt etwa der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen?
würde die Privathaftpflicht der Eltern doch nur bei Verletzung
der Aufsichtspflicht zahlen, richtig? Bleibt etwa der
Geschädigte auf seinem Schaden sitzen?
Leider ja, Autos sollte man so abstellen, daß kleine Kinder nicht rankommen (ich weiss, leicht gesagt…). Bei so einem Fall kann man nur hoffen, dass sich die Eltern einsichtig zeigen und ihre Versicherung dazu überreden können, den Schaden trotzdem zu begleichen.
Du hast es richtig erkannt, wenn die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann hat der Geschädigte großes Pech, oder er muss auf das schlechte Gewissen der Eltern hoffen, die gnädigerweise den Schaden übernehmen, obwohl sie es nicht müssen.
Ich hatte in meinem Kundenkreis solch einen Schaden in einem Autohaus. 5 Fahrzeuge wurden von 2 Kindern verkratzt. Das Autohaus ist auf dem fünfstelligen DM-Schaden sitzen geblieben.
Gruß
Ralf
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