eine Mitarbeiterin stirbt, hat kein Testament hinterlassen, hat keinen Mann, keine Kinder, nur einen Freund und Schwiegertochter mit denen Sie allerdings zusammen gewohnt hatte. Sie hat noch 3 Brüder mit denen sie keinen Kontakt hatte. Wer hat anspruch? und wenn es die Geschwister sind, wer von den 3 bekommt das Sterbegeld?
Welches Sterbegeld?
Wenn es kein Testament gibt, dann sind die Geschwister die gesetzlichen Erben.
Sie erben alle drei zu gleichen Teilen.
Jedem würde also je 1/3 des Sterbegeldes zustehen.
Gruß
Tina
Handelt es sich um eine Sterbegeldversicherung ?
Dann kommt es darauf an, wer in diesem Vertrag als bezugsberechtigter im Todesfall steht.
Handelt es sich um eine Sterbegeldversicherung ?
Dann kommt es darauf an, wer in diesem Vertrag als
bezugsberechtigter im Todesfall steht.
Könnte sein oder auch nicht. Was mich stutzig macht ist das Wort Mitarbeiterin. Manche Firmen zahlen ja auch eine Art Sterbegeld, bzw. die Bezüge noch etwas über den Tod hinaus.
Ja, dies gibt es auch im öffentlichen Dienst z.B. bei Beamten.
Nur ist dies kein Sterbegeld.
Vielleicht meldet sich die Fragende noch einmal und informiert uns
um was für eine Art Sterbegeld es sich handelt.
Gruß Merger
Ja, dies gibt es auch im öffentlichen Dienst z.B. bei Beamten.
Nur ist dies kein Sterbegeld.Vielleicht meldet sich die Fragende noch einmal und informiert
uns
um was für eine Art Sterbegeld es sich handelt.Gruß Merger
Und vielleicht teilt sie uns auch noch mit, wie man ohne Kinder eine Schwiegertochter haben kann?? 
Gruß
finnie
Und vielleicht teilt sie uns auch noch mit, wie man ohne
Kinder eine Schwiegertochter haben kann??
Hi,
wenn das eigene Kind bereits verstorben ist.
Gruß
Tina
Hier:Gehalt ü.d. Tod hinaus (2Mon.) = „Sterbegeld“
Ja, sorry, so früh am Morgen bin ich noch ein wenig durch Wind. 
„Schwiegertochter“ war natürlich falsch!!! Es ist quasi die Stieftochter (die Tochter des Freundes der Verstorbenen). Ich war heute morgen noch nicht ganz da!
Die Verstorbene ist (bzw. war) Angestellte eines christlichen Krankenhauses, das laut seinem Tarifvertrag nach dem Tod eines Mitarbeiters zwei Monate lang weiter Gehalt zahlt (was hier „Sterbegeld“ genannt wird).
Zuerst bestand (hauptsächlich) Kontakt nur zu besagter Stieftochter, die sich um die Wohnung der verstorbenen MA, deren Beerdiung etc. kümmerte. Jetzt aber, wo es heißt, es gibt noch Geld, melden sich die Brüder, also die Söhne der Toten.
Gibt es keinen Erbschein?
Gerade bei so unklaren Verhältnissen sollte man sich einmal kundig machen, ob ein Erbschein existiert; das müsste eigentlich der Fall sein.
Auf dem Erbschein sind die Erben und die Quoten eingetragen.