Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden kann?
Ich (Vater) habe meine Kinder 16 und 17 J. in meinem Haushalt aufgenommen.Ich arbeite in der Schweiz, meine geschiedene Frau ist (lt. Mitteilung der Kigeldkasse) anscheinend sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt. Die Kindergeldkasse sagt, daß die Mutter bezugsberechtigt ist und sie bekommt daher auch das Kindergeld ausbezahlt. Das ist doch wie wenn ich bei Lidl einkaufe gehe und die Ware bei Aldi bezahle.
Ich möchte mich daher bei einer oberen Behörde beschweren. Wer kann mir weiter helfen?
Hallo, leider kann ich dir zu dieser Fragestellung nicht genau antworten, da könnte dir bestimmt ein Anwalt weiterhelfen. Wenn du für deine Kinder sorgst könnte unter Umständen auch bei Wohnsitz im Ausland ein Anspruch bestehen.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld…
Es wäre eine Möglichkeit einfach mal einen Antrag zu stellen. Ich an deiner Stelle würde mich bei einem Anwalt beraten lassen.
Grüsse
irina
Guten Tag,
das Kindergeld wird von der Familienkasse bezahlt.
Ich denke dass eine Anmeldebestaetigung dass deine Kinder bei dir zuHause sind, ausreichend ist.
Wohnort muss klar Deutschland sein.
Wenn nicht, dann auch da die Familienkasse benachrichtigen damit das Geld deiner Frau (fuer die Kinder!) zugedreht wird (du bekommst keines wenn du nicht in D wohnst… ausser es gibt 2 Wohnsitze… da kenne ich mich auch nicht aus).
Gruss,
Pascal
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Mamoya