Wer hat bei abgeflachtem Bordstein Vorfahrt?

Hallo liebe Experten!
Ich habe heute mittag mit meinem Fahrrad einen Unfall gebaut.Ich bin eine Straße entlang gefahren und da kam von rechts ein Wagen, der allerdings über einen abgeflachten Bordstein fuhr. Der Fahrer meinte, daß ich Schuld sei, da rechts vor links. Wer hat denn nun Schuld? Wer hat bei einem abgeflachten Bordstein Vorfahrt? Danke für ihre Hilfe.

Entschuldige das ich dir erst jetzt schreibe

Es ist so wenn er über einen abgeflachten Boardstein fuhr kam er entweder von einer Hofeinfahrt oder von einem Marktplatz oder so in der richtung.Es ist egal auch wenn rechts vor links ist ist der Auto fahrer automatisch schuld weil er muß sich vergewissern das bei der ausfahrt oder einfahrt keinen beschädigt ob Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer.Wenn er dir ein schlechtes Gewissen eireden will sie seien Schuld dann bitte gleich zum Anwalt und nichts bei der polizei zugeben den Anwalt die sache erklären und um seine Meinung Fragen was mann da tun könne.
Ich hoffe ich konnte dir ein Stück weiter helfen.

Ich glaube du hast Vorfahrt gehabt.Was sagt POlizei?

Hallo Nillsen,

ich bin kein Experte, versuche deine Frage aber trotzdem so gut wie möglich zu beantworten. Bitte beachte, dass meine Ausführungen keinen juristischen Beistand ersetzen und falsch sein können.

Ohne die genauen Umstände des Unfalls zu kennen: Wer von einem abgeflachten Bordstein fährt - ohne zusätzliche Beschilderung für beide Verkehrsteilnehmer -, hat grundsätzlich keine Vorfahrt. Er muss sich so verhalten, dass keine Gefahr für andere besteht. Sollte also im konkreten Fall keine Beschilderung vorhanden gewesen sein, hätte der andere Verkehrsteilnehmer sich absichern müssen, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn entlangkommt und muss ggf. warten.

Siehe hierzu bitte §10 StVO: „Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.“

Warte bitte noch die Antworten anderer Benutzer ab!

MfG Alex

Also das Problem was ich hier habe ist, dass es eher eine verkehrsrechtsfrage ist und keine frage die in mein metier passt. notfalls immer rechts vor links. es sei denn du bist auf einer vorfahrtsstraße gefahren und er kam aus einem verkehrsberuhigten bereich der nicht vorfahrtsberechtigt war. aber da muss ich leider echt passen. bin lieber vorsichtig und sage: ich kann dir da nicht helfen. sorry

Korrektur: laut §10 StVO ist der herabgelassene Bordstein Wartepflichtig und darf erst ganz zuletzt fahren. Eine Ausnahmeregelung gitb es dann, wenn ausdrücklich durch zum Beispiel ein Schild markiert ist, dass der herabgelassene Bordstein vorfahrtsberechtigt ist. Das heisst, das Schild was Du dann hättest sehen müssen, müsste Dir (glaube ich) Vorfahrt gewähren zeigen (Rotes Dreieck was auf einer Spitze steht). Wenn das dort nicht stand, hast Du auf jeden Fall vorfahrt und kein Fehler gemacht!

Hallo, bei einem abgesenkten bordstein gilt die regel rechts vor links nicht. der wagen hat keine vorfahrt.
Gruß Armin

Keine Ahnung, kenne ja die Situation vot Ort nicht.