… Restwertentschädigung?
Ich habe mein Fahrzeug als Einzelunternehmer geleast. Im Februar 2012 endete die Leasingzeit und in Vorbereitung an auf die Autorückgabe wurde das Auto nochmal durchgecheckt.
In diesem Zusammenhang wurde durch Hagelschäden ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt. Die Reparaturrechnung belief sich auf Netto 2.740 €, der Netto - Wiederbeschaffungswert liegt bei 4.000 €. In diesem Zusammenhang stellte die Versicherung das Auto ins Netz und erhielt ein Kauf - Angebot zum Restwert in Höhe von 1.118 €. Die Versicherung rechnete nach Absprach mit Bank an die Leasing fiktiv ab und überwies den Rechnungsbetrag abzüglich Selbstbeteiligung = 2.590 €.
Bleibt noch der Restwert mit dem Kaufangebot von 1.118 € offen. Die Versicherung sagt, dass der Eigentümer des Fahrzeuges das Auto zum Angebot verkauft und damit der Restwert von 1.118 € erzielt wird. Ist die Leasing - Bank oder ich als Halter Eigentümer? Wem steht der Restwert zu, wenn der Schaden im Leasing-Zeitraum entstand und durch meine Kasko-Beiträge versichert wurden? Ich freue mich auf fachkundige Auskünfte. Besten Dank Emmi71
Das lässt sich nicht so einfach sagen…
Je nachdem was für einen Vertrag du hast, ist das unterschiedlich:
Das Fahrzeug gehört bis zum Vertragsende auf jeden Fall der Leasingfirma/bank.
Wenn du einen Restwertvertrag hast, stehst du im Restwertrisiko und musst, wenn der Leasinggeber es möchte, das Fahrzeug selbst verwerten bzw kaufen.
Beim Kilometer-Vertrag ist das anders. Her hat die Leasingfirma das Restwertrisiko und kann selbst bestimmen was sie damit macht.
Wenn du mir etwas genauer schilderst worum es dir geht, schau ich mal was/wie/wo.
MfG
Johannes
Das Eigentum liegt bei der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich kann auch nicht - wie landläufig angenommen - der Restwert mit dem Kaufpreis gleichgesetzt werden. Dem Leasinggeber steht es frei, den Leasinggegenstand - zu welchem Preis und an wen auch immer - zu vermarkten.
Soweit bei der Vermatktung eine Mehrerlös erzielt wird, ist der Leasingnehmer an diesem jedoch „in angemessenen Rahmen“ zu beteiligen. Die übliche Vorgehensweise ist hier eine Beteiligung von 75% des Mehrerlöses.
Beste Grüße
Hallo,
wichtig wäre zu wissen, ob es sich um Finanzleasing oder Operate Leasing handelt. Generell ist jedoch die Leasingfirma zivilrechtliche Eigentümerin des Leasingobjektes.
Die Versicherung versichert das Objekt, wobei der Nutzer die laufenden Prämien bezahlt. Sollte keine Kaufoption zum Leasingende bestanden haben, so ging alles seinen rechten Weg.
LGH
Hallo Emmi71
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Dieser steht auch die Entschädigung durch die Versicherung und der Kaufpreis zu.
Gruss AK
Hallo emmi71,
der Ablauf zum ersten Teil wurde gut geschildert. Demnach zahlt die Versicherung 2.590,- € an die Leasinggesellschaft. Der Selbstbehalt aus der Versicherung steht ebenfalls der Leasinggesellschaft zu. Die Gesellschaft ist Eigentümer des Fahrzeugs und verkauft es, erzielt demnach auch den Restwert aus dem Kaufangebot. Man kann zur Schadensminderung beitragen, wenn man jemanden findet, der einen höheren Restwert bezahlt.
Es geht aber möglicherweise weiter, wenn keine so genannte Unterdeckungsversicherung vorhanden ist. Denn die Leasinggesellschaft hat Anspruch auf alle Raten und den Restwert aus dem Leasingvertrag. Diese werden zum Zeitpunkt des „Schadens“ abgezinst und fällig gestellt. Wenn nun diese Restforderung höher ist als die Summe aus den im ersten Absatz genannten Beträgen, darf der Leasingnehmer diese nachentrichten. Ist es umgekehrt, wäre es ratsamer gewesen, den Leasingvertrag sofort abzulösen und ggf. selbst mit der Versicherung abzurechnen.
Die Kasko-Versicherung dient letztlich dazu, wie auch hier, im Schadenfall möglicherweise den Leasingvertrag aus den Versicherungsleistungen und der Verwertung des verunfallten Fahrzeugs zu tilgen. Manchmal gelingt das, meistens nicht. Daher ist es ratsam, eine Unterdeckungsversicherung zu haben, die die Differenz zwischen Restforderung der Leasinggesellschaft und der Versicherungsleistung nebst Restwert aus Verwertung abdeckt. Diese kann entweder in die Fahrzeugversicherung oder manchmal auch in den Leasingvertrag eingeschlossen werden. Ich achte bei meinen Kunden darauf, dass diese vorhanden ist, denn wie schnell kann es gehen und dann kommt das große Heulen, weil man 10,- im Monat sparen wollte.
Hier scheint es nun so zu sein, dass der Schaden am Vertragsende festgestellt worden ist. Wenn man mit den Hageldellen weiterfahren möchte und das nicht so schwerwiegend ist, kann man das Fahrzeug vielleicht auch direkt von der Gesellschaft kaufen ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen, es noch eine Weile weiterfahren und dann selber verkaufen. Das spart möglicherweise die Selbstbeteiligung und auch den Schadenfreiheitsrabatt, der ja bei Inanspruchnahme der Versicherung auch „flöten geht“. Und vielleicht gibt es auch eine Chance, selber etwas günstiger an die Reapratur zu kommen. Aber dafür darf das Fahrzeug nicht and ie gesellschaft zurück gehen, sondern muss selbst übernommen werden. Also: Einfch mal mit denen reden, bevor „das Kinde im Brunnen ist“. Denn im Nachhinein lässt sich das alles nur sehr sehr schwer wieder korrigieren.
Ich hoffe, das hat ein wenig weiter geholfen.
Viele Grüße
Mikey
Leasing heißt nutzen auf Zeit gegen Entgeld. Eigentümer ist immer die Leasinggesellschaft. Somit steht der Leasinggesellschaft auch der Restwert zu. Versicherungsprämien decken Schäden. Der Restwert laut Gutachten ist kein Schaden sondern der Wert des Leasingobjektes im beschädigten Zustand. Die Versicherung rechnet mit dem Leasinggeber ab und der Leasinggeber veräußert sein Eigentum an den Höchstbieter.
Ich bin kein Jurist um dies verbindlich beantworten zu können. Es hängt sicherlich von der Vertragsform ab, die Du abgeschlossen hast.
Ist es ein Operate Leasevertrag (sog. km-Vertrag) - d.h. du gibt nach ende der Laufzeit das Fahrzeug mit einer vereinbarten KM Lesitung zurück - wenn alles Schadenfrei ist, dann ist der Rest Sache des Leasinggebers - wenn das so ist - dann ist nach meinem Gefühl die Leasinggesellschaft weiter Eigentümerin und rechnet mit dem Versicherer ab. Soweit etwaige Selbstbeteiligungen nicht anderweitig abgesichert sind (eine sogenannte Gap-Versicherung ist üblich), kann bei einer Deckungslücke noch eine Belastung auf den Leasingnehmer zukommen.
Dann gibt es wie gesagt noch andere Leasingvertragsformen (Voll Amortisation, Teil-Amortisation, kündbare Verträge, Mietkaufverträge - da sieht das vielleciht anders aus - Juristen fragen)
Hallo,
das hängt von der Vertragsgestaltung ab? Kilometervertrag oder Restwertvertrag ? Wenn es wirklich wichtig ist dann bitte nochmal Kontaktaufnahme mit mir und den Vertrag schicken.
Im Regelfall ist die Leasinggesellschaft Eigentümer des Fahrzeuges und dann steht auch der LG der Restwert zu.
Viele Grüße
Petra