Wer hat das Urheberrecht?

Mal folgenden Fall angenommen:
Dr. X ist Spezialist auf einem Gebiet und verkauft als Experte Gütesiegel an Firmen. Die verkaufen dann ihre Produkte als „Mit Sehr Gut bewertet von Dr. X“.

Er wendet sich an eine Werbeagentur und zeigt ihr die Siegel der Vorjahre. Diese sollen ein „Facelift“ erhalten, mit seinen Angaben über die Produkte versehen werden und direkt an die Werbeabteilungen der Firmen (= seiner Kunden) versandt werden.

Die Agentur tut wie befohlen, gestaltet und verschickt die Siegel, Dr. X und seine Kunden sind sehr zufrieden. Nun zahlt Dr. X die Rechnung an die Agentur über diese Dienstleistung nicht. Nach 6 Monate Mahnen schaltet die Agentur einen Rechtsanwalt fürs Inkasso ein. Dr. X zahlt die Rechnung, nicht aber die Inkassokosten.

Nach mehrmaligem Mahnen verlangt nun der Anwalt von der Agentur die Inkassokosten. Da Dr. X auf Mahnungen und Androhungen nicht reagiert, erwägt die Agentur die Kunden von Dr. X anzuschreiben und die Benutzung der Siegel vorerst zu untersagen.

Die Agentur fühlt sich als Urheber, dessen Leistung nicht bezahlt wurde. Sie erhofft sich, dass Dr. X durch diese Maßnahme endlich reagiert.

Frage: Darf die Agentur das?

Servus,

gab es einen Werkvertrag in dem ggf. die Urheberrechte schriftlich verankert wurden?

Gruß,
Sax

Servus,

grundsätzlich gilt aber, dass die Urheberschaft an einem Werk und damit das Urheberrecht nicht an Dritte abgetreten werden kann. Der Urheber kann aber alle oder ausgewählte mit dem Werk verbundene Verwertungs- oder Nutzungsrechte an den Auftraggeber abtreten.

Ist diese Übertragung noch nicht erfolgt (insbesondere bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber), so kann man natürlich als Urheber dem Auftraggeber die Nutzung des „Werkes“ verbieten.

Ob sich allerdings der Auftraggeber dadurch beeindrucken lässt, steht auf einem anderen Blatt…

Gruß,
Sax

Hallo !

Wenn eine Werbeagentur oder ein Grafiker etwas gestaltet,ein Firmen-
Logo oder etwas anderes,dann hat dieser Gestalter das „Urheberrecht“ an diesem Entwurf.
Auch wenn man ein vorhandenes Logo oder sonst etwas,was andere vorher gestaltet hatten,modernisiert und neu gestaltet,farblich ändert usw. dann ist auch der neue Entwurf Eigentum des Entwerfers,also der Agentur.
Erst mit dem Verkauf und Bezahlung! kann der Kunde das neue Logo nutzen und für seine Werbezwecke verwenden.

Ist das nicht eigentlich klare Sache ?
Erst mit vollständiger Bezahlung geht eine gekaufte Sache in den Besitz des Käufers über.

Wenn nicht bezahlt wird (Inkassokosten nach Mahnung und langer Nichtzahlung!),dann kann die Agentur sicher die Nutzung des neuen Entwurfes untersagen.
Dann darf nur das alte Ursprungslogo verwendet werden.

MfG
duck313