Hallo,
habe eine Frage zu einer Problematik aus dem Schuldrecht - vielleicht kann mir ja jmd weiterhelfen?
X hat von dem Händler Y ein Autoradio gekauft. Dieses Radio weißt jedoch einen Defekt auf, den der Y hätte erkennen müssen - er wollte eigentlich das Radio noch auf einwandfreie Funktionsfähigkeit testen.
X lässt jedoch das Radio nicht durch den Y einbauen, sondern bei dem Z, einem Werkstattbetreiber. Auch dieser hätte den Defekt erkennen müssen, baut das Radio jedoch einfach ein.
Im Endeffekt kommt es dazu, dass das Auto des X, aufgrund des Defektes des Radios abbrennt und völlig zerstört wird.
Frage jetzt, wer haftet für den Schaden bzw. gegen wen hätte der X einen Anspruch auf Schadensersatz?
Grds würde ich sagen, nur der Verkäufer, da er die Kontrolle vergessen hat, handelt er doch fahrlässig?
Trägt der Y eventuell eine Mitschuld?
Würde mich freuen, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte - Danke.