Wir hatten letztens ein Streitgespäch, daraus ist eine Wette entstanden.
Hintergrund: Ein gemeinsamer Bekannter hat seinen Führerschein abgenommen bekommen.
Vom Gericht hat er ihn wieder zuerkannt bekommen. Jetzt kam die Führersscheinstelle und hat ihm den Lappen wieder abgenommen.
Mein Kumpel ist der Meinung die Sache sei so korrekt. Gericht ist eine Sache, Führerscheinstelle eine andere
Ich meine es ist nicht korrekt, da die Führersscheinstelle nicht autonom handelt, sondern weisungsbefugt handelt bzw. handeln muß.
Wer hat denn nun recht?
Hallo,
das (Straf-) Gericht kann die Fahrrerlaubnis nur im rahmen eines Strafverfahrens wegnehmen. Aber auch wenn keine Straftat vorliegt, der Angejklagte also die FE zurückbekommt, kann die Ordnungsbehörde - hier das Straßenverkehrsamt - die Fahrerlaubnis aus präventiv-polizeilichen Gründen einziehen. D.h. wenn die Behörde den Verdacht hat, dass der FE-Inhaber nicht geeignet ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr sicher zu führen, kann sie die FE einziehen bzw. eine MPU anordnen.
Beispiel:
Herr X wird wegen Fahren unter Drogen angeklagt. Es konnte vor Gericht aber keine Straftat bewiesen werden, so dass ein Freispruch die Folge war. Allerdings wurde in der Verhandlung klar, dass X regelmäßig Drogen konsumiert. Nun kommt die Ordnungsbehörde und zieht die FE ein bzw. ordnet zunächst eine MPU an.
Mein Kumpel ist der Meinung die Sache sei so korrekt. Gericht ist eine Sache, Führerscheinstelle eine andere
da hat der Kumpel recht.
Ich meine es ist nicht korrekt, da die Führersscheinstelle nicht autonom handelt, sondern weisungsbefugt (meinst du weisungsgebunden?) handelt bzw. handeln muß.
und du unrecht.
Allerdings gäbe es die Möglichkeit, gegen die Einziehung der FE in den Widerspruch zu gehen, letztlich wird dann doch wieder ein (Verwaltungs-)Gericht entscheiden.
Gruss
Iru
„Aber auch wenn keine Straftat vorliegt“
Hat er aber, ich glaube es waren um dei 1,3 Promille.
Allerdings gäbe es die Möglichkeit, gegen die Einziehung der
FE in den Widerspruch zu gehen, letztlich wird dann doch
wieder ein (Verwaltungs-)Gericht entscheiden.
Hallo,
was richtig ist, nur dauert es, nach meinen Informationen, etwa 3 Jahre bis das Gericht darüber entschieden hat. Während eine MPU zwischen 6 Monate bis 1 Jahr abgeschlossen ist, wenn derjenige gleich die MPU besteht.
Von daher ist der Widerspruch nicht das Papier wert worauf er geschrieben wird.
Gruß
Nostra
Hallo,
1,3 Promille sind aber keine Straftat. Jeder darf sich volllaufen lassen, solange er das nur für sich macht. Um mit solch einer BAK bestraft zu werden, bedarf es der Begehung eir Straftat. Und dar schien bei einem Freispruch eben nicht erfüllt zu sein.
Gruss
Iru
Die Füphrerscheinstelle hat Recht.
Jeder der einen Führerschein besitzt ist nur der Inhaber.
Entscheidungsbefugt ist im gegebenen Falle die Führerscheinstelle.
Wenn die zur Ansicht kommt, dass ein erneuter Eignungstest vorzuweisen ist, wird der Lappen solange eingezogen, bis dieser Nachweis erbracht ist.