Liebe Experten,
ich blättere gerade so in meinem nietnagelneuen v.Hippel/Rehborn und lese in § 7 OBG NRW plötzlich das Wort „Oberkreisdirektor“, der ja eigentlich inzwischen durch den Landrat ersetzt wurde. Ist mir vorher irgendwie nie aufgefallen.
Steht das wirklich noch so im OGB NRW oder haben die mir einen nicht gut sortierten Landes-Schönfelder angedreht…?
Levay
Hallo,
Steht das wirklich noch so im OGB NRW oder haben die mir einen
nicht gut sortierten Landes-Schönfelder angedreht…?
ich denke, diese Quelle ist auf dem aktuellen Stand:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cg…
Gruß,
Christian
Bedankt.
Hatte das über Google nicht gefunden.
Tja - Oberkreisdirektor steht da. Wenn das mal nicht bemerkenswert ist.
Levay
Hatte das über Google nicht gefunden.
Für die nächste Suche:
http://www.google.de/search?hl=de&q=gesetze+nrw&meta=
Keine Kritik, nur ein Hinweis. Google hilft eben nur bei den richtigen Suchbegriffen.
Gruß,
Christian
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Na, ich hatte „obg nrw“ eingegeben. Aber das war nix. Ja, werde mir deine Methode merken.
Gruß,
Christian