Hallo beisammen
Wo kann, bzw. muss ich mich hinwenden wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird und Überstunden (seit November 2014 ca. 240 Stunden. Der Arbeitgeber WEISS davon) nicht bezahlt werden? Im Vertrag steht dass Überstunden nicht vergütet werden.
Habe ich trotzdem Anspruch auf die vertragliche Prämie wenn es heißt: Die Prämie erfolgt freiwillig, ohne Rechtsanspruch?
Danke für Euere Mithilfe und Antworten
Hallo,
wenn der Mindestlohn ohne die Anrechnung der Überstunden nicht eingehalten wird, ist das ein Gesetzesverstoß.
http://www.mindestlohn.de/news/meldung/2010/juni-201…
Überstunden müssen bezahlt werden, wenn der Lohn weniger als € 67.500 beträgt. (2012)
http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/urteil-bundesarbeits…
Die „vertragliche Prämie“ müste genau dargelegt werden, um beurteilt zu werden.
Gruß Heinz
Hi!
wenn der Mindestlohn ohne die Anrechnung der Überstunden nicht
eingehalten wird, ist das ein Gesetzesverstoß.
Das bring dem Arbeitnehmer unheimlich viel, wenn der AG zwar eine Strafe zahlen oder gar in den Knast gehen muss, er selbst aber trotzdem sein Geld nicht bekommt …
Überstunden müssen bezahlt werden, wenn der Lohn weniger als €
67.500 beträgt. (2012)
Das ist in dieser Pauschalität einfach nur Unfug.
Die „vertragliche Prämie“ müste genau dargelegt werden, um
beurteilt zu werden.
Bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt?
Gruß
Guido