Wer hat Erfahrung mit öster. Anonymverfügungen

Hallo,

mit zwei Kollegen waren wir mit unseren Motorrädern im Juni unter anderem in Österreich unterwegs.
Gestern erhielt ich eine Anonymverfügung, in dem ich als Halter ATS 400 zahlen soll, da mein Fahrzeug am 15.06.2000 im Ortsbereich 16 km/h zu schnell gefahren sein soll.
Da wir auf unserer Reise die Motorräder öfters tauschten, können wir uns nach so langer Zeit leider nicht mehr daran erinnern, wer von uns zu diesem Zeitpunkt auf der benannten Strecke mit meinem Motorrad gefahren ist.
Nun meine Fragen

  1. Ist es sinnvoll zu zahlen, oder soll ich es auf eine Lenkererhebung ankommen lassen?
  2. Für den Fall einer Lenkererhebung; ist es dann sinnvoll, die Angelegenheit einen Anwalt zu übergeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß
Torsten

Hallo Torsten,

nachfolgend eine kurze Erklärung:

" Die Anonymverfügung wird dem Zulassungsbesitzer eines KFZ ausgestellt. Anonym ist dieses Strafmittel deshalb, weil es nicht unbedingt dem tatsächlichen Lenker eines Kraftfahrzeuges, sondern dem Zulassungsbesitzer zugestellt wird.

Der Zulassungsbesitzer hat vier Wochen Zeit, den Betrag von maximal 1.000 Schilling zu bezahlen. Sonst kommt es zur Einleitung eines Strafverfahrens und zu einer behördlichen Vormerkung der Strafe. Keine Vormerkung gibt es also bei Organmandaten und Anonymverfügungen. Der Verkehrsombudsmann empfiehlt, eine Strafe nach Möglichkeit auf diese Weise zu begleichen. Ihre Anonymität bleibt gewährt und die Vormerkung bei der Behörde entfällt.Wer ist der Täter? "

Anmerkung:
Es lohnt nicht den Aufwand sich hiergegen aufzulehnen; auch verstehen die Österreichischen Behörden in Bezug auf Verkehrsdelikte keinen Spass.

http://ourworld.compuserve.com/homepages/tombulli/le…

Gruss
Eve*