Wer hat Erfahrung mit öster. Anonymverfügungen

Hallo,

mit zwei Kollegen waren wir mit unseren Motorrädern im Juni unter anderem in Österreich unterwegs.
Gestern erhielt ich eine Anonymverfügung, in dem ich als Halter ATS 400 zahlen soll, da mein Fahrzeug am 15.06.2000 im Ortsbereich 16 km/h zu schnell gefahren sein soll.
Da wir auf unserer Reise die Motorräder öfters tauschten, können wir uns nach so langer Zeit leider nicht mehr daran erinnern, wer von uns zu diesem Zeitpunkt auf der benannten Strecke mit meinem Motorrad gefahren ist.
Nun meine Fragen

  1. Ist es sinnvoll zu zahlen, oder soll ich es auf eine Lenkererhebung ankommen lassen?
  2. Für den Fall einer Lenkererhebung; ist es dann sinnvoll, die Angelegenheit einen Anwalt zu übergeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß
Torsten

Hallo Torsten,
Du solltest mal im Brett „Recht“ posten, da gab es vor einigen Tagen schon mal ein Posting wegen „österr. Lenkerauskünfte“, oder wie sich das nennt :wink:).
Weiterhin war in diesem Brett ziemlich weit unten ein Posting:

Re: Nicht unbedingt!! (Thomas Loos, 5.9.2000 23:50),

wo es auch um ein solches Problem (wenn auch nur ähnlich) ging. Ich denke, daß w-w-w-ler aus AT Dir gerne antworten.
Probier Dein Glück, das österr. VK-Recht ist dem deutschen zwar ähnlich, aber doch „anders“.

Gruß Klaus

Hi
Gegen die Anonymverfügung gibt es einmal grundsätzlich kein Rechtsmittel. Das heisst: Du kannst abwarten, bis es zur „richtigen“ Anzeige kommt, die immer teurer ausfällt als die Anonymverfügung.
Weiters ist man im österr. Recht auch verpflichtet ein Fahrtenbuch zu schreiben wenn man sein Fahrzeug aus der Hand gibt. Die Ausrede :Ich weiss nicht mehr wer gefahren ist zählt also nicht. Man wird in diesem Fall nach einem anderen § bestraft, meist in der Höhe der eigentlichen Strafe.

Tip: Zahl die Anonymverfügung in der Frist(4 Wochen) ein und vergiss esw weil es wird nur teurer.

ciao Armin

Hallo Torsten,
es gibt durchaus die Möglichkeit, eine Bezahlung der A.-Verfg. zu vermeiden. Gib die Anschrift eines Bekannten an, der nicht in einem EU-Land wohnt (ehem. Jugoslawien-Land, Russland o. ä.), den es aber wirklich gibt!
Hier sehen meine Landsleute von einer Strafverfolgung ab - von Bekannten bereits mit Erfolg praktiziert. Sonst gilt bezahlen und Anwaltskosten sparen.

Erhobener Zeigefinger! 16 km/h im Ortsgebiet sind auch etwas viel; vor Abzug der Messtolleranz wird das wohl ein 70er gewesen sein!

Gruß Sepp

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