Wer hat hier schuld? PKW Unfall vorfahrt genommen?

Hallo an alle. Heute morgen wollte ich aus meiner Einbahnstraße nach links auf die Vorfahrtsstraße (50kmh innerorts) abbiegen. Es war 6 Uhr morgens in der Dämmerung. Ich schaute nach links, da war ein PKW ohne Licht mindestens 100m entfernt. Nach einem Blick nach rechts (es war frei) begann ich links abzubiegen. Mitten auf der Kreuzung kam plötzlich das Auto von links geschleudert vor meinem Auto entlang und ich beendete meine Kurve, schaute in den Rückspiegel und sah das Auto nicht mehr. Er muss meiner Meinung nach mit mehr als 100kmh gefahren sein. Nachdem ich ca 2 Stunden danach wieder zu Hause war, klingelt es plötzlich: Die Polizei, sie nahmen meine Daten auf und erzählten mir, dass dieses Auto in den Gegenverkehr gefahren sein muss und danach ein Schild gerammt hat. Der Unfallgegner sagt aus, dass er mit Standlicht fuhr und ca 60 kmh gefahren sei. Ich habe jedoch zu diesem Zeitpunkt keinen Unfall bemerkt also bin ich weiter gefahren. Ich gehe davon aus dass ich nun mit Fahrerflucht und genommener Vorfahrt rechnen muss. Mein PKW ist unbeschädigt Wer hat Schuld, wenn ich beweisen kann, dass der Unfallgegner viel zu schnell und mit mangelndem Licht unterwegs war? Ich bin mir keiner Schuld bewusst und warte auf den Brief der Polizei für meine Zeugenaussage. Wie seht ihr die Sache? Vielen Dank für eure Antworten!

hallo,

davon hab ich keine ahnung.

trotzdem viel erfolg

mfg
hardy

Wer-Weiß-Was dient nicht der Beantwortung individueller Rechtsfragen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt vorort.
mfg

Wie wollen Sie denn beweisen,daß der andere PKW schneller als 60 war und das er ohne Licht fuhr.Aussage gegen Aussage,aber das ist alles,was ich dazu sagen kann,sorry!

Was Du da beweisen willst, kannst Du nicht beweisen …
Nimm Dir einen Anwalt, der sich damit - Verkehrssachen/ VerkehrsSTRAFsachen auskennt. Du kannst ohne Anwalt in so einer Situation nur Fehler machen !!! Viel Erfolg, Joe

Tja, hier ist guter Rat teuer. Die Beweislage für den Hergang des Vorfalles ist unklar. Hat der Unfallgegner Zeugen? Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Aber erst wenn das Schreiben von der Polizei da ist. Der Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und sehen, wie der Unfallgegner die Situation schildert. Geschwindigkeitsverstöße lassen sich nur meßtechnisch beweisen z.B. anhand von Bremsspuren oder Unfallschäden.
Ich wünsche viel Erfolg.
MfG Reinhard Friedrich

komplizierte Materie. Ich gehe allerdings davon aus, dass Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast. Es wäre dann ratsam, einen Fachanwalt für >Verkehrsrecht idealerweise auch für Strafrecht. Aber die Beweislast sollte nicht bei Dir liegen. Man mus Dir nachweisen, dass Du fahrlässig gehandelt hast. Eine Anhörung seitens der Polizei wird dann wahrscheinlich auch als Beschuldigte sein. Also lieber den Fachanwlt befragen. Und ich meine auch den Fachanwalt, nicht irgendeinen Juristen, den man vll. auch noch kennt.

Hallo,

eine schwierige Situation auf die auch ich keine genaue Antwort weiß. Der „Unfallgegener“ wird auf jeden Fall auch Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass Du an dem Unfall beteiligt warst, wenn Dein Wagen unbeschädigt ist. Die Geschwindigkeit (ob 60 oder 100) lässt sich normalerweise auch an den Unfallspuren und den Schäden ermitteln - wenigstens annähernd. Letztlich steht aber hier meines Erachtens Aussage gegen Aussage - die Polizei muss das klären.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo…
das könnte doch für sie problematisch werden, wenn sie aussagen, daß sie ein Auto schon 100m vorher gesehen haben. Fall ihnen nachgewiesen werden kann, daß sie dennoch in die Vorfahrtsstrasse , trotz herannahender Gefahr eingebogen sind.
Schlimmstenfalls Teilschuld. Wenn kein Schaden an ihrem Fahrzeug entstanden ist, können sie auch schwer bemerkt haben, daß sie anderen Schaden zugefügt haben.
Also Unfallflucht bei ihnen eher weniger, eher des anderen Fahrers.

Hallo Ich kann Dir nur raten Einen Anwalt aufzusuchen
Mir als Fahrlehrer ist es nicht erlaubt Rechtsberaung zu leisten tut mir leid Dir nicht weiter helfen zu können

kann dir deine frage nicht zuverlässig beantworten, bin kein jurist,
sorry

Hallo,

ich bin kein Jurist und somit nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner.
Nur eins: Das Vorfahrtsrecht mit eines der „höchsten“ Rechte im Straßenverkehr.
Schlecht ist natürlich deine Aussage:„Ich schaute nach links, da war ein PKW ohne Licht mindestens 100m entfernt. Nach einem Blick nach rechts (es war frei) begann ich links abzubiegen.“
Erstens hast Du also einen Vorfahrtsberechtigten gesehen!! Zweitens muss man links, rechts, links schauen, was aus deiner Erzählung nicht hervorging!?!.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Gruß

"

Hallo, die Sache ist so komplex, daß ein Richter so
oder entscheiden kann.
Es wird sicher ein Gutachter bestellt.
Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Grüße Robert aus Berlin

Hallo,

Wenn er Vorfahrt gehabt hätte, sieht es eher schlecht aus. Ihre Aussage allein wird auch nicht ausreichen. Vielleicht gibt es ja noch andere Zeugen. Am besten Sie befragen einen Anwalt für Verkehrsrecht.

MfG, Nicole