Wer hat im Wald eigentlich "Vorfahrt"?

Hallo,

ich schaue mir öfters mal so Pannenvideos an und sehe dabei oft, dass irgendwelche Mountainbiker auf einem Engen Pfad hinab rasen und dann kommen ihnen Plötzlich Leute entgegen und legen sich dabei fürchterlich auf die Schnauze oder fahren die Leute um. Hund sind da ja auch recht unberechenbar, wenn sie etwas vorweg laufen und hinter einer Kurve stehen.

Jedenfalls würde mich mal interessieren, ob solche Unfälle eigentlich irgendwie geregelt sind? Da fahren die Mountainbiker ja durchaus schon gefährliche Strecken mit schmalen Wegen, wo in der Geschwindigkeit niemand ausweichen kann.

Wer ist da im Recht? Mal ausgeschilderte Downhill-Pfade ausgenommen, die ja (vermutlich) noch recht selten sind.
Betrifft mich nicht selber, ist einfach nur Interessehalber..

Vielen Dank

Dann haften die Biker auch für Schäden, die sie anderen Nutzern der Waldwege zufügen. Ist das nun neu oder unüblich ?
Sie müssen halt nur so schnell fahren, das sie die Strecke übersehen können und auf Wanderer usw. reagieren können.
Und es besteht keine Ausweichpflicht für Wanderer auf schmalen Wegen.

Auch hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Der stärkere muss hier Rücksicht nehmen und sein Fahrverhalten der Situation anpassen.

es gibt zwar kein generelles Fahrverbot für Räder auf Waldwegen, es kann aber durchaus angeordnet werden, wenn die Situation es gebietet.

MfG
duck313

Ich würde mal in vollem Ernst tippen: der Hirsch.

Das wird jetzt aber sicher wieder gelöscht.

Der Hirsch ist eher ein Fluchttier. Der besteht nur selten auf seiner Vorfahrt. Anders aussehen kann es aber bei Wildschweinen.

Die fachlich richtige Antwort hat aber @duck313 schon gegeben.

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Nein, im Wald hat immer der GRÖßERE Hirsch Vorrang!

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Hi,

„es gibt kein generelles Fahrverbot“ - das ist so nicht ganz richtig ;).

Zumindest für Baden-Württemberg gibt es ein „Fahrverbot“ für Waldwege unter 2 Meter, sofern
es keine Ausnahmeregelung gibt. Lt. Mitteilung der Landesregierung gibts solche Regelungen auch in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Eine Petition gegen die 2-Meter Regel ist in Ba-Wü 2014 gescheitert.

https://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-zum-mountainbike-fahren-im-wald/

In der Praxis sieht das wohl alles ganz anderes aus, aber haftungsrechtlich ist dann wohl klar, wer der Schuldige ist, wenn wie obiges beschrieben passiert!

lg,
vordprefect

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Natürlich sollte man als Moutainbiker schon Rücksicht auf die Wanderer nehmen, vor allem wenn man sich auf „öffentlichem“ Terrain befindet. Zum einen schon aus Sicherheitsgründen und zum anderen schon aus Imagegründen, ansonsten werden noch mehr Wege für MTBer gesperrt als uns lieb ist.
Natürlich gibt es aber auch Wanderer, die teils mit Blindheit gesegnet, oder in einem Anfall selbstmörderischer Umnachtung tatsächlich Downhilltrassen zum Bergaufspazieren nutzen.

Und was machst Du, wenn der Bikder Dich anfährt und danach Hallo tschüss macht? Leider keine Nummernschilder an den Dingern…

Wer hat im Wald eigentlich “Vorfahrt”?

=> Die Natur .. und der gesunde Menschenverstand :slight_smile:

Wenn mich einer anfährt, dann fährt der nicht mehr weiter :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ne, aber mir geht es eigentlich weniger um einen bösen Ernstfall, sondern mehr darum, ob man sich als Fußgänger anpöbeln lassen muß, wenn man den Offroader zu einer Bremsung erzwingen muß. Oder der Hund im Weg war..

Also die paar, die bergab noch schneller sind als ich, kenn ich noch persönlich.

Deshalb muß laut Waldverkehrsordnung (WVO, § 152 a) der Schnellere ausweichen.