Wer hat mehr Rechte, Vermieter oder Verwalter?

Hallo,
wenn eine Mietangelegenheit normalerweise von einem Verwalterbehandelt wird, kann der Vermieter dann über dessen Kopf hinweg Erlaubnisse oder Verbote erteilen?
Folgendes Szenario:
Eine Familie mit kleinen Kindern lebt in einer Mietwohnung mit Balkkon. DA sich kein Spielplatz in der Nähe befindet, haben die Eltern für die Kinder einen kleinen Sandkasten auf den Balkon gestellt. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoß, so daß niemand von herunterfallendem Sand gestößt wird. Eines Tages kommt der Vermieter, um das Balkongitter zu reparieren. Er kommentiert den Sandkasten mit:„Gute Idee, da muß man erstmal drauf kommen!“ (was M.E. als indirekte Erlaubnis angesehen werden kann. Ein paar Tage später kommt der Verwalter vorbei und meint, man solle den Sandkasten doch bitte entfernen. Wenn der Vermieter das sehe, werde er sehr ärgerlich. Der aussage, daß der Vermieter den Sandkasten schon gesehen hat, wird kein Glauben geschenkt.
Muß der Sandkasten entfernt werden?
LG Beatie

Hi

Muß der Sandkasten entfernt werden?

Das letzte Wort wird wohl der Vermieter haben. Schließlich gehört ihm das Haus und der Verwalter ist nur von ihm beauftragt die Verwaltungsangelegenheiten durchzuführen.

Ob allerdings der Vermieter die Aussage tatsächlich als Einverständnis gemeint hat bzw. noch damit einverstanden ist, steht auf einem anderen Blatt. Man müßte also beim Vermieter nachfragen und sich die eventuelle Zustimmung noch schriftlich geben lassen.

Gruß
Edith

Hallo
Mal von der eigendlichen Frage abgesehen, aus welchem Grund sollte denn dieser Sandkasten untersagt werden. Solange keine Belastungsgrenzen des Bauwerks tangiert sind, fällt mich nichts ein.
Wenn natürlich 2m3 Sand auf dem Balkon liegen wird es schwierig.
Hat das Sandkasten aber die Ausmaße eines Blümenkübels sehe ich da kein wirkliches Problem.

Gruß
uwe

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