Wer hat mehr Schuld,Autofahrer oder Radfahrer?

Liebe/-r Experte/-in,wer kann uns bei Radunfall mit Autofahrer raten, wenn der Autofahrer aus einer Einfahrt über den Gehsteig ausfährt und dabei einen Radfahrer(20 Jahre)"runterfährt"der am Gehsteig kommt,aber in falscher Fahrtrichtung, weil er in eben diese Einfahrt abbiegen wollte, um dort Getränke zu kaufen. Der Autofahrer hat die Sachlage erst schriftlich bestätigt, die aber nach Erhalt des Kostenvoranschlags für die Radreperatur schriftlich widerrufen und die Versicherung des Kfz-Halters lehnt jede Forderung ab,da meine Tochter aus Rücksicht auf den „Unfallgegner“ den Unfall nicht der Polizei gemeldet hat.Sie war anschließend in der Klinik mit Prellungen,Knieschmerzen,Nackenschmerzen und zur Kontrolle über Nacht unter Beobachtung stationär, ob es zu einem Milzriß kam, was nicht der Fall war.Ist es sinnvoll, unseren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ( EB 150 Euro)Wie unterscheidet sich das Fehlverhalten meiner Tochter rechtlich vom Fehlverhalten des Autofahrers? Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Radobeate

Ein Fahrradfahrer, der in eine nicht erlaubte Richtung fährt, handelt grob verkehrswidrig. Die Frage ist, ob der Autofahrer damit rechnen mußte, daß der Fahrradfahrer aus der falschen Richtung kam. Da würde ich jetzt erstmal sagen: Nein, er mußte nicht damit rechnen.
Andererseits kann man natürlich nicht so einfach drauf losfahren.
Es kommt also maßgeblich darauf an, welche Schuld man dem Autofahrer anlasten kann. Eine Rechtsberatung - kostet so 20 Euro - hilft erstmal weiter. Den Anwalt „nehmen“ können Sie dann immer noch.

MfG, Joe

Hallo strichachtdoktor,
Wenn nur auf einer Seite ein Gehsteig ist und 30 m weiter dieser Gehsteig in den Fahrradweg in unseren Teilort mündet und die Einfahrt für den gewünschten Getränkemarkt so ohne Gefahr als Linksabbiegender Radfahrer erreicht wird - ok, ich weiß und meine Tochter auch, wie man als Radfahrer auf der Straße links abbiegt, aber dieser Gehsteig wird wenig von Fußgängern frequentiert.Aber den Fußgänger hätte er beim rausfahren aus der Einfahrt womöglich auch erwischt, ob der nun in die eine oder andere Richtung gelaufen wäre. Ich gestehe, den gleichen Gehsteig - wenn kein Fußgänger sichtbar ist - habe ich auch schon benutzt. Aber danke für Ihre sicher richtige Sicht der Situation.