Wer hat Recht? Auktions-problem

Hallo,
geht um folgendes.
Ich habe bei hood.de ein Iphone zum Verkauf eingestellt. Der bieter wollte daraufhin das Iphone abholen, worauf ich gesagt habe er könne es nicht abholen da ich keine Zeit habe. In der Auktion war nur die Überweisung per Vorkasse angegeben.

So, ich hab das dann abgehakt und das Iphone jemand anderem verkauft.

Nun flattert ne Vorladung von der Polizei ins Haus. Mitbringen soll ich unter anderem auch die Unterlagen zum iphone, welche ich nun nicht mehr habe.

Ich denke zwar, dass ich im Recht bin, schließlich hat der Bieter kein Geld bezahlt, aber ich habe schon etwas Angst da ich ja die Unterlagen nicht mehr vorweisen kann!
Vorgeworfen wird mir warenbetrug im internet.
Was nun?

Hallo Monta,
nach meinen Erachtens ist hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurden, der von beiden Seiten erfüllt werden sollte. Über Lieferbedingungen
sollte man sich vor Vertragsabschluß einig sein.

Geh erst einmal zur Polizei und schau, was Dir vorgeworfen wird. Danach kannst Du über Dein weiteres Vorgehen nachdenken und Dir nochmals Rat holen.

bis dahin
mit freundlichen Gruß

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Naja, als Bezahlarten waren Überweisung (Vorkasse) und Neteller angegeben.

Demnach handelt er doch entgegen dem Vertrag und nicht ich oder?

Ich muss ihm ja nichts schicken, wenn ich kein geld bekomme. Und Abholung muss ich auch nicht akzeptieren.

Nun hab ich gelesen, dass es manchmal ratsam ist einer Vorladung nicht zu folgen, da man dort sonst evtl. noch was falsches sagt.

Das ist schon richtig, aber wenn Kunde nicht bezahlt, müßtest Du eine direkte Kommunikation mit ihn führen und so die Gründe dafür heraus zufinden.
Aber das ist jetzt Geschichte, da das iphone nicht meht vorhanden ist.

Die Vorladung von der Polizei zu ignorieren wirft kein gutes Licht auf Dich. Ich würde den Termin wahrnehmen und so eine Klärung der Sachverhaltes beitragen.

Du mußt keine Aussage bei der Polizei machen,wenn Du Dich damit selber belastest, nur bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft darfst Du nicht unentschuldigt fehlen.

MfG
Heinfried

Geh ruhig zur Polizei, nach meiner Auffassung ist gar kein Vertrag zustandegekommen und das Iphone wirde darauf hin jemand Anderem verkauft. Wo ist da der Warenbetrug? Wenn gar kein Vertrag zustandegekommen ist und auch kein Geld geflossen ist. Die Unterlagen werden auch nicht benötigt, das Iphone wurde ja nicht per Vertrag an den Kläger verkauft und er hat auch nicht bezahlt. Manche versuchen es eben auf jede erdenkliche Weise an Ware zu kommen.
Gruß Ingeborg

Wenn Du keine Zeit hast, hättest Du mit dem Käufer einen anderen Termin ausmachen müssen. Wenn der das
Iphone abholen will, dann ist das doch in Ordnung.
Er hätte dann Überweisungs u.Versandkosten gespart und
Du hättest das Geld bar auf die Hand bekommen.
2.
Hättest Du das Gerät nicht gleich verkaufen dürfen !
3.
Wenn das jeder so machen wollte, dann hätten diese Auktionen ja gar keine Verkaufsgarantie mehr !
4.
Da hast Du schlechte Karten. Das ist Vertragsbruch. Glaube nicht, dass du aus dieser Nummer heile rauskommst !
Gruß, Manni

Naja die Auktion war am Montag oder Dienstag beendet. gestern war dann die Vorladung im briefkasten.

Recht kurzer Zeitraum wie ich finde. Wurden uns eben via E-Mail nicht einig, also hatte ich den „vertrag“ für aufgelöst empfunden.

was hab ich zu erwarten. wird in so einem fall ein verfahren eröffnet?

Hallo,

es tut mir leid, leider kann ich zu diesem Thema nicht weiterhelfen. Ich wünsche aber viel Erfolg.
Liebe Grüße


Wieviel Zeit lag zwischen seinem Angebot und deinem Weiterverkauf?

Da er die Ware nicht bezahlt hat, kann man dir schwer Betrugsabsichten vorwerfen. Anders wäre die Sachlage wenn er bezahlt hätte und du nicht lieferst!

Also ganz entspannt bleiben!

PS: Eine Vorladung zur Polizei ist im Übrigen nicht verbindlich, d.h. du kannst dort erscheinen, musst du aber nicht! Tipp: Geh trotzdem und schildere denen die Situation, dann erledigt sich das von alleine!