Wer hat Recht, darf der Käufer das?

Guten Tag,
A hat eine Hantelbank bei Ebay drin.
Diese wird nicht verkauft.
Über das Ebay-Kontaktformular nimmt B Kontakt zu A auf und bereitet ihm ein Angebot vor.

A nimmt per Email Kontakt zu B auf und verkauft B die Hantelbank.

B baut die Hantelbank zusammen und stellt fest, dass gebrauchsspuren an der Hantelbank sind und fordert A auf:

1.)Die Bank abzuholen und 50€ Schadensersatz zu bezahlen.(für den Weg Zeitaufwand etc.)
2.) B 30€ vom Kaufpreis zurück zu zahlen.

A hat B angeboten die Bank an sich zurück zu nehmen und den Kaufpreis erstatten, aber B fordert Schadensersatz wegen dem Zeitaufwand und Abholfahrt bei A.

Gilt hier die Artikelbeschreibung von Ebay??
Die Bank stand bei Ebay drin als neuwertig und nicht als NEU.

Darf B diese Ansprüche fordern?
Es ist nahezu schon eine Erpressung.

Mit freundlichen Grüßen

A

Wieso Erpressung, was hat er denn für ein Druckmittel?

Was passiert, wenn der Verkäufer sagt „Die Bank ist ok, Gebrauchsspuren sind im Rahmen, Punkt Aus“? Explodiert der Verkäufer dann?

Nebenbei, was sind denn „Gebrauchsspuren“?

Erpressen, ist das, dass er sagt entweder die Bank zurücknehmen UND Schadensersatz oder will 30€ zurück haben.

Ganz normale Gebrauchsspuren sind es, nix schlimmes, aber für ihn anscheinend schon und somit droht B dem Verkäufer A, zur Polizei zu gehen.

Was meint ihr ist Käufer B im Recht?

Ich meine er konnte noch vor Ort sich alles angucken, hat er aber nicht.

MFG

Erpressen, ist das, dass er sagt entweder die Bank
zurücknehmen UND Schadensersatz oder will 30€ zurück haben.

Was für 30 Euro denn bitte?

Ganz normale Gebrauchsspuren sind es, nix schlimmes, aber für
ihn anscheinend schon und somit droht B dem Verkäufer A, zur
Polizei zu gehen.

Drohen kann er viel. Die Frage ist nur, was davon dann auch wirklich passiert. Was will er denn bei der Polizei?

Für mich sieht das aus, als hätte sich der Käufer eben mehr versprochen und haut jetzt ordentlich auf die Kacke, in der Hoffnung möglichst viel abgreifen zu können.

Was meint ihr ist Käufer B im Recht?

Ich meine er konnte noch vor Ort sich alles angucken, hat er
aber nicht.

Wie hätte er das denn tun können? Wenn die Bank verpackt war?

Also was ich dazu denke:

Der Käufer hat einen Kaufvertrag abgeschlossen über eine neuwertige Hantelbank. Wenn der Verkäufer ihm aber statt der neuwertigen Hantelbank eine mehr oder weniger stark gebrauchte Hantelbank liefert, dann darf er auch Schadenersatz verlangen, worunter auch die Fahrtkosten fallen.

Bleibt die Frage, wie man den Begriff „normale Gebrauchsspuren eben“ interpretieren soll? Hat die Bank Fingerabdrücke und ein paar Flecken? Oder sind schon diverse Kratzer von den Hantelstangen vorhanden?

Der Verkäufer sollte sich ernsthaft die Frage stellen, ob er in der Position des Käufers die Hantelbank als neuwertig bezeichnen würde. Und dann dementsprechend reagieren.

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Die Bank ist auch neuwertig, sehr Geringe Spuren.
Neu hat A die Bank für 500€ gekauft und für 80€ an B verkauft und nun will B so den Preis drücken.

A hat B schon angeboten die Bank wieder abzuholen und den Kaufpreis zu erstatten aber B will Schadensersatz haben.

Hallo.

Ganz normale Gebrauchsspuren sind es, nix schlimmes,

Wie kommt der Verkäufer denn darauf, dann das Produkt als neuwertig zu beschreiben? Zumindest ein Hinweis auf Gebrauchsspuren in der Beschreibung hätte dann sein sollen. IANAL, aber meiner Meinung nach gehört sich das so.

Sebastian.

Dann sollte A dem B klipp und klar sagen: Er hätte die Möglichkeit gehabt, an Ort und Stelle zu reklamieren und basta. Außerdem sind leichte Gebrauchsspuren noch im Bereich von „neuwertig“ anzusehen und für den Preis sollte man eigentlich zufrieden sein.

Wenn ihm das nicht passt: Viel Spaß bei der Polizei.

PS: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß es immer nur Zeit und Nerven kostet, solchen Quälgeistern nachzugeben. Hatte erst vor kurzem ein Rennrad verkauft und mich dazu bereit erklärt das Rad zurückzunehmen, weil der Käufer dann zuhause angekommen eine Beule gefunden hat, die ihm nicht gefiel. Hab es ihm sogar zurückgebracht, zwei Tage später kam er wieder an und wollte Spritgeld fürs Abholen damals. Auch da bin ich ihm entgegengekommen. Der Dank war eine negative Bewertung bei Ebay mit Hinweis auf Betrugsverdacht. In Zukunft bin ich schlauer…

Hallo,

A hat B mit dem zurücknehmen etc geschrieben.
B meinte auch in den Emails davor, dass Teile fehlen würden und danach hieß es es wurde nicht Fachmänisch zusammen gebaut etc.

Es sieht so aus als B nur die Bank so günstig wie es geht haben wollte.
Ich sehe es als eine Frechheit.

Der Kauf fand nicht bei Ebay statt, sondern ausserhalb.

Naja mal sehen was als nächstes kommt.

Danke für die Hilfe

Gruß

Der Kauf fand nicht bei Ebay statt, sondern ausserhalb.

Hallo erstmal,
da der Kauf wie du schon sagtest nicht per Ebay stattgefunden hat, hat die Bezeichnung neuwertig dort absolut keinen EInfluß auf den Kaufvertrag zwischen A und B.
Falls danach nicht mehr über den Zustand des Artikels gesprochen wurde, braucht sich A keinen Vorwurf zu machen.
Wenn A B jedoch versichert hat, dass die Bank neu bzw neuwertig ist, sieht die Sache schon wieder nicht so gut aus für A.
Da es aber „nur“ als neuwertig und nicht als „neu“ verkauft wurde und nur einige sehr geringe Gebrauchsspuren (FIngerabdruck o.Ä.) aufzuweisen sind, ist die Sache hiermit übern Tisch.
Und auch zum Rest würde ich mir keine Vorwürfe machen, da, wie du schon sagtest, er nur den Preis drücken möchte, jedoch B niemals Wirklich zur Polizei gehen wird. Hier ist der Aufwand einfach viel zu hoch.

Lg