Wer hat recht, mieter oder vermieter?

wohne seit jan. 2012 in einem einfamilienhaus mit garten und habe einen ganz normalen mietvertrag. anfang des jahres, kam mein vermieter und wollte nebenkosten, die nicht im mietvertrag stehen. haus- und grundsteuen und wohngebäudeversicherung. habe mich geweigert zu zahlen, weil es ja nicht vereinbart war. für dieses jahr soll ich bezahlen, weil ich ja dazu verpflichtet bin. auch beim garten, gibt es probleme. die vermieter benutzen den garten, als wenn es ihrer zu hause wäre, haben ein gartenhäuschen zum anpflanzen stehen und andere anbauplätze. die kommen am tag fast bis zu fünf mal unangemeldet und brauchen auch noch meinen strom. am anfang hab ich ja gar nichts dagegen gehabt, aber es wird zuviel. noch dazu soll ich die nicht vereinbarten nebenkosten bezahlen obwohl ich den garten überhaupt nicht nutzen kann. meine frage jetzt:

kann ich mich weigern, die nicht vereinbarte nebenkosten zu zahlen und dafür von ihnen verlangen, dass sie den garten nicht mehr mitbenützen dürfen?
oder muss ich das alles hinnehmen und trotzdem die nebenkoste zusaätzlich bezahlen?

für eure antwort wäre ich sehr dankbar

Hallo,

ohne Anspruch auf Rechtsgültigkeit:
wenn in einem Mietvertrag keine Nebenkosten angegeben sind, müssen auch keine gezahlt werden.
Dazu muß aber der Mietvertrag sorgfältig durchgelesen werden. Das Wort Nebenkosten darf nirgendwo auftauchen, denn im Prinzip dürfen die Nebenkosten sehr wohl umgelegt werden.

Wenn für einen Garten Nutzungsgebühr verlangt wird, muß er auch genutzt werden können. Hier könnte man auch von anteiliger Nutzung sprechen.

Im Mietvertrag muß ja festgelegt sein, ob eine Gartennutzung dazu gehört.
Falls ja, kann man ihnen die Nutzung des Gartens verwehren.

Handelt es sich um einen Vordruck, sind die Posten „Nebenkosten“ mit aufgeführt.
Sind dort keine Eintragungen, heißt das nicht, daß man auf die Zahlung der Nebenkosten verzichtet. Hier sollte man dann aber die Hilfe eines Anwalts (Mieterverein) in Anspruch nehmen.

Gruß Heinz

Am liebsten würde ich auf diese ungenaue Anfrage „Ich weiß nix“ antworten.
Was ist ein „normaler Mietvertrag“ ? Vordruck aus der Buchhandlung ? Nach dem Muster „Einheitsmietvertrag“ von einem Verlag, der sich nach amtlichen BGB-Vorgaben richtet ? Oder nach dem Muster der Haus- und Grundbesitzer-Vereine ? Normal ist das Unnatürliche …

Nach der Schilderung hat anscheinend auch der Vermieter/HausEigentümer keine Ahnung von den gesetzlichen Regeln und macht, was er für richtig hält. Dann sind für Streitigkeiten alle Tore offen und kein Rat der richtige. Wenn man mit dem Vermieter nicht reden kann würde ich umgehend den Rückzug antreten, das gibt Kleinkrieg ohne Ende.

In einer empfehlenswerten Sendung hat der SWR am 25.04.13 :: 17 Nebenkostenarten aufgelistet, die evtl. in der mediathek noch vorhanden ist: www.swr.de/marktcheck/Mietnebenkosten-moeller/-/id

Empfehlenswert ist ganz allgemein eine Rechtsschutzversicherung, die man befragen könnte oder ebenso den örtlichen Mieterschutzverein.

Viel Erfolg!

wenn in einem Mietvertrag keine Nebenkosten angegeben sind,
müssen auch keine gezahlt werden.
Dazu muß aber der Mietvertrag sorgfältig durchgelesen werden.
Das Wort Nebenkosten darf nirgendwo auftauchen, denn im
Prinzip dürfen die Nebenkosten sehr wohl umgelegt werden.

öhm? meinst wirklich? zum einen muss die zahlung der nebenkosten natürlich vereinbart sein, das ist richtig. aber es hilft nicht, wenn sinngemäß drin steht, „der mieter zahlt nebenkosten“ und man dann erst mit der abrechnung erfährt, was man denn zahlen muss. die nebenkosten müssen im vertrag aufgeführt werden. üblicherweise wird dazu einfach ein blatt beigefügt, dass alle umlegbaren nebenkostenarten aufführt (dann ist der vermieter auf der sicheren seite) - egal, ob sie für das mietobjekt zutreffen, oder nicht.

andersrum: wird ein umlegbarer punkt nicht aufgeführt, kann der vermieter ihn nicht einfach abrechnen…

danke für die antwort…dachte wenn ich normalen mietvertrag sage, dann wüsste jeder das es ein vordruck, den man kaufen kann, ist…sorry

dachte wenn ich normalen mietvertrag sage, dann wüsste jeder das es ein vordruck, den man kaufen kann

Leider ist das nicht so einfach.
Es gibt etliche Mietvertragsvordrucke mit zum Teil ganz erheblichen Unterschieden, die man kaufen kann - i.d.R. ist bei aktuellen Vordrucken die Umlage der tatsächlichen angefallenen/vom Mieter verbrauchten Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung (früher II. Berechnungsverordnung) bereits fest vorgegeben (weil nämlich bei Heizungs-/Warmwasserbereitungs-Kosten inzwischen sogar laut Gesetzgeber Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch vorgeschrieben ist). Manche Vordrucke haben allerdings noch Ankreuzmöglichkeiten - obwohl eine Inklusive-Warm-Miete eben nach Gesetz/Heizkostenverordnung inzwischen unzulässig ist.

Ohne zu wissen, was nun also zu „Betriebskosten“ (Nebenkosten) wortwörtlich im Mietvertrag vereinbart ist, ist hier keine sinnvolle Antwort möglich. Es reicht z.B. „Vorauszahlung für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung“ - daraus ergibt sich für den Vermieter die Pflicht zur Abrechnung - sowie das Recht 16 der 17 Hauptkostenarten gemäß BetrKV umzulegen, wobei er dabei zwingend auch die HeizkostenV beachten muss. Darumherum hängt das Bürgerliche Gesetzbuch > BGB > ab § 556 zu Betriebskosten.

Ähnlich ist es auch wegen der Gartennutzung > was steht dazu im Mietvertrag? - wobei bei einem Einfamilienhaus i.d.R. gilt „steht nichts im Mietvertrag zur Gartennutzung, dann gilt der Garten als mietvermietet“ (dem Mieter zum alleinigen Gebrauch überlassen)
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/garten.html

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